Mein Sohn (22) macht eine Ausbildung im Rahmen einer Arbeitsamt Fördermaßnahme, wofür er Übergangsgeld erhält.
Wenn ich es recht verstehe ist Übergangsgeld Steuerfrei, die Steuerprogression ist davon aber betroffen.
Frage: Wird dieses Übergangsgeld auf die Einkommensgrenze des Kindes zur Erteilung von Kindergeld angerechnet?