hallo,
nehmen wir folgenden fall an:
jemand bezieht bereits seit einigen monaten krankengeld und soll nun eine ambulante reha verschrieben bekommen.
ist es richtig, dass nun die krankengeldzahlung stoppt und man übergangsgeld neu beim rentenversicherungsträger beantragen muss?
was wäre denn dann zum ende der ambulanten reha, muss man dann das krankengeld auch wieder neu beantragen?
mfg
markus