Übergangsgeld?

Hallo!
Ich mache gerade eine neue Ausbildung, da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Das Arbeitsamt hat mir zugesichert, daß ich die Differenz von meinem Lehrlingsgehalt auf meinen alten Lohn entweder vom Arbeitsamt direkt oder der Berufsgenossenschaft bekomme. Die LVA springt höchst wahrscheinlich als Kostenträger nicht ein, denn dazu muß man mind. 15 Jahre gearbeitet haben (ich habe erst 8).
Nur unter dieser Voraussetzung, daß ich (zumind. annähernd) auf mein altes Gehalt komme, habe ich mich für eine neue Ausbildung entschieden.
Einen Tag vor Lehrbeginn hat sich herausgestellt, daß die LVA Kostenträger ist und ich nur 68 % meines alten Lohnes bekomme (mein Lehrlingsgehalt wird mit angerechnet).

Wer kann mir sagen, welche Möglichkeiten ich habe, an mein restliches Geld zu kommen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

Das Arbeitsamt hat mir zugesichert, daß ich die Differenz von
meinem Lehrlingsgehalt auf meinen alten Lohn entweder vom
Arbeitsamt direkt oder der Berufsgenossenschaft bekomme.

Hast Du das schriftlich bekommen oder wenigstens unter Anwesenheit von Zeugen ? Falls nein => vergiss es !!!

Grüssle

Sven

Hey Steffi,

m.E. hat der Typ beim Arbeitsamt Mist erzählt. Nach § 163 Nr. 2 SGB III ist beim Arbeitsamt der Satz ebenfalls 68 %. Wenn du nichts schriftliches hast sieht es ziemlich mau aus.

Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten hab. Tritt dem Typ aber zumindest auf die Füsse.

Mfg

Elia

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