Hallo zusammen,
wenn jemand Übergangsgeld von der Rentenstelle bekommt, wie wird es bei der Arge angerechnet wenn das Übergangsgeld nicht reicht?
Krankengeld wird nicht wie einkommen berechnet, das Übergangsgeld auch?
Gibt es einen Unterschied wenn demjenigen eigentlich sogar noch Arbeitslosengeld 1 zusteht?
Die frage bezieht sich hauptsächlich darauf, das es bei Einkommen einen Freibetrag von 200€ gibt, bei Krankengeld besteht dieser anspruch nicht und wie ist es bei Übergangsgeld?
wenn jemand Übergangsgeld von der Rentenstelle bekommt, wie
wird es bei der Arge angerechnet wenn das Übergangsgeld nicht
reicht?
Krankengeld wird nicht wie einkommen berechnet, das
Übergangsgeld auch?