mindert den Übergangsgewinn, denn er wird später unter Überschussrechnung nicht mehr als Ausgabe erfasst werden, auch wenn er für den Betrieb eingesetzt wird.
umsatzsteuerzahlung für 2008 in 2009 10.000,00
erhöht den Übergangsgewinn, da sie bei Abfluß in 2009 in der Überschussrechnung als Ausgabe erfasst wird, aber vorher in der GuV keine Erträge ausgewiesen waren, die diese Ausgabe (in abweichender Periode) neutralisieren könnten.