Übergangsrechnung EÜR zur Bilanzierung

Hallo!!

Es geht um den Wechsel von EÜR zur Bilanzierung zum Jahreswechsel.
Meine erste Frage: Muss / Sollte man das Finanzamt darüber informieren, dass man die Gewinnermittlungsart wechseln möchte? Oder wechselt man einfach so auf Bilanzierung und das Finanzamt bekommt das dann erst mit, sobald der Gewinn für 2012 ermittelt wird und dem Finanzamt mitgeteilt wird?

  1. Frage: Beim Übergang ist ein Übergangsgewinn bzw. -verlust ermitteln. Wenn man versucht hat, einen sauberen Schnitt zu machen; sprich keine Waren, Forderungen, etc. mit ins nächste Jahr rübernimmt: Was passiert bei einem Übergangsgewinn von 0 Euro? Muss man da dann überhaupt irgendetwas „ermitteln“ und bei allen relevanten Posten 0 Euro eintragen oder schreibt man dem Finanzamt dann beim Einreichen der Steuererklärung für 2012 einfach, dass kein Übergangsgewinn vorhanden war?

Den Übergangsgewinn teilt man dem Finanzamt doch erst mit, sobald man die Steuererklärung für das Folgejahr, also das erste Jahr der Bilanzierung, ermittelt, oder? In diesem Fall würde das Finanzamt dann ja erst 2013 von Wechsel der Gew.-Ermittlungsart erfahren, da 2013 ja erst die Steuererklärung für 2012 eingereicht wird, richtig?

Und eine Frage hätte ich noch: Es muss nun ja eine Eröffnungsbilanz zeitnah erstellt werden. Wenn das Geschäft bis zum 7.1. ruht (sprich bis dahin fallen keine Buchungen an), würde es genügen, wenn die Eröffnungsbilanz am 8.1. erstellt würde? Oder gibt es irgendwelche Fristen, die man da einhalten muss? Muss man dem Finanzamt die Eröffnungsbilanz dann auch direkt zuschicken?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!!

Servus,

wenn zum Stichtag kein Warenbestand, keine Forderungen, keine Verbindlichkeiten vorhanden sind:

Was ist mit Rückstellungen? Was ist mit der Umsatzsteuer?

Ein Ergebnis von Null aus dem Übergang zur Bilanzierung wird mit ziemlicher Sicherheit zu Rückfragen führen, weil es gänzlich unplausibel ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

2011 noch Kleinunternehmer, daher keine Umsatzsteuer.

Hiho,

bleibt - falls tatsächlich zum Stichtag keinerlei Verbindlichkeiten bestehen (Telefon und Internetzugang z.B. werden nie in dem Monat abgerechnet und bezahlt, in dem die Leistungen bezogen werden) - das Thema Rückstellungen.

Ich persönlich würde in so einer Situation nicht auf Gewährleistungsrückstellungen verzichten und mich damit im Prinzip schon auf die Handhabung in den kommenden Jahren festlegen, aber das ist ein bissel Geschmackssache: Wenn kein Risiko da ist, muss und darf man keine Rückstellung bilden - nu ja.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Im Fall, dass man nur Rückstellungen zu berücksichtigen hat, da alle anderen Posten den Wert 0 Euro aufweisen. Wie genau erstelle ich dann den Überleitungsgewinn bzw. wie trage ich diesen dem Finanzamt vor?

Ist es ausreichend, es folgendermaßen aufzulisten?

Warenanfangsbestand

  • Offene Kundenforderungen (brutto)
  • Sonstige offene Forderungen (brutto)
  • Geleistete Anzahlungen (brutto)
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Vorsteuer aus offenen Verbindlichkeiten
    = Zwischensumme
  • Lieferantenschulden (brutto)
  • Sonstige Verbindlichkeiten (brutto)
  • Erhaltene Anzahlungen (brutto)
  • Rückstellungen
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Umsatzsteuer aus offenen Forderungen
  • Offene Umsatzsteuer aus Vorjahr
    = Übergangsgewinn
    (Quelle dieses Berechnungsschemas wikipedia)

Alle Posten hätten den Wert 0, bei Rückstellungen trage ich den Wert von z.B. 100 Euro ein und in der Zeile Übergangsgewinn trage ich dann ebenfalls eine 100 ein. Notwendig ist dann sicher noch das Datum, an dem man den Überleitungsgewinn ermittelt hat. Und so ist das dann in Ordnung? Oder wie erstellt man in der Praxis den Überleitungsgewinn?

Und wenn ich das kürzlich richtig gelesen habe, dann reicht man den Überleitungsgewinn erst mit der Steuererklärung für das erste Jahr nach dem Wechsel ein. Wechselt man von 2011 nach 2012 die Gewinnermittlungsart, würde man den Übergangsgewinn also im Jahr 2013 zusammen mit der Steuererklärung für 2012 einreichen?