Übergangswohnrecht auf Reihenhaus

Guten Morgen!

Wir haben vor 6 Jahren ein Reihenhaus gekauft, welches zu einer WEG gehoert. Die WEG besteht aus mehreren Reihenhaeusern, einem Garagenhof und Mehrfamilienhaeusern.
Bei einem Finanzierungsproblem einer WOhnung in den Mehrfamilienhaeusern ist aufgetaucht, dass sowohl auf den Mehrfamilienhaeusern, als auch auf den Reihenhauesern lediglich ein „Uebergangswohnrecht“ liegt.

Dies ist allerdings nirgendwo vermerkt - wir wussten also bis dato nichts davon.

Sollte sowas nicht im Grundbuch stehen?? In der Abt. II?
Weiss jmd. Bescheid und kann uns helfen?

Vielen Dank!

Frau Wagner

Mehrfamilienhaeusern ist aufgetaucht, dass sowohl auf den
Mehrfamilienhaeusern, als auch auf den Reihenhauesern
lediglich ein „Uebergangswohnrecht“ liegt.

Woher wißt Ihr das, wenn es nicht im Grundbuch steht ?

Dies ist allerdings nirgendwo vermerkt - wir wussten also bis dato nichts davon.

Wie ist dieser Umstand denn ans Tageslicht gekommen ?

Sollte sowas nicht im Grundbuch stehen?? In der Abt. II?

Je nachdem um was es sich handelt, ja.

Weiss jmd. Bescheid und kann uns helfen?

Handelt es sich bei dem Grundstück vielleicht um Erbpacht ?

Das Problem ist aufgetaucht, weil ein Eigentümer einer WOhnung aus den Mehrfamilienhaeusern ein Darlehen aufnehmen wollte und es dabei wegen Nutzungsänderungen ein Problem gab. Daraufhin hat dieser Eigentuemer bei unserer WEG-GEsellschaft nachgefragt, die sich in das Thema eingelesen haben und dabei feststellten (WOHER AUCH IMMER?!) dass eben lediglich ein Uebergangswohnrecht besteht.

Wir als Reihenhaus-Besitzer wundern uns jetzt, woher die das wissen - da ja nix im Grundbuch steht.

Erbpacht liegt nicht vor.

Hallo,
ist da nicht vielleicht ein „Übergangs- oder Durchgangs-Recht“ gemeint, im Sinne von der Garten darf z.B. nicht eingezäunt werden, die Nachbarn oder Verwalter oder Sonstige dürfen jederzeit über das Grundstück gehen, etc. ?

Möglich scheint im Moment irgendwie alles… ;o)

Seitens der Hausverwalter, die unsere WEG betreuen und die das ja auch aufgedeckt haben wollen, handelt es sich um eingeschränktes Wohnrecht - eben nur zum Übergang. Um dieses in ein dauerhaftes Wohnrecht zu übertragen, müssten wir einen NUtzungsänderungsantrag stellen…

Aber muss dieses eingeschränkte Wohnrecht dann nicht in der Abt. II des Grundbuches eingetragen sein???
Und wenn dort nichts steht, sollten doch auch keine Beschränkungen auf dem Haus liegen???! Oder?

…erstaunlich und spannend!

Wenn in Abt. 2 nichts drin steht und in Abt.1 Du der „Eigentümer“ bist, sollte eigentlich alles klar sein.
Das mit der „Nutzungsänderung“ kenne ich nur von Privatwohnen nach gewerblich oder gewerblich nach Erotikgewerbe z.B.

Da hilft wohl nur ein persönlicher Besuch beim Verwalter zur Klärung, wie es aussieht.

Könnte es sein, dass es sich um eine Ferienwohngegend handelt und deshalb das Dauerwohnen dort nicht gestattet ist? Dann gäbe evtl. der Bebauungsplan Aufschluss.
Gruß florestino

Nee - das ist keine Ferienhausgegend. Bebauungsplan haben wir auch schon gecheckt. Das ist alles „sauber“.
Es handelte sich mal um Häuser / Wohnungen, die für Aussiedler hochgezogen wurden und dann später in den Verkauf gingen.
Aber wie gesagt, sind all unsere Recherchen bisher ins Leere gelaufen…