Guten Morgen!
Wir haben vor 6 Jahren ein Reihenhaus gekauft, welches zu einer WEG gehoert. Die WEG besteht aus mehreren Reihenhaeusern, einem Garagenhof und Mehrfamilienhaeusern.
Bei einem Finanzierungsproblem einer WOhnung in den Mehrfamilienhaeusern ist aufgetaucht, dass sowohl auf den Mehrfamilienhaeusern, als auch auf den Reihenhauesern lediglich ein „Uebergangswohnrecht“ liegt.
Dies ist allerdings nirgendwo vermerkt - wir wussten also bis dato nichts davon.
Sollte sowas nicht im Grundbuch stehen?? In der Abt. II?
Weiss jmd. Bescheid und kann uns helfen?
Vielen Dank!
Frau Wagner