Übergangszeit Studium - Referendariat

Hallo,

ich bin gerade in einer komplizierten Lage und steige nicht mehr durch. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Dieses Sommersemester ist mein letztes Studiensemester (ich bin also derzeit offiziell noch bis zum 30.09. Studentin). Allerdings studiere ich im BA-MA, das bedeutet, dass man gleich nach der Erbringung der letzten Leistung zwangsexmatrikuliert wird - sofern sie denn bewertet ist. In meinem Fall ist die letzte Leistung eine Klausur. Das Zeugnis datiert von dem Tag, an dem die Klausur geschrieben wurde - ich habe aber derzeit noch kein Klausurergebnis, also auch noch kein Zeugnis.

Sobald ich den Studentenstatuts nicht mehr habe, gibt es kein Kindergeld mehr und sobald es kein Kindergeld mehr gibt, zahlt die Beihilfe nicht mehr (ich bin privat versichert).

Mein Problem: solange ich das Klausurergebnis noch nicht habe, bin ich offiziell Studentin. Sobald es da ist, bin ich offiziell „nichts“. Dann muss ich mich bis zum Beginn des Referendariats irgendwie anders versichern (===> falls da noch jemand gute Tipps hat… ich bin für alles offen!)

Die große Frage ist allerdings: Da die Klausur schon im Juli geschrieben wurde und ich vermutlich noch bis Anfang September auf das Ergebnis warten muss, bekomme ich im Moment noch Kindergeld. Ich gehe davon aus, dass ich das anschließend zurückzahlen muss. Aber was ist, wenn ich in dieser Zeit meine Krankenversicherung in Anspruch nehme? Will die Beihilfe dann auch ihre Kosten zurückerstattet haben?

Bin für alle Antworten und Tipps dankbar!

sobald ich den Studentenstatuts nicht mehr habe, gibt es kein
Kindergeld mehr und sobald es kein Kindergeld mehr gibt, zahlt
die Beihilfe nicht mehr (ich bin privat versichert).

Mein Problem: solange ich das Klausurergebnis noch nicht habe,
bin ich offiziell Studentin. Sobald es da ist, bin ich
offiziell „nichts“. Dann muss ich mich bis zum Beginn des
Referendariats irgendwie anders versichern (===> falls da
noch jemand gute Tipps hat… ich bin für alles offen!)

Die große Frage ist allerdings: Da die Klausur schon im Juli
geschrieben wurde und ich vermutlich noch bis Anfang September
auf das Ergebnis warten muss, bekomme ich im Moment noch
Kindergeld. Ich gehe davon aus, dass ich das anschließend
zurückzahlen muss. Aber was ist, wenn ich in dieser Zeit meine
Krankenversicherung in Anspruch nehme? Will die Beihilfe dann
auch ihre Kosten zurückerstattet haben?

Es bleibt nichts anderes als weiterhin private Krankenversicherung. Sollte Kindergeld tatsächlich zurückgefordert werden - unverzüglich mit der Kasse Kontakt aufnehmen - im Rahmen der „2-Monats-Regel“ müsste dort Anpassung auf 100 % möglich sein.
Gruß Joerg Koenig