Übergeordnete Instanz vom Ordnungsamt?

Hallo, ich hoffe hier richtig zu sein.

Wenn das Ordnungsamt trotz mehrmaliger anfragen und Aufforderungen untätig bleibt, muß es doch eine Übergeordnete Instanz geben an die man sich wenden kann nur welche ist das?
Da bei handelt es sich um Geschwindigkeitskontrollen.

Gruß
schnorz

Hallo,

das kommt darauf an, welchen Weg Du einschlagen möchtest.

Geht es Dir nur darum, mit der „höheren Instanz“ zu reden, so würde ich die höhere Instanz innnerhalb der Gemeinde im dienstlichen Sinne ansprechen. Hier wäre es in der Regel sinnvoll, sein Anliegen dem Bürgermeister schriftlich oder iRd. Bürgermeistersprechstunde (wenn es diese gibt) mitzuteilen.

Willst Du tatsächlich rechtlich durchsetzen, dass das Ordnungsamt in einer bestimmten Art und Weise tätig wird, musst Du einen formellen Antrag stellen und gegen dessen Ablehnung Widerspruch einlegen. Dann bist Du automatisch bei der nächsten Instanz (Widerpsruchsbehörde) und kannst, so auch dieser abgelehnt wird, hiergegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Nun aber noch etwas zu rechtlichen Seiten. Ob, wann und wo Geschwindigkeitskontrollen durchgführt werden, steht grundsätzlich im freien Ermessen der Gemeinde. Zudem gibt es keinen individuellen Anspruch gegen die Gemeinde auf die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen.
Man könnte also durch Gespräche, kaum aber auf dem Rechtsweg diesbezüglich etwas erreichen.

Gruß
Dea

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Hallo Dea,

danke für deine Antwort.

Gruß
schnorz