Hi, ans Veterinäramt wenden und die miserable Haltung des Hundes schildern, die müssen dem nachgehen. Der Tierschutzverein kann da, ausser dies auch dem Vet.-amt zu melden, gar nix machen.
Und hier füge ich mal, das Ordnungsamt betreffend, ein Zitat von cmd.dea vom Juni 2007 ein (Quelle: /t/uebergeordnete-instanz-vom-ordnungsamt/4125819/2
„Willst Du tatsächlich rechtlich durchsetzen, dass das Ordnungsamt in einer bestimmten Art und Weise tätig wird, musst Du einen formellen Antrag stellen und gegen dessen Ablehnung Widerspruch einlegen. Dann bist Du automatisch bei der nächsten Instanz (Widerspruchsbehörde) und kannst, so auch dieser abgelehnt wird, hiergegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.“
MfG ramses90