Ordnungsamt hat keine Lust zu helfen

Hallo,

-Zusammenfassung: angenommen ein Nachbar geht mit seinem Hund gassi (nur selten - meistens alle 2 Tage) dann scheißt der Hund beim Gehen auf ungefähr 50m auf dem Gehweg entlang, das Pinkeln erledigt er auch im vorbeilaufen. Folge: Alle, die hier laufen treten in die Scheiße rein.

  • Mehrere Nachbarn haben schon beim Ordnungsamt Beschwerde eingereicht. Nichts passiert - Das Amt sagt, dass sie erst kommen würden, wenn ein Foto existieren würde, das den Halter und den Hund auf frischer Tat erwischen würde - so ein Schwachsinn!! Wer wartet denn Tagelang und macht dann ein illegales Foto, weil man ja nicht ohne die Zustimmung der betreffenden Person ein Bild machen darf?

angenommenes Problem: Nachbar mehrmals im Gefängnis - wird auch heute noch öfters von Polizei besucht und ab und zu abgeführt: Keiner der anderen umliegenden Bewohner traut sich mit dem Hundebesitzer tatsächlich zu sprechen deswegen. Von früher sind zerkratzte Autos bekannt, weil Jemand mit ihm gesprochen hat und das abstellen wollte - der Schaden ist bis heute nicht bezahlt…

–> wozu wäre das Ordnungsamt denn wirklich verpflichtet? (wozu haben wir das Amt denn?) - wer wäre denn hier tatsächlich zuständig, wenn nicht das Ordnungsamt? Was könnten die betreffenden Personen noch machen? (bitte hier keine Antworten, wie z.B. " einfach die Scheiße zurück schmeissen",„mit dem Hundebesitzer reden“,usw. - Danke! (Die Situation stelle ich mir schon nervig genug vor, so dass hier sicher Niemand sinnlose Antworten gebrauchen kann…)

Vielen Dank für Antworten!

Gruß
Werner

Hi Werner,

leider habe ich, was das Ordnungsamt betrifft, keinen Rat aber vielleicht könnte man etwas über den Tierschutz erreichen. Wenn der Betreffende sich nicht ausreichend um das Tier kümmern kann…

LG
karakedi

Hallo

  • Mehrere Nachbarn haben schon beim Ordnungsamt Beschwerde eingereicht. Nichts passiert - Das Amt sagt, dass sie erst kommen würden, wenn ein Foto existieren würde, das den Halter und den Hund auf frischer Tat erwischen würde

Und mehrere von einander unabhängige Zeugen, die ja anscheinend existieren, reichen nicht?

Fragt doch mal den Vorgesetzten, ob das wirklich nicht reicht.

Viele Grüße

Hallo karakedi

leider habe ich, was das Ordnungsamt betrifft, keinen Rat aber
vielleicht könnte man etwas über den Tierschutz erreichen.

–> leider nein, die meinen, das Tier ist zwar nicht perfekt versorgt, aber die momentane Sicht, die sie haben sei nicht ausreichend schlecht - haben wir auch schon gemacht!

Danke für deine Hilfe!
Gruß
Werner

Hallo Simsy Mone,

Und mehrere von einander unabhängige Zeugen, die ja
anscheinend existieren, reichen nicht?

–> wie schon in meiner Antwort vorher: die Nachbarn haben imer mehr angst, Niemand will mehr was machen. Der Fall ist dem Amt bekannt, und damit ist er für das Amt erledigt.

Fragt doch mal den Vorgesetzten, ob das wirklich nicht reicht.

–> gut Idee!

Danke für deine Hilfe.

Gruß
Werner

Hallo,

Schwachsinn!! Wer wartet denn Tagelang und macht dann ein
illegales Foto, weil man ja nicht ohne die Zustimmung der
betreffenden Person ein Bild machen darf?

In der Öffentlichkeit (auf offener Straße) gilt das mW nicht. Vom Ordnungsamt geforderte Bilder würden dann ja nicht veröffentlicht werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#E…

Hinweis am Rande:
Auch bei Ordnungswidrigkeiten hat der Betroffene über einen Anwalt die Möglichkeit zur Einsicht in die Akten. Da ist dann der Name des Anzeigenden im Klartext.

Einen Versuch wären vielleicht Duftstoffe wert, ich weiß, dass es sowas zumindest gegen Katzen gibt. Damit könnte man das Problem um 50m verschieben.

Im wahrsten Sinne des Wortes eine „Scheiß“-Situation :frowning:

Hallo,

illegale, aber dafür nachhaltige Problemlösungen gibt es ja mehrere, doch „legal“ fällt mir nur ein, dass der Bursche vermutlich ein heißer Kandidat für die Hinterziehung von Hundesteuer ist.

Die Tatsache, dass der Hund inkontinent ist, weist außerdem auf eine unbehandelte (Wurm-?)Erkrankung des Tieres hin. Folglich wären der Tierschutz wie das Gesundheitsamt zu fragen.

Prinzipiell wird man bei manchen Amtsträgern allenfalls dann die widerwillige Aufnahme von Amtshandlungen erreichen, wenn man erstens mit der Beschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle droht, zweitens mit der Presse und drittens bis dahin prinzipiell alle Informationen an das Amt nur schriftlich und erkennbar mit datiertem Zugangsnachweis überreicht.

Gruß
smalbop

Hallo Agnes_B,

In der Öffentlichkeit (auf offener Straße) gilt das mW nicht.
Vom Ordnungsamt geforderte Bilder würden dann ja nicht
veröffentlicht werden.

–> bleibt das ewige Warten - und dann kann man sich sicher auch gleich persönlich die Abreibung holen, denn dann würde man ja gesehen werden vom Hundebesitzer…

Danke!
Gruß
Werner

Hallo lumpi_muc,

Auch bei Ordnungswidrigkeiten hat der Betroffene über einen
Anwalt die Möglichkeit zur Einsicht in die Akten. Da ist dann
der Name des Anzeigenden im Klartext.

–> danke für die Info!

Einen Versuch wären vielleicht Duftstoffe wert, ich weiß, dass
es sowas zumindest gegen Katzen gibt. Damit könnte man das
Problem um 50m verschieben.

–> glaube nicht, dass das klappen würde, da der Hund ja nicht freiwillig da entlang läuft. Der würde sicher auch lieber in Ruhe sein Geschäft machen irgendwo in der Wiese, er wird aber direkt vorbei gezogen. Da wäre es völlig egal, ob es da noch dazu übel riecht… Er muss sein Geschäft wirklich im Laufen machen, deshalb verteilt es sich ja auch so weit.

Im wahrsten Sinne des Wortes eine „Scheiß“-Situation :frowning:

–> richtig, aber viel schlimmer ist, dass man das wohl hinnehmen muss!

Danke!
Gruß
Werner

Hallo smalbop,

…doch „legal“ fällt mir nur ein, dass der Bursche
vermutlich ein heißer Kandidat für die Hinterziehung von
Hundesteuer ist.

–> wie kann man das rausfinden? und wen interessiert das dann?

Die Tatsache, dass der Hund inkontinent ist, weist außerdem

–> ist er nicht, aber er wird ungefähr 2 Tage in der Wohnung festgehalten, bis er so dringend sein Geschäft verrichten muss, dass er dann sofort draußen dies auf dem Gehweg macht. Wenn das Herrchen ihm die Todesstrafe androht, wenn er das in der Wohnung macht und dann ca. 2min auf den Gehweg geht und dann wieder zurück in die Wohnung, dann würden wir alle sicher direkt beim ersten Stück Fläche außerhalb der Wohnung das alles sofort loswerden… Der Besitzer stört sich übrigens gar nicht daran, dass das auch schon vor seinem Haus beginnt…

Danke
Gruß
Werner

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Hallo Werner

–> wie kann man das rausfinden? und wen interessiert das
dann?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Also die Gemeinde fragen bzw. der einen Tipp geben. Die sehen dann schon nach, ob der Hund gemeldet ist, auch wenn sie Dir das Ergebnis vielleicht nicht sagen dürfen.

Die Tatsache, dass der Hund inkontinent ist, weist außerdem

–> ist er nicht, aber er wird ungefähr 2 Tage in der Wohnung
festgehalten, bis er so dringend sein Geschäft verrichten
muss, dass er dann sofort draußen dies auf dem Gehweg macht.
Wenn das Herrchen ihm die Todesstrafe androht, wenn er das in
der Wohnung macht und dann ca. 2min auf den Gehweg geht und
dann wieder zurück in die Wohnung, dann würden wir alle sicher
direkt beim ersten Stück Fläche außerhalb der Wohnung das
alles sofort loswerden… Der Besitzer stört sich übrigens gar
nicht daran, dass das auch schon vor seinem Haus beginnt…

das ist keine artgerechte Haltung und nach Tierschutzgesetz zumindest eine OWi. Das Tier kann sogar zu seinem Schutz eingezogen werden. Am besten mal den Tierschutzverein fragen, die kennen sich aus, wie man vorgehen muss.

Gruß
smalbop

1 Like

Hi, ans Veterinäramt wenden und die miserable Haltung des Hundes schildern, die müssen dem nachgehen. Der Tierschutzverein kann da, ausser dies auch dem Vet.-amt zu melden, gar nix machen.

Und hier füge ich mal, das Ordnungsamt betreffend, ein Zitat von cmd.dea vom Juni 2007 ein (Quelle: /t/uebergeordnete-instanz-vom-ordnungsamt/4125819/2

Willst Du tatsächlich rechtlich durchsetzen, dass das Ordnungsamt in einer bestimmten Art und Weise tätig wird, musst Du einen formellen Antrag stellen und gegen dessen Ablehnung Widerspruch einlegen. Dann bist Du automatisch bei der nächsten Instanz (Widerspruchsbehörde) und kannst, so auch dieser abgelehnt wird, hiergegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

MfG ramses90

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Hallo,
der Hinweis des Ordnungsamtes mit dem Foto ist (weitestgehend) richtig. Wie sonst willst Du/will das Ordnungsamt im Zweifel „den Tatbestand“ beweisen? Alternativ können natürlich mehrere Leute ihre Aussage dem Ordnungsamt auch schriftlich einreichen, aber angesichts Deiner Beschreibung des „Delinquenten“ scheidet das vermutlich aus.

Also mach ein Foto und lass Dich dabei nicht „erwischen“, anschliessend anonym eine Owi zur Anzeige bringen und fertig…
Wenn er mehrere nervt, können sich auch mehrere auf die Lauer legen. Irgendeiner in Eurer Gegend wird doch ne Digitalkamera mit einem Universalzoom haben :smile:

Und „sooo illegal“ ist das Anfertigen und Übermitteln eines solchen Fotos an das Ordnungsamtes wohl kaum. Die Persönlichkeitsrechte des Herren dürften wohl erst beeinträchtigt werden, wenn man das an irgendeinen Prollsender verkauft oder bei YouTube einstellt…

Gruß vom
Schnabel

Danke an Alle bisher.

Der Hinweis an das Amt über die Eintragung im Internet und die Ergebnisse von euch könnten Grund sein, warum das Amt doch helfen könnte…
Die sind zwar jetzt voll pampig und extrem sauer, aber das lässt sich nicht ändern…

Gruß
Werner

Anonyme OWi?
Hi!

Also mach ein Foto und lass Dich dabei nicht „erwischen“, anschließend anonym eine OWi zur Anzeige bringen

Ich bin mir sehr unsicher, ob das wirklich (überall) geht. Hier in Frankfurt/M. zum Beispiel steht auf den Anzeigevordrucken (für Verkehrs-OWis), dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden. (Aber ein Foto dürfe man gerne beifügen. :smile:

Ich könnte mir also vorstellen, dass das entweder eine leere Drohung ist (weiß nicht, ob die tatsächliche Rechtslage auch die Bearbeitung anonymer OWi-Anzeigen erfordert), aber wenn nicht (oder auch dann…), dass das andere Ordnungsämter in anderen Städten genauso handhaben.

Das nur als Bemerkung am Rande.

LG
Jadzia

Hallo,
das ist eine Ermessensentscheidung der BEhörde. Wenn die öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigt wird und es Hinweise darauf gibt, dass der Störer bereits früher entsprechend aufgefallen ist, kann ich mir vorstellen, dass eine Ordnungsbehörde auch auf anonymen Hinweis hin einschreitet.
Gruß vom
Schnabel

Moin,
zur Akteneinsicht möchte ich nur sagen, dass nicht unbedingt ein Anwalt erforderlich ist, sondern der Betroffene selbst auch Akteneinsicht nehmen kann und sich ggf. (kostenpflichtige) Kopien besorgen kann.
Bei Anwälten besteht der Unterschied, da man ihnen Aufgrund ihres Berufsstandes ein erhöhtes Vertrauen in den Umgang mit fremden Akten unterstellt, diese (im Original) in die Kanzlei oder den Wohnort zur Akteneinsicht zu übersenden.
Besten Gruß, Jan.