Übergriffe bei Unzurechnungsfähigkeit

Hallöchen allerseits,

Folgender fiktiver Fall.

Die Mutter von Herrn X, nennen wir sie M, sei seit Jahren klinisch schizophren, mehrfach wegen Eigen- und Fremdgefährdung in der geschlossenen Psychiatrie und es gebe einen richterlichen Betreuungsbeschluss bis hin zur Vermögensfürsorge und Aufenthaltsbestimmung.

M wurde, zum Entsetzen ihres gesetzlichen Betreuers aus der geschlossenen Psychiatrie entlassen, da der Oberarzt die Ansicht vertrat, dass „keine akute Selbstgefährdung“ bestehe.

Seither ist M fleißig dabei, gegen ihre Mitmenschen zu hetzen.

Herr X musste in der Vergangenheit mehrfach wegen Frau M Rufnummern wechseln und hat auch schon eine Online-Strafanzeige wegen Nachstellung und Bedrohung gegen M aufgegeben.

Von diesen Anzeigen hat X nichts mehr gehört.

Aufgrund ihres Krankheitsbilds stellt sie sich vor: Herr X wäre drogenabhängig und würde seine Kinder misshandeln. „Zur Rettung“ müsste M die Erziehung selbst übernehmen.
Hierzu schaltet sie - mit ihren Phantasiegebilden - das Jugendamt ein (in der Hoffnung, dieses nimmt Herrn X das Sorgerecht weg und gibt es ihr)

Dazu nimmt das Jugendamt natürlich sofort Stellung und wird aktiv.

Jetzt überlegt sich X, ob es eine Möglichkeit gibt, etwas gegen M’s Übergriffe zu unternehmen, bevor M nach Fehlschlagen des „offziellen Wegs“ zur „Selbstjustiz“ greift und X’s Kinder entführt.

X hat keine Rechtsschutzversicherung.

Fragen:

  • Kann X auf behördlichem Weg etwas erreichen? Das Betreuungsgericht von M ist untätig.
  • Sollte X einen Anwalt einschalten - würde X auf den Kosten selbst sitzen bleiben, da M unzurechnungsfähig ist?

Gruß + Danke,
Michael

Wenn eine „hilfsbedürftige“ Person unter Betreuung stehr ist der Betreuer für die ausreichende Betreuung zuständig.
Geschieht das nicht kann das Gesundheitsamt informiert werden.

Strafanzeigen können nur wegen Straftaten erstattet werden, Polizei und Staatsanwalt nehmen Strafanzeigen entgegen.

Hallöchen -

Wenn eine „hilfsbedürftige“ Person unter Betreuung steht ist der Betreuer für die ausreichende Betreuung zuständig.

Was genau sollte er tun, wenn die Klinik sich einfach weigert, trotz richterlichem Einweisungsbeschloss die Person aufzunehmen?
Insbesondere wenn er selbst schon Beschwerde wegen Morddrohungen der M eingelegt hätte?

Geschieht das nicht kann das Gesundheitsamt informiert werden.

Was sollte man machen, wenn das genau Bescheid weiß, aber untätig ist?

Strafanzeigen können nur wegen Straftaten erstattet werden, Polizei und Staatsanwalt nehmen Strafanzeigen entgegen.

Sind Stalking, Üble Nachrede und Morddrohungen Straftaten?
Was sollte man tun, wenn die Strafanzeige von der Polizei einfach mit „Unzurechnungsfähig, nicht strafmündig“ kommentiert wird?
Warten, bis M tatsächlich jemand umbringt?

Gruß,
Michael