überhangmandate

hallo,

mal zur abwechslung eine wirkliche frage, fern jeder bundestagswahl-nachbetrachtung.

wenn es in einem bundesland überhangmandate gibt, bedeutet das ja, dass mehr direktkanditaden in den bt einziehen, als einer partei in dem land nach prozenten zustehen würde.

obwohl ich mich eigentlich schon lange mit politik beschäftige, ist mir jetzt erst klar geworden, dass das eigentlich bedeuten müßte, dass kein kanditat, der nur einen listenplatz hat, in jenem land ein mandat bekommt, weil von der landeswahlliste kein einziger einzeiht.

ist das so?

es ist früh am morgen. EIGENTLICH kann ich worte wie „kandidat“ durchaus schreiben… peinlich peinlich :-/
sorry *g*

Auch hallo.

Statt langer Worte den link: http://www.lawchannel.de/default.php?pg=xx%81rkx;*z…
(interessant: Konqueror (SUSE 9.3) zeigt die Seite an, FF nicht)

HTH
mfg M.L.

@MOD: falls eine urheberrechtliche Verletzung vorliegen sollte: kommentarlose Bearbeitung ok :wink:

***Hier der Originaltext***
_Die Tücken des deutschen Wahlrechts

Eigentlich sieht das deutsche Wahlrecht bestechend einfach aus. Mit seiner Erststimme wählt man «seinen» Abgeordneten in einem der 299 Wahlkreise, die Zweitstimme gibt man der Partei. Doch entgegen ihrem Namen ist die Zweitstimme die entscheidende. Sie wird nämlich zur Verteilung aller 598 Bundestagsmandate herangezogen. Die Erststimme bestimmt, welche Abgeordneten diese Mandate einnehmen können.
Die offensichtlichste Konsequenz dieser scheinbaren Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht sind die Überhangmandate. Erhält nämlich eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach den Zweitstimmen zustünden, darf sie diese behalten, da die direkt gewählten Abgeordneten auf jeden Fall in den Bundestag einziehen müssen. Aus diesem Grund waren in der Vergangenheit regelmäßig mehr Abgeordnete im Bundestag vertreten als Mandate zur Wahl standen. In der vergangenen Wahlperiode gab es fünf Überhangmandate.
Das System der Überhangmandate kann aber auch dazu führen, dass ein Wähler seiner Partei schadet, wenn er sie wählt. So hätte etwa die SPD bei der Bundestagswahl eines ihre 298 Mandate verloren, wenn sie in Hamburg 20.000 Zweitstimmen mehr erhalten hätte.
Die Anzahl der Mandate für jede Partei wird zunächst auf Bundesebene anhand der Zweitstimmen errechnet. Danach werden diese Mandate auf die 16 Landeslisten zugeteilt. Bei der Bundestagswahl 1998 hätte die SPD in Hamburg auf Basis der Zweitstimmen sechs Mandate erhalten. Da aber in der Hansestadt sieben SPD-Bewerber direkt gewählt wurden, erhielt die Partei ein Überhangmandat.
Allerdings fehlten der SPD nur 20.000 Zweitstimmen auf das siebente Listenmandat in Hamburg. In diesem Fall hätte die Partei das Überhangmandat in der Hansestadt verloren. Das zusätzliche Mandat bei den Zweitstimmen wäre aber bei einer anderen Landesliste (in diesem Fall Rheinland-Pfalz) weggefallen, da die 20.000 zusätzlichen Stimmen natürlich auf Bundesebene keine Erhöhung der gesamten Mandatszahl zur Folge hätten. Unter dem Strich hätte die SPD dann 297 Mandate (davon zwölf Überhangmandate) statt 298. Wie auf der Internetseite http://www.wahlrecht.de/ueberhang/bsp98.html zu lesen ist, können deutsche Wähler damit in die ungewöhnliche Situation kommen, sich ihrer Zweitstimme enthalten zu müssen, um ihrer Partei nicht zu schaden.
In vielen Staaten führt das Wahlrecht dazu, dass Parteien oder Koalitionen mit einer Minderheit an Stimmen die Mandatsmehrheit erringen. Eine Eigenheit des deutschen Wahlsystems ist es aber, dass eine nach Stimmen siegreiche Koalition die Mandatsmehrheit verfehlt, weil sie «zu viele» Stimmen bekommen hat. Der Grund: Ein «Defizit» bei den Zweitstimmen verschafft der Partei Überhangmandate. Dies wird bei wahlrecht.de anhand einer Modellrechnung (http://www.wahlrecht.de/ueberhang/wenigheit.html) veranschaulicht. Demnach kommen SPD und Grüne auf 22,3 Millionen Stimmen oder 298 Mandate. Union und FDP erreichen mit 22,1 Millionen Stimmen 301 Mandate. Hätte die SPD 60.000 Zweitstimmen weniger und die Union 60.000 Zweitstimmen mehr erhalten, würde erstere drei Überhangmandate gewinnen und zweitere drei Überhangmandate verlieren. Damit stünde es aufeinmal 301:298 für Rot-Grün.
hg/dpa
18.09.2005_

Stimmt genau

&Tschüß

WHoepfner

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