Überhangmandate - Listenkandidaten

Guten Tag,

wenn eine Partei Überhangmandate hat, hat sie mehr Wahlkreise gewonnen, als ihr nach Zweitstimmen der Landesliste zustehen.

Heißt das, dass gar keine Listenkandidaten reinkommen?

Wenn dies doch so ist, kann dann eine Partei nicht einfach nur Leute auf die Liste setzen, die keinen Wahlkreis haben (z.B. die CSU in Bayern) und ganz viele Wahlkreise gewinnen und hat dann viel mehr Abgeordnete?

Hi,

wenn eine Partei Überhangmandate hat, hat sie mehr Wahlkreise
gewonnen, als ihr nach Zweitstimmen der Landesliste zustehen.

Heißt das, dass gar keine Listenkandidaten reinkommen?

Ja möglich! Wir hatten erst kürzlich diese Diskussion,
findest du unten: „Kanzlerkandidat nicht im Bundestag“

Wenn dies doch so ist, kann dann eine Partei nicht einfach nur
Leute auf die Liste setzen, die keinen Wahlkreis haben (z.B.
die CSU in Bayern) und ganz viele Wahlkreise gewinnen und hat
dann viel mehr Abgeordnete?

Das ist der Punkt, die Sache mit den Überhangmandaten ist
nicht verfassungskonform, weil das Prinzip der Gleichheit
verletzt wird.
Per Gerichtsbeschluss muss das bis 2011 geändert werden.

Gruß
Powenz

Aber warum stellen die Parteien dann überhaupt Kandidaten auf die Liste, die Direktmandate haben. Man hätte doch sonst viel bessere Chancen die eigenen Bundestagsfraktion aufzublähen.

Aber warum stellen die Parteien dann überhaupt Kandidaten auf
die Liste, die Direktmandate haben. Man hätte doch sonst viel
bessere Chancen die eigenen Bundestagsfraktion aufzublähen.

Weil sie die Wahl ja auch verlieren können
und über die Landeslisten dann abgesichert werden.
Unser Guido z.B. hätte es nicht geschafft:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,651…

Gruß
Powenz

Hallo,

Aber warum stellen die Parteien dann überhaupt Kandidaten auf
die Liste, die Direktmandate haben. Man hätte doch sonst viel
bessere Chancen die eigenen Bundestagsfraktion aufzublähen.

Weil die Liste daran nichts ändert.
Ich habe immer noch nicht verstanden, was Du Dir da ausgedacht hast, mach doch mal eine fiktive Beispielrechnung auf.

Gruß Rainer

Ja irgendwo hab ich was falsch verstanden, die Frage ist nur wo :wink:
Danke für eure Hilfe.

Also, ein fiktives Beispiel:

Der CDU stehen in NRW nach Zweitstimmen 20 Abgeordnete zu. Die CDU gewinnt bei der Wahl aber 25 Wahlkreise (Erststimme). Das heißt für mich, es gibt 5 Überhangmandate, es sind 25 Abgeordnete der CDU aus NRW im Bundestag.
D.h. es ist kein Kandidat von der Liste im Bundestag, sondern nur die 25 Wahlkreisgewinner.

So dachte ich es bis jetzt. Nach euren Erklärungen habe ich es so verstanden:

Der CDU stehen in NRW nach Zweitstimmen 20 Abgeordnete zu. Die CDU gewinnt bei der Wahl aber 25 Wahlkreise (Erststimme). Das heißt für mich, es gibt 5 Überhangmandate, es sind 25 Abgeordnete (Wahlkreise)+ 20 Abgeordnete von der Liste= 45 Abgeordnete der CDU aus NRW im Bundestag. ?!?

Angenommen es gewinnt Norbert Lammert, der auf Platz 1 der Landesliste steht auch noch seinen Wahlkreis, rückt dann Platz 21 der Landesliste nach in den Bundestag?

Falls nicht, warum stellt die CDU, die ungefähr ausrechnen kann, dass sie bei jener Wahl viele Wahlkreise holt, nicht nur Kandidaten auf die Liste, die keinen Wahlkreis haben, damit insgesamt mehr Leute in den Bundestag einziehen?

Ich hoffe ihr habt es verstanden, danke für eure Hilfe!