Ja irgendwo hab ich was falsch verstanden, die Frage ist nur wo 
Danke für eure Hilfe.
Also, ein fiktives Beispiel:
Der CDU stehen in NRW nach Zweitstimmen 20 Abgeordnete zu. Die CDU gewinnt bei der Wahl aber 25 Wahlkreise (Erststimme). Das heißt für mich, es gibt 5 Überhangmandate, es sind 25 Abgeordnete der CDU aus NRW im Bundestag.
D.h. es ist kein Kandidat von der Liste im Bundestag, sondern nur die 25 Wahlkreisgewinner.
So dachte ich es bis jetzt. Nach euren Erklärungen habe ich es so verstanden:
Der CDU stehen in NRW nach Zweitstimmen 20 Abgeordnete zu. Die CDU gewinnt bei der Wahl aber 25 Wahlkreise (Erststimme). Das heißt für mich, es gibt 5 Überhangmandate, es sind 25 Abgeordnete (Wahlkreise)+ 20 Abgeordnete von der Liste= 45 Abgeordnete der CDU aus NRW im Bundestag. ?!?
Angenommen es gewinnt Norbert Lammert, der auf Platz 1 der Landesliste steht auch noch seinen Wahlkreis, rückt dann Platz 21 der Landesliste nach in den Bundestag?
Falls nicht, warum stellt die CDU, die ungefähr ausrechnen kann, dass sie bei jener Wahl viele Wahlkreise holt, nicht nur Kandidaten auf die Liste, die keinen Wahlkreis haben, damit insgesamt mehr Leute in den Bundestag einziehen?
Ich hoffe ihr habt es verstanden, danke für eure Hilfe!