ich: -abitur
-bundeswehr
-arbeitslos
-wohne bei eltern
-immatrikuliere im oktober
-eltern doppelverdiener
frage: muss ich (bei der agentur bereits arbeitssuchend gemeldet, antrag auf ALG1 abgelehnt) einen antrag auf ALG2 stellen oder kann ich mir das sparen?!
ich: -abitur
-bundeswehr
-arbeitslos
-wohne bei eltern
-immatrikuliere im oktober
-eltern doppelverdiener
…und eine verkümmerte Ausdrucksweise.
frage: muss ich (bei der agentur bereits arbeitssuchend
gemeldet, antrag auf ALG1 abgelehnt) einen Antrag auf ALG2
stellen oder kann ich mir das sparen?!
ALGII bekommt man erst, wenn man in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate gearbeitet hat. Ausserdem dürftest Du ‚zu reich‘ (Einkommen der Eltern) sein um überhaupt als bedürftig zu gelten.
Bitte hier eintreten: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
hinzuzufügen!!
… ist, dass abitur und BW aufeinanderfolgten, mit keinem freien tag dazwischen und, dass ich deswegen zuerst ALG1 beantragt habe, weil mir gesagt wurde, ich bräuchte die absage davon für den ALG2 antrag.
ich hab über die jahre hinweg und im laufe meiner BW-zeit geld auf einem sparbuch angehäuft, das muss ich ja wohl offenlegen. ist das denn lohnenswert, wenn ich „zu reich“ bin? ist die ganze offenbarungsprozedur generell notwendig oder kann ich „mir selber“ an meinen fingern abzählen, ob ich berechtigt bin oder MUSS das die AfA entscheiden? sprich: muss ich den antrag stellen oder kann ich es bleiben lassen!?
…und eine verkümmerte Ausdrucksweise.
ich fasse mich kurz, damit es übersichtlich bleibt.
da erkundige dich doch einmal bei deinem Rentenversicherungsträger, ob ein Antrag auf ALGII notwendig ist, damit die Zeit als Ausfallzeit anerkannt wird.
Früher war das so, und auch ‚reiche‘ Arbeitslose mussten daher einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellen, obwohl sie wußten, dass es keinen (damals noch) Pfennig geben wird.
ALGII bekommt man erst, wenn man in den letzten 3 Jahren mind.
12 Monate gearbeitet hat. Ausserdem dürftest Du ‚zu reich‘
(Einkommen der Eltern) sein um überhaupt als bedürftig zu
gelten.
Stimmt das denn auch? Ich dachte, ALGII ersetzt jetzt die Sozialhilfe? Und die kriegt man doch auch, ohne gearbeitet zu haben…
Wenn ich den Ausgangsposter aber richtig verstehe, dann möchte er wissen, obe er formal - um die sechs Monate bis zum Beginn des Wintersemesters zu überbrücken - einen solchen Antrag stellen müsste?
Persönlich würde ich denken: nein.
Geld gibt es eh keins (Einkommen Eltern), und es macht sich nicht gut im Lebenslauf. Das dürfte auch kein Rentenanspruch ausgleichen (naja, vorrausgesetzt, man gibt die Arbeitslosigkeit an - aber es könnte ja theoretisch irgendwann einmal überprüft werden).
die frau von der AfA, die meinen ALG 1 antrag abgelehnt hat, hat mich anschließend zum sozialamt geschickt. zu irgendeinem bürgerbüro mit einer sozialleistungsabteilung (es steht draußen nirgends sozialamt dran). jeder, den ich das erzähle, der guckt blöd und sagt, dass ich doch ALG 2 über die agentur beantragen muss.
was ist nun richtig?
und wenn ich bald eine kleine beschäftigung gefunden habe, was in absehbahrer zeit (2-3 wochen) wohl auch der fall sein wird, wie läuft das dann?!
Zeigt dass dieim Osten noch immer keine Ahnung haben. Es gibt die Möglichkeit sich arbeitslos ohne Leistungsanspruch zu melden. Sprich das ist nur ein Klick neben „Arbeistsuchend“ in deren Rechner, nur dass man eben kein Geld bekommt aber dafür diese Rentenbescheinigung und sich alle 3 Monate melden muß.
Bedingung um Arbeitslos zu sein „Steht dem ARbeitsmarkt zur Verfügung“ dh. ist derzeit in keiner anderen MAßnahme, nicht in den letzten Zügen irgendeiner Schule oder Beschäftigug etc. mehr nicht!!
Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Schöne Grüße Susanne
Selbst nach der Uni Arbeitslos ohne Leistungsbezug und daher der letzte A… fürs Amt (Glaub man nicht dass man dann wenigstens Beratung bekommt, die muß man sich schon selber suchen)