Überheizte Wohnung

Hallo Experten,

kennt jemand Wohnungen, in denen der Mieter die Temperatur nicht selbst regeln kann. Nehmen wir an, es handle sich um eine kleine 1-Zi-Wohnung, Fußbodenheizung, Heizprinzip sei Geothermie.

Die Wohnung weise während der Heizperiode ständig eine Temperatur von 25° - 26° C auf. Natürlich kann man die Fenster aufmachen, aber es kann ja nicht Zweck der Übung sein zum Fenster raus zu heizen.

Ist so etwas heute noch üblich? Liegt eventuell ein Mietmangel vor?

Danke für Eure Meinungen!

Gruß
Werner

Servus, Werner,

wurde schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
Mindestens im Treppenhaus müßten die Regler hinter einer Wandverkleidung stecken. Ohne Regler wird nun mal keine Heizung installiert.

Gruß manu

H

kennt jemand Wohnungen, in denen der Mieter die Temperatur nicht selbst regeln kann.

Ja, sowas gibt es häufiger.

Nehmen wir an, es handle sich um eine kleine 1-Zi-Wohnung, Fußbodenheizung, Heizprinzip sei Geothermie.
Die Wohnung weise während der Heizperiode ständig eine Temperatur von 25° - 26° C auf. Natürlich kann man die Fenster aufmachen, aber es kann ja nicht Zweck der Übung sein zum Fenster raus zu heizen.

Doch, das nennt sich Heizen für die Luftwaffe ;o)

Ist so etwas heute noch üblich?

Was heißt üblich? Es gibt sows. Üblich im Sinne von Stand der Technik ist es jedoch schon lange nicht mehr, wobei es durchaus unüblich wäre, dass man an Fussbodenheizungen, wie bei den sonst sehr verbreiteten Heizkörpern an der Wand, wild am Ventile rumdrehen kann. Ich tippe eher darauf, dass man an irgendeiner Stelle einen Messpunkt hat und über den eine „Wohlfühltemperatur“ eingestellt werden kann.

Liegt eventuell ein Mietmangel vor?

Wenn diese Form der Beheizbarkeit und Nichtregelbarkeit bereits vor Einzug bekannt war eher nicht.
Schon mal den Mieter auf dieses Problem angesprochen? Vielleicht liegt ein technischer Defekt vor, den er nicht riechen kann, sondern eben auf Rückmeldungen angewiesen ist. Daneben dürfte das u.a. auch von den Kosten abhängen, die dadurch entstehen. Sind sie überhaupt verbrauchsabhängig?

Grüße

Hallo

kennt jemand Wohnungen, in denen der Mieter die Temperatur
nicht selbst regeln kann.

Ja, DDR-Plattenbauten.

Nehmen wir an, es handle sich um
eine kleine 1-Zi-Wohnung, Fußbodenheizung, Heizprinzip sei
Geothermie.

Das wiederum scheint mir ausgeschlossen. Geothermie gibt es als Energiegewinnungsprinzip für Wohngebäude in Deutschland noch nicht so lange. Jedenfalls nicht länger als die Energieeinsparverordnung. Und die EnEV schreibt die Regelungsmöglichkeit der Temperatureinstellung in jedem beheizten Raum vor.

Die Wohnung weise während der Heizperiode ständig eine
Temperatur von 25° - 26° C auf. Natürlich kann man die Fenster
aufmachen, aber es kann ja nicht Zweck der Übung sein zum
Fenster raus zu heizen.

Ist so etwas heute noch üblich?

Nur bei älteren Bauwerken, die diesbezüglich Bestandsschutz haben.

Liegt eventuell ein Mietmangel
vor?

Nicht zwangsläufig, auch wenn das Gebäude der EnEV unterworfen ist. Es kommt darauf an, wovon der Mieter bei Vertragsschluss ausgehen musste. Man darf auch eine Bruchbude mieten.

Selbstverständlich liegt davon unabhängig wegen des Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Baubestimmungen ein Baumangel vor und insoweit sogar ein materiell illegales Bauwerk, aber davon hat der Mietrechtler nix.

Gruß
smalbop

Hallo,

danke schon mal für die Hinweise (auch an die anderen Antworter).

Ja, DDR-Plattenbauten.

Nix, DDR-Plattenbauten, aber BRD-Wohnblock aus den Siebzigern. Auch nicht viel besser… Aber ist ja auch nur eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes, wo ich 2 - 4 mal die Woche übernachte. Dafür reichts.

Das wiederum scheint mir ausgeschlossen. Geothermie gibt es
als Energiegewinnungsprinzip für Wohngebäude in Deutschland
noch nicht so lange. Jedenfalls nicht länger als die
Energieeinsparverordnung. Und die EnEV schreibt die
Regelungsmöglichkeit der Temperatureinstellung in jedem
beheizten Raum vor.

Doch, da bin ich mir sicher. Ist Geothermie. Weiß jetzt nich ob die Anlage von Anfang an so beheizt wurde, jetzt es es jedenfalls so.

Liegt eventuell ein Mietmangel
vor?

Nicht zwangsläufig, auch wenn das Gebäude der EnEV unterworfen
ist. Es kommt darauf an, wovon der Mieter bei Vertragsschluss
ausgehen musste. Man darf auch eine Bruchbude mieten.

Hab’ ich mich zugegeben, als ich im August eingezogen bin nicht so drum gekümmert - kam gar nicht auf die Idee, dass es ein solches Problem geben könnte. Eine Bruchbude ist es sicher nicht, denke sie entspricht, bis auf das Heizungsproblem, einem mittleren Wohnstandard.

Es gibt wohl auch Ventile hinter einer verschlossenen Klappe im Bad, an die ich nicht rankomme. Lt. Hausmeister darf daran nicht rumgedreht werden, weil sonst die Pumpen und die Regelung der gesamten Anlage durcheinander kämen.

Natürlich habe ich auch schon den Vermieter informiert und der hat auch sofort reagiert und die Hausverwaltung eingeschaltet. Die, und die Installationsfirma, die die Heizung betreut haben inzwischen die Aussagen des Hausmeisters bestätigt und die Regulierung der Temperatur per Fenster empfohlen.

Die Installationsfirma meinte zwar, dass die Anlage längst nicht mehr dem Stand der Technik entspräche, dies aber nur durch eine Totalsanierung zu beheben sei. Und bis die Eigentümergemeinschaft (vermutlich über 100 Parteien) einen solchen Auftrag vergäbe…

Werde mich morgen noch einmal mit meinem Vermieter unterhalten (aber was soll der machen?).

Wollte/will mich nur parallel schlau machen wie das überhaupt technisch und rechtlich zu beurteilen ist.

Gruß
Werner

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Hallo

danke schon mal für die Hinweise (auch an die anderen
Antworter).

Ja, DDR-Plattenbauten.

Nix, DDR-Plattenbauten, aber BRD-Wohnblock aus den Siebzigern.

war auch nur ein plakatives Beispiel für Wohnungen, die (per Fernwärme geheizt) wirklich nicht mit Thermostat, sondern durch Fugen und Fensterlüftung temperaturreguliert wurden. (Kein Wunder, dass sich dieses System nicht halten konnte.)

Auch nicht viel besser… Aber ist ja auch nur eine
Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes, wo ich 2 - 4 mal
die Woche übernachte. Dafür reichts.

Tut ja auch nichts zur Sache.

Das wiederum scheint mir ausgeschlossen. Geothermie gibt es
als Energiegewinnungsprinzip für Wohngebäude in Deutschland
noch nicht so lange. Jedenfalls nicht länger als die
Energieeinsparverordnung. Und die EnEV schreibt die
Regelungsmöglichkeit der Temperatureinstellung in jedem
beheizten Raum vor.

Doch, da bin ich mir sicher. Ist Geothermie.

Das glaube ich schon, aber ich glaube nicht, dass bei einem solchen Gebäude keine Einzelraumregelung installiert ist.

Weiß jetzt nich
ob die Anlage von Anfang an so beheizt wurde, jetzt es es
jedenfalls so.

Sicher nicht, in den 70ern gab es keine Geothermie. Das Gebäude ist vermutlich infolge der Nachrüstverpflichtung der EnEV 2002/2004 mit einer modernen Niedertemperaturheizung ausgestattet worden. Deren Bau-/Installationsjahr sollte man anhand des Typenschilds der Wärmepumpe feststellen können, wenn niemand im Haus es noch weiß.

Liegt eventuell ein Mietmangel
vor?

Nicht zwangsläufig, auch wenn das Gebäude der EnEV unterworfen
ist. Es kommt darauf an, wovon der Mieter bei Vertragsschluss
ausgehen musste. Man darf auch eine Bruchbude mieten.

Hab’ ich mich zugegeben, als ich im August eingezogen bin
nicht so drum gekümmert - kam gar nicht auf die Idee, dass es
ein solches Problem geben könnte. Eine Bruchbude ist es sicher
nicht, denke sie entspricht, bis auf das Heizungsproblem,
einem mittleren Wohnstandard.

Tut ja wie gesagt auch nichts zur Sache.

Es gibt wohl auch Ventile hinter einer verschlossenen Klappe
im Bad, an die ich nicht rankomme. Lt. Hausmeister darf daran
nicht rumgedreht werden, weil sonst die Pumpen und die
Regelung der gesamten Anlage durcheinander kämen.

Ja, dann ist der hydraulische Abgleich entweder nicht erfolgt oder wird dadurch zerschossen. Spricht nicht gerade für die Anlage.

Natürlich habe ich auch schon den Vermieter informiert und der
hat auch sofort reagiert und die Hausverwaltung eingeschaltet.
Die, und die Installationsfirma, die die Heizung betreut haben
inzwischen die Aussagen des Hausmeisters bestätigt und die
Regulierung der Temperatur per Fenster empfohlen.

Super Tipp. Dazu gleich mehr.

Die Installationsfirma meinte zwar, dass die Anlage längst
nicht mehr dem Stand der Technik entspräche, dies aber nur
durch eine Totalsanierung zu beheben sei. Und bis die
Eigentümergemeinschaft (vermutlich über 100 Parteien) einen
solchen Auftrag vergäbe…

Das geht ganz flott, denn die Vervollständigung der Sanierung ist laut § 12 Abs. 2 EnEV 2004 Pflicht des/der Eigentümer(s).

„Wer heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäude einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausstatten. […] Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig. Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.

Werde mich morgen noch einmal mit meinem Vermieter unterhalten
(aber was soll der machen?).

Sich an seine gesetzliche Verpflichtung halten, würde ich empfehlen. § 8 Nr. 3 EnEG bedroht eine Zuwiderhandlung gegen die EnEV mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Wollte/will mich nur parallel schlau machen wie das überhaupt
technisch und rechtlich zu beurteilen ist.

Und? Parallel genug?

Gruß
smalbop

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Danke!

Kann leider nur 1 * vergeben, eigentlich wär Deine Antwort mindestens 3 * wert :wink:

Gruß
Werner

Hallo,

bis wann ist denn der Eigentümer verpflichtet, nachzurüsten?

Grüße
miamei

Hallo

bis wann ist denn der Eigentümer verpflichtet, nachzurüsten?

Hat jetzt w-w-w meine Antwort verschluckt? Fristen stehen in der EnEV 2004, § 9. Sind aber alle bereits verstrichen. In der Novellierung der EnEV (2012) sollen die Schornsteinfeger nun die Kontrolle übernehmen und den Behörden säumige Hausbesitzer melden.

Gruß
smalbop