Überhitzte Züge

Hallo zusammen,

das Thema mit den ausgefallenen Klimaanlagen ist ja gerade groß in der Presse.

Wer einmal in einem derart überhitzten Raum oder Zug festgesessen hat, weis ja, dass man da echt durchdrehen kann.

Gehen wir mal davon aus, dass die ersten Menschen schon kollabiert sind, es also wirklich gefährlich für die Menschen wird.

Womit müsste man rechnen, wenn die Schaffner nichts machen können, und der Zug nicht hält und man dann ein oder mehrere Fenster einschlägt?

Wäre man nicht auch berechtigt, die Notbremse zu ziehen, so dass der Zug dann verlassen werden kann?

Viele Grüße

Holygrail

Ja.
Rechtfertigender Notstand, da die privatisierte Bahn angesichts einer drohenden Gefahr für Leib und Leben der Passagiere selbst nicht frühzeitig angemessen zu reagieren imstande oder willens war.

Nicht ganz zufällig hat die zuständige Staatsanwaltschaft deswegen ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Gruß
smalbop

Noch’n Link dazu
http://www.tagesschau.de/inland/bahn1180.html

Da habe ich es ja mit 37 °C bei leichter Zugluft zuhause richtig angenehm.

Gruß

Stefan

Also lt. Focus Anwalt nein

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/bahn/tid-190…

Gruß

Also lt. Focus Anwalt nein

Also bei aller Freundschaft, aber was ein in seinem sicherlich nicht unklimatisierten Büro sitzender Anwalt eines unternehmerfreundlichen Tendenzblatts so aus der Hüfte schießt, muss man nicht unbedingt für voll nehmen.

Gruß
smalbop

Hallo,

das Einschlagen von Scheiben in Zügen soll als mildestes geeignetes Mittel zur Vermeidung der Gesundheitsbeeinträchtigung anzusehen sein?

Man könnte alternativ Getränke zu sich nehmen oder einfach den Zug beim nächsten Bahnhof verlassen (ist ja nicht so, dass der stundenlang durchfährt).

VG
EK

Hallo

das Einschlagen von Scheiben in Zügen soll als mildestes
geeignetes Mittel zur Vermeidung der
Gesundheitsbeeinträchtigung anzusehen sein?

Das hängt sicher von den Umständen ab. Im vorliegenden Fall war es eine Mutter, die versuchte, das Austrocknen ihres Säuglings zu verhindern. Wenn du das unter „Gesundheitsbeeinträchtigung“ subsumierst…Und sicher wäre es ihr lieber gewesen, das Fenster einfach so öffnen zu können. Vermutlich ist sie einfach (und schuldbefreiend) in Panik geraten. Sicher wäre es effektiver gewesen, die Notbremse zu ziehen. Für solche Fälle ist sie nämlich da.

Man könnte alternativ Getränke zu sich nehmen oder einfach den
Zug beim nächsten Bahnhof verlassen (ist ja nicht so, dass der
stundenlang durchfährt).

In der Tat: Wenn die Bahn vorab annonciert, dass sie ihren Zug sicher vertragswidrig ohne Klimaanlage über mehrere Zwischenhalts hinweg zu betreiben gedenkt, steht es mir frei, diesen erst gar nicht zu betreten oder mich, wenn ich ganz hartgesotten bin, von vornherein mit einer Kiste Sprudel reinzusetzen.

Da sie aber nichts ankündigte, kann ich nur, falls möglich, zwischendurch aussteigen und auf Kosten der Bahn im klimatisierten Taxi bis zu meinem Endziel fahren. Die betroffenen Schüler wollten das zwar nach vergeblichem Warten auf Besserung auch, mussten aber erst mal auf dem Bahnsteig ärztlich versorgt werden…

Gruß
smalbop

Hallo,

also sind wir uns einig, dass die Sachbeschädigung rechtswidrig gewesen wäre, die Mutter also auf jeden Fall zum Schadensersatz verpflichtet wäre.

Als Mutter eines Säuglings an warmen Tagen kann man stillen oder hat als Nichtstiller in jedem Falle Getränke dabei und wenn vergessen: ICEs haben einen Bistrowagen, und wie gesagt ist Aussteigen immer noch das mildere Mittel. Dann fährt man allerdings auch nicht mit dem Taxi weiter, sondern - Schadensminderungspflicht - mit dem nächsten Zug, da man sonst die Mehrkosten am Bein hat.

Schuldbefreiende Panik? Wohl eher nicht. Schuldminderung ok, dass die offensichtlich auch selbst einen Hitzeschaden hatte, glaub ich unbesehen, denn so einen Blödsinn macht ja niemand mit halbwegs Verstand, was da alles hätte passieren können, wenn sie Erfolg gehabt hätte. Aber dass das als schuldloser Notwehrexzess durchgeht, glaube ich nicht.

VG
EK

Hallo

also sind wir uns einig, dass die Sachbeschädigung
rechtswidrig gewesen wäre, die Mutter also auf jeden Fall zum
Schadensersatz verpflichtet wäre.

Nein.

Als Mutter eines Säuglings an warmen Tagen kann man stillen

Nein, wenn man nämlich beispielsweise keine Milch hat. Außderdem reicht die in Muttermilch enthaltene Flüssigkeitsmenge kaum aus.

oder hat als Nichtstiller in jedem Falle Getränke dabei

Ja, wie gesagt: Wenn die Bahn mir vorher Bescheid sagt, bringe ich eine ganze Kiste Sprudel mit.

und
wenn vergessen: ICEs haben einen Bistrowagen,

Dessen Bestände dürften in kürzester Zeit geplündert gewesen sein. Abgesehen von der logistischen Problematik der Bildung einer 100 m langen Warteschlange in einem Zug.

und wie gesagt
ist Aussteigen immer noch das mildere Mittel.

Es wurde ja ausgestiegen - bei erster Gelegenheit.

Dann fährt man
allerdings auch nicht mit dem Taxi weiter, sondern -
Schadensminderungspflicht - mit dem nächsten Zug, da man sonst
die Mehrkosten am Bein hat.

Das ist wieder eine Einzelfallfrage. Wenn ich nur noch mit dem Taxi rechtzeitig zu einem Geschäftsabschluss komme, wird es mir leicht fallen, den geringeren Schaden durch die Kosten der Taxifahrt zu belegen. Um so mehr, wenn, wie geschehen, auch die baugleichen Anschlusszüge nicht mehr klimatisiert waren, so dass es zu einer unabsehbaren Verzögerung der Weiterreise gekommen wäre - für den Kunden unzumutbar.

Schuldbefreiende Panik? Wohl eher nicht. Schuldminderung ok,
dass die offensichtlich auch selbst einen Hitzeschaden hatte,
glaub ich unbesehen, denn so einen Blödsinn macht ja niemand
mit halbwegs Verstand, was da alles hätte passieren können,
wenn sie Erfolg gehabt hätte. Aber dass das als schuldloser
Notwehrexzess durchgeht, glaube ich nicht.

Notwehr war das nicht, sondern rechtfertigender Notstand. Schließlich haben die Bahnbediensteten ja nicht vorsätzlich die Körperverletzungen begangen, wegen der nun gegen sie ermittelt wird, sondern „nur“ fahrlässig. Dass die körperliche Unversehrtheit eines Reisenden ein höheres Rechtsgut darstellt als eine Fensterscheibe, ist sicher unstrittig. Die Frage ist nur, ob das Einschlagen der Scheibe ein angemessenes Mittel zur Abwehr der Gefahr war. Ich hätte darum hier auf die Notbremse verwiesen. Aber ich möchte nicht der Anwalt der Bahn sein, der unter Vorsitz einer Richterin, die ebenfalls Mutti ist, gegen die Mutter dahingehend argumentiert, sie hätte in der Gluthitze „kühlen Kopf“ bewahren müssen.

Gruß
smalbop