Hallo
also sind wir uns einig, dass die Sachbeschädigung
rechtswidrig gewesen wäre, die Mutter also auf jeden Fall zum
Schadensersatz verpflichtet wäre.
Nein.
Als Mutter eines Säuglings an warmen Tagen kann man stillen
Nein, wenn man nämlich beispielsweise keine Milch hat. Außderdem reicht die in Muttermilch enthaltene Flüssigkeitsmenge kaum aus.
oder hat als Nichtstiller in jedem Falle Getränke dabei
Ja, wie gesagt: Wenn die Bahn mir vorher Bescheid sagt, bringe ich eine ganze Kiste Sprudel mit.
und
wenn vergessen: ICEs haben einen Bistrowagen,
Dessen Bestände dürften in kürzester Zeit geplündert gewesen sein. Abgesehen von der logistischen Problematik der Bildung einer 100 m langen Warteschlange in einem Zug.
und wie gesagt
ist Aussteigen immer noch das mildere Mittel.
Es wurde ja ausgestiegen - bei erster Gelegenheit.
Dann fährt man
allerdings auch nicht mit dem Taxi weiter, sondern -
Schadensminderungspflicht - mit dem nächsten Zug, da man sonst
die Mehrkosten am Bein hat.
Das ist wieder eine Einzelfallfrage. Wenn ich nur noch mit dem Taxi rechtzeitig zu einem Geschäftsabschluss komme, wird es mir leicht fallen, den geringeren Schaden durch die Kosten der Taxifahrt zu belegen. Um so mehr, wenn, wie geschehen, auch die baugleichen Anschlusszüge nicht mehr klimatisiert waren, so dass es zu einer unabsehbaren Verzögerung der Weiterreise gekommen wäre - für den Kunden unzumutbar.
Schuldbefreiende Panik? Wohl eher nicht. Schuldminderung ok,
dass die offensichtlich auch selbst einen Hitzeschaden hatte,
glaub ich unbesehen, denn so einen Blödsinn macht ja niemand
mit halbwegs Verstand, was da alles hätte passieren können,
wenn sie Erfolg gehabt hätte. Aber dass das als schuldloser
Notwehrexzess durchgeht, glaube ich nicht.
Notwehr war das nicht, sondern rechtfertigender Notstand. Schließlich haben die Bahnbediensteten ja nicht vorsätzlich die Körperverletzungen begangen, wegen der nun gegen sie ermittelt wird, sondern „nur“ fahrlässig. Dass die körperliche Unversehrtheit eines Reisenden ein höheres Rechtsgut darstellt als eine Fensterscheibe, ist sicher unstrittig. Die Frage ist nur, ob das Einschlagen der Scheibe ein angemessenes Mittel zur Abwehr der Gefahr war. Ich hätte darum hier auf die Notbremse verwiesen. Aber ich möchte nicht der Anwalt der Bahn sein, der unter Vorsitz einer Richterin, die ebenfalls Mutti ist, gegen die Mutter dahingehend argumentiert, sie hätte in der Gluthitze „kühlen Kopf“ bewahren müssen.
Gruß
smalbop