Hallo Zusammen,
kurze Erklärung:
Ich hatte eine Zahnreinigung, ganz normal hat
alles die Helferin durchgeführt!
Irgendwann kam die Rechnung 204,23 Euro!
Stolze Summe für eine gute halbe Stunde.
Seit dem versuche ich die unterlagen zu bekommen um diese wahnsinnige Summe nachzuvollziehen.
Auf der Rechnung ist u.A
6 x 4070 Faktor 2,3 mit Euro 77,58
2 x 4075 Faktor 2,3 mit Euro 33,62
Ich weiss dass 4070 nur vom Zahnarzt selbst
durchgeführt werden darf.
Das Inkassountermehmen des Arztes weigert sich
mir die Behandlungsunterlagen zukommen zu lassen und droht mir stattdessen mit einem Rechtsanwalt.
Es wäre super wenn ich hier kurzfristig noch zusätzliche Informationen bekomme. Ansonsten werde ich nächste Woche zum Anwalt gehen.
Vielen Dank.
H. Zimmermann
Hallo
Da bestehen berechtigte Zweifel,denn die von ihnen angegebene Position ist eine vom Zahnarzt zu erbringende chirurgische Leistung, welche nicht. delegierbar ist. Delegierbare Leistungen für eine Reinigung sind 4050, 4055 und die 1040. Ich würde die Rechnung von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer prüfen lassen und den Fall schildern. Nach dem neuen Patientenrechtegesetz dürfen sie auch in ihre Kartei einsicht nehmen und das unzensiert! Jedoch wäre bei mir der erste Schritt das Gespräch mit der Praxis direkt und nicht der Anwalt, kommt aber auch auf’s Vertrauensverhältnis an…
Viel Glück!
LG
Jackie81
Hallo,
also für ´ne halbe Stunde Zahnreinigung eine stolze Summe.
Trotzdem liegt es im Ermessen des Zahnarztes wie er seine Preise gestaltet.
Im einzelnen ist es natürlich schwer zu sagen, was genau gemacht wurde, evtl. auch welche Materialien und Hilfsmittel verwendet wurden, wenn man nicht dabei war.
Komisch aber auch dass die Praxis, die diese Rechnung stellt sich nicht um Klärung bemüht.
Die POS 4070/4075 ^(subg. Komkremtentfernung) ist tatsächlich auch von einer Zahnarzthelferin mit Zusatzausbildung (ZMF oder DH)ausführbar.
Wenn es sich um eine reine sog. PZR (Proffesionelle Zahnreinigung) handelt, so ist hierführ die Pos. 1040 ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor ansetztbar, aber wie gesagt das müsste eigentlich die Praxis mit Ihnen klären.
Ich hoffe trotzdem mit der kleinen Info etwas geholfen zu haben.
LG
Hallo
Also das ist schlichtweg falsch, was die abgerechnet haben. Die GOZ Ziffern 4070 und 4075 sind subgingivale (unter dem Zahnfleisch) Cürrettagen, die im Rahmen einer parodontalen Behandlung berechnet werden. Die 4070 wird für die einwurzeligen Zähne, die 4075 für die mehrwurzeligen Zähne berechnet.
Wenn bei Ihnen nur oberflächlich Zahnstein entfernt wurde, kämen die Positionen
GOZ 4050 und GOZ 4055 zum Ansatz.
Ist eine sogenannte Professionelle Zahnreinigung bei Ihnen durchgeführt worden, gehört hier die Position 1040 (seit 2012 neu in der GOZ) je Zahn hierhin. Die ist aber weniger bewertet und kostet im 2,3 fachen Satz bei 28 Zähnen um die 120€. Der 2,3fache Satz ist der normale Mittelwert ohne nennenswerte Erschwerung beim Entfernen. Kommen individuelle Schwierigkeiten hinzu, kann der ZA den Satz bis auf 3,5fach des Einfachwertes anheben.
Sprechen Sie mal mit der Praxis. Einfach nur die Positionen tauschen, weil die Position, die eigentlich für die Leistung gedacht war, dem Zahnarzt seine Kosten nicht deckt, ist nicht Sinn der Sache. Und in der Abrechnung nicht erlaubt, obwohl es immer wieder gemacht wird.
Wenn der ZA mit dem Geld nicht auskommt, gibt es in der GOZ die Möglickeit einen Steigerungsfaktor oberhalb vom 3,5 fachen Satz mit dem Patienten schriftlich zu vereinbaren. Allerdings muss das der Arzt mit dem Patienten VORHER vereinbaren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Silvia Wolf
Hallo Herr Zimmermann,
Es ist richtig das die Pos. 4070 und 4075 (paradontal chirurgische Leistung) nur vom ZA durchgeführt werden darf. Da zumal noch mit dem 2,3fachen Faktor gerechnet wurde, müsste der komplette Leistungsinhalt auch erbracht worden sein und dies ist ohne Betäubung nicht möglich. Ich würde auf jeden Fall gegen diese Rechnung angehen. Übrigens: Das Aushändigen der behandlungsunterlagen, bzw. Deren Einsicht ist der ZA zu verpflichtet.
Liebe Grüsse
Abrechnungsfee
Es gibt jetzt eine Abrechnungsapp (zmv-o), wo man alle Positionen nachlesen kann
Hallo H.Zimmermann,
zunächst: jede Praxis rechnet aus, wie viel eine PZR(prof.Zahnreinigung )kosten muss um die Kosten zu decken.In der Regel rechnet man ca 100€ pro Stunde_> aber wie gesagt betriebswirtschaftliche Hintergründe sind zu berücksichtigen.Es würde mich jedoch interessieren welche Position die restlichen 93,03€ ausmachen ??
Was mir auffiel: eine PZR mit 6 Frontzähne u.2Seitenzähne ist unüblich.Eine PZR umfasst das ganze Gebiss einschliesslich den Zahnzwischenräumen und Politur aller Zähne.
Ich weiss natürlich auch nicht, ob die "Zahnarzthelferin " vieleicht DH(Dentalhygienigerin) oder ZMF/ZMP(Zahnedeidinische Fachhelferin oder Prophylaxehelferin) ist.In diesem Fall dürfen nach den Pos 4070/4075 abgerechnet werden.
Nach dem neuen Patientenrecht haben sie die Möglichkeit, direkt bei ihrem Zahnarzt die Unterlagen anzuforden.
Ist die Inkassofirma vielleicht eine Abrechnungsfirma?
Behandlungsunterlagen bekommen sie weder von der einen noch von der anderen Firma.Diese Firmen bekommen lediglich die Leistungsangaben aber keine Befundunterlagen.
Denn eine Inkassofirma wird erst dann eingeschaltet, wenn die Rechnung trotz Zahlungsauforderung nicht beglichen wird.
Haben sie denn mit ihrem Zahnarzt gesprochen wieso die Rechnung in dieser Höhe entstanden ist und wurden Sie im vorhinein über die Kosten aufgeklärt?
Es sind einfach für mich, noch sehr viel offene Fragen um konkreter werden zu können