In dem Mitvertrag eines Mieters steht die Kaltmiete von 400,- Euro und eine Vorauszahlung für Heizungs- und Warmwasserkosten von 130,- Euro. Betriebskosten wurden nicht mit einem Betrag benannt.
Der Mieter wohnt seit Anfang 2009 in der Wohnung.
Anfang dieses Jahres kam die Abrechnung für Heizung und Warmwasser, bei der dem Mieter nur 70,- Euro Vorauszahlung angerechnet wurden. Auf Nachfrage bei der Verwaltung hieß es, beim Mietvertrag wurde ein Fehler gemacht: eigentlich sind nur 70,- Euro Heizung und Warmwasser und 60,- Euro für Betriebskosten. Eine Änderung des Mietvertrags wurde zugeschickt, die bis jetzt noch nicht vom Mieter bestätigt wurde.
Nun kam eine Betriebskostenabrechnung für 2009 (erstes Jahr seit Einzug) mit einer Nachzahlung von über 100%. Die monatlichen Betriebskosten betrugen 130,- Euro, er muß 777,- Euro nachzahlen!!!
Gleichzeitig kam die „Anpassung der Vorauszahlung“ ab dem 01.01.2010 (Schreibfehler?)um 40,- Euro (warum nicht um die fehlenden 60,-Euro)!
Der Mieter fühlt sich mit einer günstigen Miete zur Anmietung gelockt, die sich nun als viel höher 70,- Euro (immerhin 13%) erweist.
Kann er dagegen vorgehen? Eine Miete von 600,- Euro anstatt 130,- (wie im Mietvertrag vereinbart) kann er sich eigentlich gar nicht leisten!
Danke für Eure Hilfe!
