Hallo zusammen!
Das Angebot eines Sanitärinstallateurs beinhaltete mehrere Pauschalpositionen für Arbeitsleistungen und eine Position für Rohre und sonstiges Installationsmaterial, welche ebenfalls mit einem Pauschalpreis von ca. 750 € angegeben war. Da der Betrag hierfür recht hoch erschien, hat der Auftraggeber angefragt, ob dieser Betrag tatsächlich realistisch ist, oder ob der Handwerker das Material nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen könnte. Das lehnte dieser ab und bestand auf dem angegebenen Pauschalbetrag. Aus zeitlichen Gründen und weil der AG als Laie nicht wusste, wieviel Material tatsächlich benötigt werden würde, hat er dem Installateur der Auftrag erteilt.
Mittlerweile sind die Arbeiten (zur Zufriedenheit des AG) beendet und die Rechnung ist eingetroffen. Da die Abwasserleitungen größtenteils nicht - wie im Angebot vorgesehen - neu installiert wurden, hat der Handwerker den Betrag für die besagte Position auf ca. 640 € reduziert.
In Anbetracht des tatsächlich installierten Materials erscheint dieser Betrag dennoch zu hoch, denn es wurden verbaut:
- 17 lfdm Aluminium-Verbundrohr (ca. 2,80 €/m)
- 17 lfdm PE-Isolierschlauch (ca. 0,80 €/m)
- 10 Stück Pressfitting T-Stücke, Bögen, Wandscheiben, etc. (Stückpreis i.M. ca. 20€)
- 1,50 lfdm HT-Abflussrohr DN 50 inkl. Bögen (ca. 10€)
In Summe macht das etwa 280 € (inkl. MWSt.) - wobei klar ist, dass man dem Handwerker einen gewissen Aufschlag zugestehen muss.
Die Frage: muß der Auftraggeber dennoch den vollen Pauschalpreis bezahlen oder kann er eine Auflistung des tatsächlich verbauten Materials mit entsprechender Kostenberechnung verlangen?
Eine rasche Antwort wäre hilfreich,
Vielen Dank im Voraus,
Martin