überhöhte Materialkosten in Handwerkerrechnung

Hallo zusammen!

Das Angebot eines Sanitärinstallateurs beinhaltete mehrere Pauschalpositionen für Arbeitsleistungen und eine Position für Rohre und sonstiges Installationsmaterial, welche ebenfalls mit einem Pauschalpreis von ca. 750 € angegeben war. Da der Betrag hierfür recht hoch erschien, hat der Auftraggeber angefragt, ob dieser Betrag tatsächlich realistisch ist, oder ob der Handwerker das Material nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen könnte. Das lehnte dieser ab und bestand auf dem angegebenen Pauschalbetrag. Aus zeitlichen Gründen und weil der AG als Laie nicht wusste, wieviel Material tatsächlich benötigt werden würde, hat er dem Installateur der Auftrag erteilt.
Mittlerweile sind die Arbeiten (zur Zufriedenheit des AG) beendet und die Rechnung ist eingetroffen. Da die Abwasserleitungen größtenteils nicht - wie im Angebot vorgesehen - neu installiert wurden, hat der Handwerker den Betrag für die besagte Position auf ca. 640 € reduziert.

In Anbetracht des tatsächlich installierten Materials erscheint dieser Betrag dennoch zu hoch, denn es wurden verbaut:

  • 17 lfdm Aluminium-Verbundrohr (ca. 2,80 €/m)
  • 17 lfdm PE-Isolierschlauch (ca. 0,80 €/m)
  • 10 Stück Pressfitting T-Stücke, Bögen, Wandscheiben, etc. (Stückpreis i.M. ca. 20€)
  • 1,50 lfdm HT-Abflussrohr DN 50 inkl. Bögen (ca. 10€)
    In Summe macht das etwa 280 € (inkl. MWSt.) - wobei klar ist, dass man dem Handwerker einen gewissen Aufschlag zugestehen muss.

Die Frage: muß der Auftraggeber dennoch den vollen Pauschalpreis bezahlen oder kann er eine Auflistung des tatsächlich verbauten Materials mit entsprechender Kostenberechnung verlangen?

Eine rasche Antwort wäre hilfreich,
Vielen Dank im Voraus,
Martin

Hallo,

Mittlerweile sind die Arbeiten ( zur Zufriedenheit des AG ) beendet …

Und?
Was ist nun das Problem des AG?

16BIT

Hallo,

ich bin kein Jurist aber nicht unerfahren.

Hier würde ich sagen, ja eine Pauschale muss, da sie vereinbart war, auch als Pauschale bezahlt werden.

Man könnte ja mal die Einzelpreise aller Teile auflisten und den % Anteil der nicht ausgeführten Abwasserleitung ermitteln. Diesen Prozentanteil könnte am dann von dem Pauschalangebot 750€ abziehen.

Nur, ob das im Streit ein Richter auch so sieht ist fraglich.

Stelle mir gerade vor, Angebot hätte gelautet: 3.000€ für alles Pauschal. Was sollte dann diskutiert werden?

Oder der Handwerker argumentiert: Arbeitsleistung war Pauschal, jetzt hätte er aber viel mehr Zeit benötigt als kalkuliert und er will mehr als angebotene Arbeitspauschale.

Ich würde sagen: das war Lehrgeld.

MfG
uwe

Hallo Martin,
Arbeitslohn + 640,- bezahlen.
Witz:

Treffen sich zwei Handwerker der eine beschwert sich, Ich kaufe ein Rohr für 5 EURO und verkaufe es dann für 10.- EURO und von den 5% lebe ich.

grusspeke

Hallo,

das mit der Pauschale (im Werkvertrag) war ja zu befürchten. Für die nicht ausgeführten Leistungen wird ein relativ niedriger Betrag abgezogen, der Rest soll teuer bezahlt werden.

Und keine Sorge: beim Arbeitslohn hat er ganz sicher nicht draufgezahlt …

Danke Dir trotzdem, Gruß,
Martin

Nun ja, dass ihm das Geld auch nicht von alleine in den Schoß fällt - das muss erst mal verdient werden.
Es ist eben ärgerlich, wenn zusätzlich zum (wirklich nicht bescheiden kalkulierten) Arbeitslohn auf diese Weise noch Geld gemacht wird. Gute Arbeit, gutes Geld - kein Problem. Aber da fühlt man sich schon über den Tisch gezogen, weil man extra vorher nachgefragt hat bzw. man einfach wissen will, welche Teile einem zu welchem Preis in Rechnung gestellt wurden.

Pauschale und Pauschale
Hallo,

sofern bei Auftragsvergabe ersichtlich und in irgendeiner Form vereinbart war, dass bestimmte Leitungen/Bereiche erneuert werden

Da die Abwasserleitungen größtenteils nicht - wie im Angebot vorgesehen - neu installiert wurden

handelt es sich um einen Detailpauschalauftrag (nicht Globalpauschalauftrag). Insofern ist es berechtigt, wenn man den Materialpreis (auch die Lohnpositionen) auf den tatsächlichen Aufwand (im Verhältnis zur ursprünglichen Kalkulation) reduziert.

Es ist aber für eine abschließende Beurteilung eine genauere Kenntnis zum Vertrag (Vertragsart, Angebot, sonstige Unterlagen) notwendig.

Gruß
nasziv

:smiley:ie Frage: muß der Auftraggeber dennoch den vollen Pauschalpreis bezahlen oder kann er eine Auflistung des tatsächlich verbauten Materials mit entsprechender Kostenberechnung verlangen?
Ich würde es mir im Detail erläutern lassen

Hallo,

  • das muss erst mal verdient werden.

Und wie will der AG mal mehr ver dienen , wenn er/sie/es die Arbeit der anderen so unterbewertet?

„Wenn ich zufrieden mit dem bin wie es ist, dann ist es jeden Preis wert!“

16BIT