Überhöhte RAGebühr an Minderjährige in Strafsache

14-jährige ist Moped ohne Fahrerlaubnis gefahren, Polizei riet zum Anwalt, dieses erfolgte. Beratungsgespräch dauerte etwa 10-15 Minuten. Absprache: Akteneinsicht anfordern und weitersehen. In den folgenden Wochen wurde das Verfahren eingestellt. Nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits erfolgte die Rechnung von 566 €. Ist das Rechtens? Minderjährige hat kein Einkommen und wurde über die Höhe der Gebühren nicht aufgeklärt.

Hallo,

dann müssen die Eltern des Minderjährigen entweder zahlen, oder wegen der hohen Rechnung erneut einen Rechtsanwalt einschalten, was die ganze Sache noch teurer macht :smiley:

Und wie antwortest du auf die Frage, die wirklich gestellt wurde?

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Guten Morgen!

Was soll der andere Rechtsanwalt denn erzählen? Wenn die Rechnung des Verteidigers ordnungsgemäß ist, kann man alles Notwendige herauslesen:

165,00 - Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG
140,00 - Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG
140,00 - Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG
020,00 - Pauschale für Post und Telekommunikation
______
465,00
088,35 - 19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
______
553,35

Hinzu kommen Kopien aus der Akte. Das ist der normale Satz. Der andere Anwalt kann erzählen, dass „RVG“ ein geltendes Gesetz ist und man darin alles nachlesen kann. Er kann dann weiter fragen, ob es den Eltern denn lieber gewesen wäre, wenn der Anwalt nicht die Einstellung des Verfahrens bewirkt hätte, sondern es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen wäre. Wäre aber wesentlich teurer geworden.

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Hallo
Ist es denn tatsächlich so, dass 14jährige in diese Größenordnung Verträge schließen können?

greetz
T.

Guten Morgen,

Ist es denn tatsächlich so, dass 14jährige in diese
Größenordnung Verträge schließen können?

Wo steht denn, dass der Vertrag zwischen dem Vierzehnjährigen und dem RA geschlossen wurde?

MfG
GWS

Wer hat denn die Vollmacht unterschrieben?

Guten Morgen,
hätte der RA nicht auf die anfallenden Kosten hineisen müssen?

Hätte der Mandant denn davon ausgehen dürfen, dass der Anwalt unentgeltlich arbeitet?

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Das ergibt sich daraus, dass auf den Minderjährigen als Kostenschuldner hingewiesen wird. Man wird aber doch wohl unterstellen dürfen, dass die Eltern den Anwalt namens ihres Kindes beauftragt haben.

Das ergibt sich daraus, dass auf den Minderjährigen als
Kostenschuldner hingewiesen wird. Man wird aber doch wohl
unterstellen dürfen, dass die Eltern den Anwalt namens ihres
Kindes beauftragt haben.

Und wie sähe die Situation aus, wenn die Eltern das nicht getan hätten?

Wenn ein Minderjähriger den Anwalt ohne Zustimmung der Eltern beauftragt hätte, ginge der Anwalt leer aus.

Moin!

Wenn ein Minderjähriger den Anwalt ohne Zustimmung der Eltern
beauftragt hätte, ginge der Anwalt leer aus.

Ich frage mich, ob der Anwalt das Mandat übernommen hätte ohne Zustimmung (oder Unterschrift) der Eltern.
Klar, ein Haufen Geld. Aber wie hier schon geschrieben immer noch günstiger als evtl. bei einer Verurteilung oder wenn es bei dieser „Schwarzfahrt“ zu einem Unfall mit Sachschäden oder gar Verletzten oder Toten gekommen wäre.
Na, hoffentlich hat das Kind wenigstens etwas fürs Leben daraus gelernt!
Gruß Walter

Hallo!

Wenn ein Minderjähriger den Anwalt ohne Zustimmung der Eltern
beauftragt hätte, ginge der Anwalt leer aus.

Ich frage mich, ob der Anwalt das Mandat übernommen hätte ohne
Zustimmung (oder Unterschrift) der Eltern.

Da sind wir dann bei der lebensnahem Auslegung des Sachverhaltes: Da Anwälte in aller Regel Jura studiert haben und in der ersten Woche des ersten Semesters nur selten Vorlesungen geschwänzt werden, darf man wohl davon ausgehen, dass hier ein Geschäft mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

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Guten Morgen,
hätte der RA nicht auf die anfallenden Kosten hineisen müssen?

Nein.

Es ist klar, dass ein Anwalt was kostet.
Und da es für die Kosten von Anwälten eine „Taxe“ im Sinne des BGB gibt, gilt diese automatisch als vereinbarter Preis, wenn nichts anderes vereinbart war.

Hallo!

Nichtjuristisch ergänze ich: es gibt auch einen ganz normalen Hausverstand.

Gruß
Tom