Wenn man der Meinung ist eine überhöhte Rechnung (PC-BAU) erhalten zu haben und der Dienstleister lässt sich auf keine Diskussion ein - welche Möglichkeiten hat man, sich dagegen zu wehren und die Herausgabe einbehaltener Sachen zur Herausgabe zu erzwingen.
Wohin kann man sich wenden?
gab es vorher ein Angebot? BZW wurde über Preise gesprochen?
welche Möglichkeiten hat man, sich dagegen zu
wehren und die Herausgabe einbehaltener Sachen zur Herausgabe
zu erzwingen.
Eine Herausgabe ohne Titel/Urteil kann nicht durchgeführt werden.
Liegt bereits ein Urteil vor?
Wohin kann man sich wenden?
Anwalt.
Gruß
Der Franke