überhöhte stromrechnung

hallo,

da ich in den letzten monaten viel zu hohe abschläge gezahlt habe und die stromgesellschaft dies auch anerkannt und meine abschläge pauschal runtergestuft hat, bin ich der meinung, die stromgesellschaft müßte mir entweder zurückerstatten oder verrechnen. statt dessen kommt bereits die zweite mahnung, weil sie auf meinen brief nach der ersten mahnung nicht reagieren, in dem ich sie bat, doch einfach die abschläge mit den überzahlungen zu verrechnen.
was soll ich jetzt machen ? ich will mir nicht den strom sperren lassen aber sehe auch nciht ein, daß ich noch mehr zahlen soll, weil ich ja sowieso schon zuviel gezahlt habe.

viele grüße

binah

Hi Binah,

da ich in den letzten monaten viel zu hohe abschläge gezahlt
habe und die stromgesellschaft dies auch anerkannt und meine
abschläge pauschal runtergestuft hat,

bei Einzug in eine Wohnung wird i.d.R. der Verbrauch des Vormieters zur Berechnung der Abschläge zugrunde gelegt. Du erhälst einen Bescheid vom EVU (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen), wann und wie oft der ermittelte Abschlag im Laufe eines Jahres zu zahlen ist. Eine Herabstufung der Abschläge ist in einem laufenden Jahr selten der Fall, es sei denn, es wird eine Zwischenablesung vorgenommen.

…bin ich der meinung, die
stromgesellschaft müßte mir entweder zurückerstatten oder
verrechnen.

Nach Ablauf des Abrechnungsjahres erhälst Du eine detaillierte Abrechnung vom EVU. In dieser sind Verbrauch und Zählerkosten aufgeführt, abzüglich Deiner Vorauszahlungen. Ein Guthaben wird ausgezahlt oder aber mit dem kommenden Abschlag verrechnet. Eine Nachforderung muss von Dir gezahlt werden.

…statt dessen kommt bereits die zweite mahnung,
weil sie auf meinen brief nach der ersten mahnung nicht
reagieren, in dem ich sie bat, doch einfach die abschläge mit
den überzahlungen zu verrechnen.

Eine Mahnung kommt nur dann, wenn Du mit Zahlungen im Rückstand bist. Hast Du eine Abrechnung erhalten, in der Deine Überzahlung ausgewiesen ist? Oder wurde Dein Abschlag reduziert und Du bist der Meinung, dass die Überzahlung aus allen bereits gezahlten Abschlägen nun mit den künftigen Abschlägen verrechnet werden soll? Dies wird allerdings so nicht gemacht. Falls der Abschlag im Jahr reduziert wurde, gilt das ab der Vereinbarung. Es geht Dir in der Schlußabrechnung nichts verloren!

was soll ich jetzt machen ? ich will mir nicht den strom
sperren lassen aber sehe auch nciht ein, daß ich noch mehr
zahlen soll, weil ich ja sowieso schon zuviel gezahlt habe.

Ob Du zuviel gezahlt hast, wirst Du erst mit der Abrechnung erfahren. Woher weisst Du, dass Du zuviel bezahlt hast? Mahnt das EVU einen Abschlag an oder eine Restforderung aus einer Jahresrechnung? Wenn es der Abschlag ist, dann würde ich an Deiner Stelle zahlen, denn - wie jetzt bereits mehrfach erwähnt - wird dieser am Ende berücksichtigt und verrechnet. Und eine Herabsetzung der Abschläge wird nie rückwirkend erfolgen. Sollte es die Endabrechnung sein, wirst Du wohl auch zahlen müssen, denn dann sieht das EVU Deinen Verdacht anders, indem Du mehr Strom verbraucht, als bisher an Abschlägen gezahlt hast.

Gruss,
SylviaM

hallo sylvia,
danke für deine antwort.

was soll ich jetzt machen ? ich will mir nicht den strom
sperren lassen aber sehe auch nciht ein, daß ich noch mehr
zahlen soll, weil ich ja sowieso schon zuviel gezahlt habe.

Ob Du zuviel gezahlt hast, wirst Du erst mit der Abrechnung
erfahren. Woher weisst Du, dass Du zuviel bezahlt hast?

der zähler wurde überprüft und ausgetauscht.
der angezeigte verbrauch war doppelt so hoch wie es für einen haushalt meiner größe normal ist.

Mahnt
das EVU einen Abschlag an

ja

oder eine Restforderung aus einer

Jahresrechnung? Wenn es der Abschlag ist, dann würde ich an
Deiner Stelle zahlen, denn - wie jetzt bereits mehrfach
erwähnt - wird dieser am Ende berücksichtigt und verrechnet.
Und eine Herabsetzung der Abschläge wird nie rückwirkend
erfolgen. Sollte es die Endabrechnung sein, wirst Du wohl auch
zahlen müssen, denn dann sieht das EVU Deinen Verdacht anders,
indem Du mehr Strom verbraucht, als bisher an Abschlägen
gezahlt hast.

es steht aber in den geschäftsbedingungen des EVU, daß rechnungen innerhalb von 2 jahren noch widersprochen werden kann, (und zahlungen verweigert werden können) wenn glaubhaft ist, daß der tatsächliche stromverbrauch geringer ist als der in der rechnung ausgewiesene.

darauf habe ich in meinem brief an das evu hingewiesen aber sie reagierten nur, indem sie mir ohne weitere stellungnahme eine neue mahnung geschickt haben.

viele grüße

binah

Morgen Binah,

ich arbeite selbst bei einem Versorgungsunternehmen, bei uns ist es in der Regel so, daß im Jahr Abschläge gezahlt werden die sich am Verbrauch des Vorjahres errechnen. Am Ende des Jahres werden die Zähler von uns abgelesen, liegt der Verbrauch nun über den BEzahlten Abschlägen muss der Vertragspartner nachzahlen, liegt er darunter wird der Betrag in der Regel verrechnet es sei den er liegt sehr weit über dem Verbrauch.
Wenn der Verbrauch extrem hoch ist dann wird der Kunde von uns angesprochen woran es liegen könnte (dies geschieht aus Kulanz nicht weil wir müssen), damit die Fehlerquelle behoben werden kann.
Bei uns ist der Waren übergang und damit auch die Sorhgfalls pflicht am Ausgang des Zählers, was danach kommt ist nicht unser Problem.

Mein Tipp an dich, ruf einfach mal bei deinem Stromversorger an und schilder dein Problem, vielleicht wird dir aus Kulanz, wegen dem hohen Verbrauch, etwas erstattet. Was die Mahnung angeht, schließe ich mich meiner Vorrednerin an, ich würde an deiner Stelle zahlen.

Wie es genau nach dt. Recht aussieht kann ich dir nicht sagen.

Gruss Christoph

Hallo binah!

da ich in den letzten monaten viel zu hohe abschläge gezahlt
habe und die stromgesellschaft dies auch anerkannt und meine
abschläge pauschal runtergestuft hat, bin ich der meinung, die
stromgesellschaft müßte mir entweder zurückerstatten oder
verrechnen. statt dessen kommt bereits die zweite mahnung,
weil sie auf meinen brief nach der ersten mahnung nicht
reagieren, in dem ich sie bat, doch einfach die abschläge mit
den überzahlungen zu verrechnen.

Wofür kommt denn eine/zwei Mahnung/en? Hast Du die Einzugsermächtigung storniert? Bzw die Beiträge gestoppt?

Grüße Max

Was die Mahnung
angeht, schließe ich mich meiner Vorrednerin an, ich würde an
deiner Stelle zahlen.

Wie es genau nach dt. Recht aussieht kann ich dir nicht sagen.

Gruss Christoph

wahrscheinlich verschlechtere ich meine rechtslage wenn ich zahle, nach dem motto : zahlung = rechnung akzeptiert. ich habe jedoch den rechnungen widersprochen, weil die ganze zeit mein zähler wahrscheinlich nicht richtig funktionierte !

Hi binah!

wahrscheinlich verschlechtere ich meine rechtslage wenn ich
zahle, nach dem motto : zahlung = rechnung akzeptiert. ich
habe jedoch den rechnungen widersprochen, weil die ganze zeit
mein zähler wahrscheinlich nicht richtig funktionierte !

Genau das Gegenteil wirst Du damit erreichen. Ein Einspruch befreit Dich nicht von weiteren Zahlungen, denn Du erhälst ja schliesslich auch weiter Strom (wenigstens zur Zeit noch!) Zahle Deine Abschläge normal weiter und kläre die Angelegenheit mit dem „defekten“ Zähler auf einer separaten Schiene!
Wenn Du die Zahlungen einstellst, wird über kurz oder lang der Strom gesperrt und damit verursachst Du Dir nur vermeidbare weitere Kosten! Denk mal darüber nach!

Gruss,
SylviaM

Hi binah!

wahrscheinlich verschlechtere ich meine rechtslage wenn ich
zahle, nach dem motto : zahlung = rechnung akzeptiert. ich
habe jedoch den rechnungen widersprochen, weil die ganze zeit
mein zähler wahrscheinlich nicht richtig funktionierte !

Genau das Gegenteil wirst Du damit erreichen. Ein Einspruch
befreit Dich nicht von weiteren Zahlungen, denn Du erhälst ja
schliesslich auch weiter Strom (wenigstens zur Zeit noch!)
Zahle Deine Abschläge normal weiter und kläre die
Angelegenheit mit dem „defekten“ Zähler auf einer separaten
Schiene!

danke für die „hilfe“
ein defekter zähler kann ja wohl nicht separat von dem dann nicht korrekt angezeigten verbrauch gesehen werden

Wenn Du die Zahlungen einstellst, wird über kurz oder lang der
Strom gesperrt und damit verursachst Du Dir nur vermeidbare
weitere Kosten! Denk mal darüber nach!

ich denk ja drüber nach :wink:
nur kann mir keiner eindeutig sagen, wie hier die rechtslage ist. (was vielleicht daran liegen könnte, DAß sie hier nicht so ganz eindeutig ist ) nur in den geschäftsbedingungen steht klipp und klar, daß „einwände gegen rechnungen und abschlagsberechnungen zur zahlungsverweigerung oder aufschub berechtigen, wenn sich aus den umständen ergibt, daß offensichtlich fehler vorliegen.“ !

hallo binah,

Du schriebst weiter unten, der Zähler sei defekt gewesen. Wie willst Du das beweisen ?? War ein Elektriker vor Ort ??

Wenn die Abschlagszahlungen wirklich nach dem Vormieter berechnet werden, wer sagt denn nicht, daß er ein sehr sparsamer Verbraucher, der vielleicht beruflich bedingt selten zu Hause war ??

Ich selbst habe 1999 im Jahr meines Einzuges und 2000 sehr sehr wenig verbraucht, weil ich viel mit dem Reisebus weg war. Seit ich verheiratat bin und mehr zu Hause, weil ich nur noch Linie fahre, ist der Verbrauch gut gestiegen.

gruß

dennis

hallo binah,

Du schriebst weiter unten, der Zähler sei defekt gewesen. Wie
willst Du das beweisen ?? War ein Elektriker vor Ort ??

hab ich doch geschrieben, daß der inzwischen ausgetauscht wurde. wäre schön, wenn man das erst mal lesen würde, bevor man antwortet.

Wenn die Abschlagszahlungen wirklich nach dem Vormieter
berechnet werden, wer sagt denn nicht, daß er ein sehr
sparsamer Verbraucher, der vielleicht beruflich bedingt selten
zu Hause war ??

Ich selbst habe 1999 im Jahr meines Einzuges und 2000 sehr
sehr wenig verbraucht, weil ich viel mit dem Reisebus weg war.
Seit ich verheiratat bin und mehr zu Hause, weil ich nur noch

hallo binah,

hab ich doch geschrieben, daß der inzwischen ausgetauscht
wurde.

Alle Zähler werden periodisch ausgetauscht. 10 oder 15 Jahre (man möge mich korrigieren) beträgt der Intervall. Dies macht man um Ungenauigkeiten für oder gegen die Vertragspartner zu gering zu halten.

wäre schön, wenn man das erst mal lesen würde, bevor
man antwortet.

Wäre gut das zu wissen, bevor man dumme Bemerkungen macht, oder etwa nicht ??

gruß

dennis

Moin Binah,
frag doch mal bei deinem Stromversorger nach wie es mit Zählerprüfung bei „defekten“ Zählern aussieht. Wenn dies geht wie hoch die Kosten für dich sind, dann kannst du dir ja ausrechnen ob es sich für dich lohnt. Wenn die Kosten für eine evntl. mögliche Zählerprüfung bei einer Eichstelle niedriger sind als deine Rechnung käme so etwas in betracht, wenn der Zähler noch bei deinem Versorger liegt. Also frag mal nach, dann weisst du mehr

Ich hoffe ich kann dir damit etwas helfen

Gruss
Christoph