Hi Binah,
da ich in den letzten monaten viel zu hohe abschläge gezahlt
habe und die stromgesellschaft dies auch anerkannt und meine
abschläge pauschal runtergestuft hat,
bei Einzug in eine Wohnung wird i.d.R. der Verbrauch des Vormieters zur Berechnung der Abschläge zugrunde gelegt. Du erhälst einen Bescheid vom EVU (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen), wann und wie oft der ermittelte Abschlag im Laufe eines Jahres zu zahlen ist. Eine Herabstufung der Abschläge ist in einem laufenden Jahr selten der Fall, es sei denn, es wird eine Zwischenablesung vorgenommen.
…bin ich der meinung, die
stromgesellschaft müßte mir entweder zurückerstatten oder
verrechnen.
Nach Ablauf des Abrechnungsjahres erhälst Du eine detaillierte Abrechnung vom EVU. In dieser sind Verbrauch und Zählerkosten aufgeführt, abzüglich Deiner Vorauszahlungen. Ein Guthaben wird ausgezahlt oder aber mit dem kommenden Abschlag verrechnet. Eine Nachforderung muss von Dir gezahlt werden.
…statt dessen kommt bereits die zweite mahnung,
weil sie auf meinen brief nach der ersten mahnung nicht
reagieren, in dem ich sie bat, doch einfach die abschläge mit
den überzahlungen zu verrechnen.
Eine Mahnung kommt nur dann, wenn Du mit Zahlungen im Rückstand bist. Hast Du eine Abrechnung erhalten, in der Deine Überzahlung ausgewiesen ist? Oder wurde Dein Abschlag reduziert und Du bist der Meinung, dass die Überzahlung aus allen bereits gezahlten Abschlägen nun mit den künftigen Abschlägen verrechnet werden soll? Dies wird allerdings so nicht gemacht. Falls der Abschlag im Jahr reduziert wurde, gilt das ab der Vereinbarung. Es geht Dir in der Schlußabrechnung nichts verloren!
was soll ich jetzt machen ? ich will mir nicht den strom
sperren lassen aber sehe auch nciht ein, daß ich noch mehr
zahlen soll, weil ich ja sowieso schon zuviel gezahlt habe.
Ob Du zuviel gezahlt hast, wirst Du erst mit der Abrechnung erfahren. Woher weisst Du, dass Du zuviel bezahlt hast? Mahnt das EVU einen Abschlag an oder eine Restforderung aus einer Jahresrechnung? Wenn es der Abschlag ist, dann würde ich an Deiner Stelle zahlen, denn - wie jetzt bereits mehrfach erwähnt - wird dieser am Ende berücksichtigt und verrechnet. Und eine Herabsetzung der Abschläge wird nie rückwirkend erfolgen. Sollte es die Endabrechnung sein, wirst Du wohl auch zahlen müssen, denn dann sieht das EVU Deinen Verdacht anders, indem Du mehr Strom verbraucht, als bisher an Abschlägen gezahlt hast.
Gruss,
SylviaM