Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Eine private Bildungsakademie bietet eine Dienstleistung an (schul. Ausbildung mit anerkanntem IHK-Abschluss). Im Vertrag wird eine Lehrgangsgebühr von Summe X (Bsp. 10.000,- €) vereinbart. Eine Ratenzahlung wird vereinbart. In den Vertragsbedingungen wird vereinbart, dass bei einer Kündigung (egal ob vom Lehrgangsteilnehmer oder -veranstalter) die bisher geleistete Unterrichtszeit wie folgt berechnet wird:
Lehrgangsgebühr : Planunterrichtszeiten = Stundensatz x geleistete Unterrichtszeit bis zur Kündigung = Rechnungsbetrag bei Kündigung - geleistete Ratenzahlungen = Zahlbetrag
Die geleistete Unterrichtszeit wird mittels Anwesenheitsbogen ermittelt. Zur Abrechnung kommen aber neben den Anwesenzeiten auch Zeiten der Abwesenheit (begründete Fehlzeiten/Krankentage) bis zur Kündigung.
In den Vertragsbedingungen steht zu Fehlzeiten/ krankheitsbedingten Ausfällen, dass diese durch Attest oder Eigenerklärung begründet werden müssen.
Wäre diese Abrechnung rechtmäßig? Gibt es eine Rechtsgrundlage die gegenteiliges behauptet? Oder herrscht hier Vertragsfreiheit? Wenn ja, und aus den Vertragsbedingungen wäre nichts weiteres eindeutiges (außer wie oben beschrieben)herauszulesen, wäre dies dann Interpretationssache durch ein Gericht?