überhöhte versandkosten bei ebay

Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe einen großen Artikel bei Ebay ersteigert. Angegeben waren 29,90 Euro Porto, die ich auch bezahlt habe, weil ich dachte, es handelt sich um einen Maxitransport (Sperrgut) oder Hermesversand (kostet in der Größe 25,90 Euro).
Das Paket kam an als DHL Paket bis 31,5 kg. Dieses kostet lediglich 13,90 Euro. Der Karton war nicht neu sondern ist die Umverpackung der Ware, wurde also nicht extra gekauft.
Somit hat die Verkäuferin 16 (!!!) Euro zuviel an Porto verlangt.
Ich habe versucht, mit ihr zu reden, zuerst log sie mich an, sie musste Sperrgut-Aufschlag bezahlen (und ich solle ruhig bei ihrer Post anrufen, die machen das immer so), worauf ich ihr mitteilte, dass kein Sperrgutaufkleber auf dem Paket sei und ich gern bei der Post nachfrage, denn ich will kein Geld zurück verlangen, das sie für den Versand ausgeben musste.
Daraufhin wurde sie ziemlich giftig und hat mir allerlei blöde Mails geschrieben.
Wir kommen also auf keinen grünen Zweig, sie will das Geld nicht herausrücken.
Bei einem Anruf der Ebay-Hotline wurde mir gesagt, dass ich einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden kann (10 Tage nach Kauf) und die Dame dann einen Brief bekommt…
Aus Erfahrung weiß ich, dass Ebay so gut wie NIE hart durchgreift und was auch immer in dem Brief steht… mehr als ein freundlicher Hinweis wird es wohl leider nicht werden :o(
Daher - nach den langen Vorreden - nun zu meiner Frage:
Was kann ich tun? Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten mein Geld zurück zu bekommen? Immerhin habe ich mehr als das doppelte bezahlt wie das Paket gekostet hat. Bei so etwas muss es doch einen Käuferschutz geben - oder??
Ich wäre sehr dankbar für jeden noch so kleinen Rat.
Vielen Dank und viele Grüße
Simone

Im Prinzip kannst Du garnichts tun, da die Versandkosten Dir ja bereits vor dem Kauf angezeigt werden und Du somit ja nun auch wußtest wie hoch die Versandkosten sind.
Wie letztendlich der Verkäufer die Ware verschickt ist seine Sache, wichtig ist nur das die Ware in einem angemessenem Zeitraum, unbeschädigt und die richtige Ware (z.B. ob sie der Beschreibung entsprach ect.) bei Dir angekommen ist.
Er / Sie hätte die Ware auch persönlich bei Dir vorbei bringen können und dafür 100,- nehmen können. Mit dem Kauf der Ware, also dem absenden Deines Gebotest akzeptierst Du alle Bedingungen der Auktion, auch die Versandkosten. Genauso kannst Du die Ware bei privat Auktionen nicht zurückgeben, wenn es im Auktionstext vermerkt ist, sofern die Ware nicht groß der Beschreibung abweicht oder etwas völlig anderes geliefert wurde.

Du kannst nur an die Gutmütigkeit des Verkäufers appelieren, aber rein rechlich hast Du da kein Möglichkeiten. Am besten mal Ebay kontaktieren, vieleicht können die dir da noch etwas anderes sagen.

Mfg

Hallo,

natürlich kannst du zuviel gezahlte Versandkosten zurückverlangen! Nach geltendem Recht schuldet der Käufer nur die tatsächlichen Aufwendungen für Verpackung und Versand. Schick` dem Verkäufer eine Rechnung mit deiner Forderung und schreibe dir mit Datumangabe deine Aufwendungen an Geld, Material und Zeit auf, da diese bei Nichterfüllung deiner Forderung als Schadenersatz mit einklagbar sind. Versandabzocke musst du dir nicht gefallen lassen! Sollte es sich um einen Kauf über Ebay handeln, kannst du den Verkäufer Ebay melden, denn das verstößt gegen deren Grundsätze. Da es sich um sittenwidriges Verhalten handelt, kannst du den Kaufvertrag (auch teilweise) anfechten, wenn du dir nicht sicher bist, ob die überhöhten Versandkosten mit deiner Zustimmung Teil des Kaufvertrages geworden sind, weil du es etwaig mit deinem Gebot stillschweigend geduldet hast. Mich wundert nur, dass man dir hier solche Ratschläge gibt, dass du dich nicht dagegen wehren könntest.
Neifgens

Hallo Neifgens,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hatte damals mit Ebay telefoniert und den Verkäufer auch nach den Angaben der Dame am Telefon gemeldet.
Was hat Ebay getan??
NIX! WIE IMMER! Ich finde das unheimlich ärgerlich, ich hatte schon öfter Ärger mit Käufern oder Verkäufern und Ebay tut nie irgend etwas.
Die Verkäuferin wurde auf ihren Fehler wohl aufmerksam gemacht und hätte soundso lange Zeit gehabt, sich dazu zu äußern. Hat sie nicht getan -
und der Fall wurde geschlossen, ohne weitere Folgen nach sich zu ziehen.
Wäre ich rechtschutzversichert, würde ich mich jetzt natürlich weiterhin wehren. Bin ich aber nicht. Und so wären mir das wirklich zu viele Kosten,
die ich auf mich nehmen müsste, bevor was passiert. Die Verkäuferin bekommt jetzt auf eine andere Art zu spüren, dass es so nicht geht… sie verkaufte nämlich
seit April letzten Jahres 220 Artikel die NEU und OVP sind - als privat gemeldeter Verkäufer! Hochwertige Sachen wie Nintendo DS oder eben auch solche
Kinderwagen, wie ich einen bei ihr gekauft habe etc. Ich habe das nun dem Finanzamt gemeldet… um ein bisschen Seelenfrieden zu haben ;o)
Das Finanzamt freut sich immer sehr über die Meldung von Steuersündern… und zumindest eine Steuererklärung muss sie jetzt für 2010 abgeben, und mit
Sicherheit auch einen schönen Batzen nachbezahlen - das ist doch mal was :o)

Vielen Dank trotzdem und ein frohes Neues Jahr!
Simone

Hallo Simone Curly2201,

„neifgens“ hat eine Nachricht. Bitte E-Mail - Adresse oder eBay-username angeben bzw. direkt über eBay-Kontakt.
Neifgens

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Versandkosten (incl. Verpackungsmaterial, Personalkosten für die Bearbeitung bzw. das Einpacken der Ware) und Portokosten sind etwas grundsätzlich verschiedenes.