Überholen am Zebrastreifen

Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage:

ist es dasselbe Verkehrsdelikt, wenn

  1. ein Autofahrer ein vor ihm an einem Zebrastreifen wegen überquerender Fußgänger haltendes Autos überholt oder
  2. ein Autofahrer ein vor ihm an einem Zebrastreifen haltenden Auto überholt, welches dort in der Schlange vor einer geschlossenen Bahnschranke steht. Fußgänger sind nicht zu sehen, entgegenkommende Autos auch nicht.

Liegt in beiden Fällen ein Delikt wegen Personengefährdung vor?

Gruß
Günther

Hallo,
§26 Abs. 3 StVo ist eindeutig:
An [Fußgänger-]Überwegen darf nicht überholt werden.
ohne jede Einschränkung!

Ohne Gefährdung von Fußgängern ist es „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, mit wird man womöglich vor dem Richter landen.

Cu Rene

Hallo René

danke für die Info

Gruß
Günther