Hallo,
folgende fiktive Situation : - schnurgerade Straße am Ortsausgang, - links der Hof einer Kfz-Werkstatt,teilweise mit Pkw’s zugestellt, - mittig kleine Verkehrsinsel mit Zeichen 222 (Pfeil nach rechts unten), - rechts davon ein Trecker ortsauswärts fahrend, - Pkw überholt Trecker links von der Insel (kein Gegenverkehr).
Frage: Hat der Pkw-Führer damit gegen die StVO im folgenden verstoßen ?
§5 Abs.2 (nicht übersehbar, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Hier Abbieger nach rechts vom Hof der Werkstatt) oder
§5 Abs.3,1 (unklare Verkehrslage) Man kann ja behaupten, der Pkw-Führer konnte nicht übersehen, dass vom Hof der Kfz-Werkstatt jemand herunterfährt und rechts abbiegt, also in die Fahrspur des Überholenden hinein.
Oder ist’s nur die Missachtung des Zeichens 222 ?
Gruß
Karl
§5 Abs.2 (nicht übersehbar, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Hier Abbieger nach rechts vom Hof der Werkstatt) oder
§5 Abs.3,1 (unklare Verkehrslage) Man kann ja behaupten, der Pkw-Führer konnte nicht übersehen, dass vom Hof der Kfz-Werkstatt jemand herunterfährt und rechts abbiegt, also in die Fahrspur des Überholenden hinein.
Der bereits auf der Straße befindliche, fließende Verkehr hat Vorrang vor dem, der aus einem Privatgrundstück auf die Straße fährt, auch wenn sich ersterer auf der „falschen“ Straßenseite befindet.
Oder ist’s nur die Missachtung des Zeichens 222 ?
Das würd ich hier schon so sehen, v. a. da ein, wenn auch langsam, fahrendes Fahrzeug, überholt wurde. Wenn statt dessen ein stehendes Fahrzeug, z.B. ein Bus, die rechte Spur blockieren würde, sollte das links vorbeifahren eigentlich erlaubt sein, in dem Fall darf man ja z.B. auch eine durchgehende Linie überfahren.
Wenn statt dessen
ein stehendes Fahrzeug, z.B. ein Bus, die rechte Spur
blockieren würde, sollte das links vorbeifahren eigentlich
erlaubt sein, in dem Fall darf man ja z.B. auch eine
durchgehende Linie überfahren.
Das ist „eigentlich“ nicht ganz richtig. Das Überholen solcher Fahrzeuge ist nur dann erlaubt, wenn sie dort unberechtigt stehen. Wenn z.B. ein Fahrzeug am Straßenrand parkt und nicht die vorgeschriebenen 3m(?) zur durchgezogenen Mittellinie mehr da sind, dann darf man die Linie überfahren.
Wenn aber da ein Bus an einer Haltestelle steht und irgendwann weiter fahren wird, dann ist das Überholen da natürlich nicht erlaubt, wenn man dazu eine durchgezogene Mittellinie überfahren muss oder wenn das Zeichen mit dem Pfeil nach rechts unten in der Mitte steht.
für den sehr wahrscheinlichen Fall dass du eigentlich recht hast, bitte ich mein „sollte“ als straßenverkehrsordnungsrechtlichen Verbesserungsvorschlag zu werten, in der Hoffnung dass der Verkehrsminister hier mitliest.
Ein Problem habe ich allerdings, und zwar mit dem unberechtigt parkenden Fahrzeug. Viele Handwerker und Lieferdienste haben ja diese besonderen Ausweise der Städte, mit denen sie auch dort halten/parken dürfen, wo es die STVO eigentlich nicht zulässt. Damit stehen sie dann zwar öfters mal verkehrsbehindernd rum, aber nicht unberechtigt.
Die Dauer des Halten kann eigentlich (schon wieder *g*) auch kein Kriterium für die Ausnahmeerlaubnis zum grundsätzlich verbotenen Vorbeifahren sein, da man diese auch nicht kennen kann: Das Einsteigen einer Horde Schulkinder in einen Bus kann z.B. länger dauern als das Einwerfen eines Briefs.
Was tun, sprach… äh, wer ist gleich wieder der Gott der Autofahrer?
Nachdem ich auch nur interessierter Halblaie mit Fahrlehrer in der Verwandtschaft bin, muss natürlich nicht alles stimmen, was ich sage
Viele Handwerker und Lieferdienste […]
Damit stehen sie dann zwar öfters mal
verkehrsbehindernd rum, aber nicht unberechtigt.
Das würde ich mit meinem Menschenverstand gleich werten.
Die Dauer des Halten kann eigentlich (schon wieder *g*) auch
kein Kriterium […] sein
Nein, aber wenn da ein Bus mit laufendem Motor und Blinker steht, würde ich davon ausgehen, dass da eine Haltestelle ist und hier denke ich, ist das Vorbeifahren nicht erlaubt. Irgendeinen Grund wird die Markierung oder das Schild ja haben. Da sollte man im Zweifelsfalle NICHT vorbei fahren dürfen. Da muss man dann halt im Zweifelsfall einfach mal etwas warten.
Aber vielleicht äußert sich ja auch jemand mit fundiertem 99/100-Wissen
Wie wäre es mit folgender Situation, habe ich täglich.
In einer Ortschaft ist links und rechts ein Radweg mit einer dicken weissen Linie abmarkiert, an Einmündungen unterbrochen. Bei Berufsverkehr stehen die Linksabbieger oft sehr lange auf der Fahrspur, allerdings kann man rechts vorbeifahren wenn man den abmarkierten Radweg mitnutzt und die Linie überfährt.
Gute Frage, das würde ich auch mal gerne mit Gewissheit beantwortet kriegen.
Aber eine durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, so gesehen müsste man hinter dem Linksabbieger warten, bis der weg ist. Allerdings kann man sich ganz leicht ausrechnen, wie viele Sekunden es dauert, bis der Hintermann den sich wahrwscheinlich richtig verhaltenden Wartenden anhupt und ihn somit dazu nötigt, sich gegen die StVO zu stellen. Und die meisten werden spätestens dann die durchgezogene Linie überfahren.
Es gibt ja sogar so Spezis, die hier über den Gehweg fahren würden, weil sie es so eilig haben, dass sie die 20 Sekunden nicht warten können.