Überholen eines Busses (Überland)

Hallo liebe www-ler,

meine Führerscheinprüfung ist schon ein Weilchen her und nach einem abenteuerlichen Überholmanöver meines Hintermannes heute, hätte ich jetzt eine kurze Frage:

Wie ist das mit dem Überholen eines Busses: Auf Überlandstraßen gibts ja oft keine Haltebuchten, wenn er nun auf der Straße hält, wann/ob ist es erlaubt, den Bus zu überholen?

Soweit mich meine grauen Zellen nicht täuschen, hat das etwas mit der Art der blinkenden Rücklichtern zu tun, oder?

Thanks fürs Auffrischen & schöne Grüße

Karin

§20 STVO
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

Gruß,
Andreas

Hallo,
man kann ein Fahrzeug nicht ueberholen, wenn dieses steht, allenfalls vorbeifahren.
Gruss Helmut

Hallo,
man kann ein Fahrzeug nicht ueberholen, wenn dieses steht,
allenfalls vorbeifahren.
Gruss Helmut

das ist falsch!! überholt werden fahrzeuge, die fahren oder verkehrsbedingt halten.

vorbeigefahren wird nur an parkenden fahrzeugen oder hindernissen.

nach der 46 verodnung der stvo ist seit dem 1.9.09 das überholen an bahnübergängen verboten und zwar ab dem gefahrschild bis nach dem andreaskreuz. da die fahrzeuge verkehrsbedingt warten, darf auch nicht links an der reihe überholt werden um vor den schranken nach links oder rechts abzubiegen.
ok

linien und schulbusse dürfen an haltestellen mit mäßiger geschwndigkeit und genügend seitlichen sicherheitsabstand überholt werden, wenn keine warnblinklicht eingeschaltet ist. das gilt auch für den gegenverkehr.
dabei dürfen ein oder aussteigende fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
hauptmann

Hallo,
das sieht der bereits genannte §20 StVO aber anders! Da steht eindeutig vorbeifahren, wenn der Bus an einer gekennzeichneten Haltestelle hält (Abs. 1).
Überholen ist verboten, wenn sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklich der Haltestelle nähert (Abs. 3)

Cu Rene

Hallo,

linien und schulbusse dürfen an haltestellen mit mäßiger
geschwndigkeit und genügend seitlichen sicherheitsabstand
überholt werden, wenn keine warnblinklicht eingeschaltet ist.
das gilt auch für den gegenverkehr.

Das der Gegenverkehr überholt, kannst du mir jetzt aber wirklich nicht erzählen :wink:

Gruß,
Markus

habe nie gesagt das der gegenverkehr überholt. nur, dass auch der gegenverkehr mit mäßiger geschw. und genügend seitlichen sicherheitsabstand vorbeigefahren werden darf. das gilt natürlich nur für fahrbahnen die nicht baulich voneinander getrennt sind.
h.

dann schaue dir mal die defination von überholen und vorbeifahren an.
da wirst du merken, dass der bus nirgens so richtig eindeutig hineinpasst.
er ist kein parkendes fz auch kein hindernis ( vorbeifahren)

er ist aber eher ein fahrzeug, dass sich auf der selben fahrbahn in die selbe richtung bewegt,
verkehrbedingt warten wäre bei der haltestelle ebenfalls schwer zu entdecken.

hauptmann

Hallo,
wenn der Bus steht, dann faehrt er nicht. Ob die Tuer zum einsteigen offen ist, ob da ueberhaupt eine Haltestelle ist, ob der Fahrer schlaeft oder spazierengeht, ob er an der Haltestelle 6 Minuten wartet, bis er wieder im Fahrplan ist, alles egal.
Wenn der Bus steht, und vor ihm ist Platz, (kein Stau, keine Ampel) wird vorbeigefahren, wenn er faehrt, kann er ueberholt werden (darf eventuell nicht).
Das ist dasselbe mit den Motorraedern. An stehenden Fahrzeugen vor Ampeln duerfen sie vorbeifahren, bei fahrenden PKW duerfen sie nicht auf derselben Spur ueberholen.
Gruss Helmut

ok noch ein beispiel.
steht ein bus in der haltestelle und hinter im 3 wartende pkw, dann überholt der 3. alle. rechtlich werden dann die pkw überholt und am bus wird vorbeigefahren.
hauptmann