Überholen im Überholverbot

Folgender Sachverhalt:

Es wurde im Überholverbot überholt, dies mit Behinderung des Gegenverkehrs. Der Fahrer hinter dem überholenden Auto hat stark Lichthupe gemacht bzw. gehupt. Wenn dieser nun den Überholenden anzeigt und Zeugen hat, wie stellt sich der weitere Verlauf dar.

Besuch des Fahrers durch die Polizei?
Schriftliche Kontaktaufnahme durch die Polizei?

Wenn man durchgehend die Aussage verweigert und nichts sagt, wie stellt sich dann der Fall dar? Wird dieser fallen gelassen?

Danke für Hilfestellung wie man sich verhalten soll, um möglichst gut wegzukommen.

Danke für Hilfestellung wie man sich verhalten soll, um
möglichst gut wegzukommen.

Hi,

möglichst nicht bei Gegenverkehr überholen.

Sollte es doch mal vorkommen, solange kein Fahrer benannt werden kann, solange kann auch keiner bestraft werden. Da in solchen Fällen meist nur eine Kennzeichenanzeige vorliegt, kann meist kein Fahrer erkannt werden.

Q-Gruß