Überholen im Überholverbot wenn rechts bremst

Hallo zusammen,

ich habe, wie oben schon angegeben, eine Frage zum Überholverbot.
Nehmen wir an, dass eine zweispurige Autobahn mit rechtskurve vor euch liegt und ihr fangt gerade an zu überholen als ein Überholverbotsschild 100 Meter vor der Verengung auf eine Spur auftaucht und der, der rechts neben euch fährt, bremst.

Ist es in diesem Fall ein Vergehen gegen das Überholverbot und dürfen Polizisten, die von ihrer Aussichtsposition noch nicht einmal das Überholverbotsschild sehen, eine Strafe verhängen?

Wäre nett, wenn ihr mir dazu etwas sagen könntet.

Vielen Dank und Liebe Grüße :smile:

Moin,

Nehmen wir an, dass eine zweispurige Autobahn mit rechtskurve
vor euch liegt und ihr fangt gerade an zu überholen als ein
Überholverbotsschild 100 Meter vor der Verengung auf eine Spur
auftaucht und der, der rechts neben euch fährt, bremst.

Ich habe Schwierigkeiten, mir das vorzustellen.
Ein Überholverbotsschild und eine Sperrung eines Fahrstreifens tauchen normalerweise nicht so aus dem Nichts auf und schon gar nicht erst 100m vor dem Hindernis. Nicht auf einer Autobahn.

Ist es in diesem Fall ein Vergehen gegen das Überholverbot

Wenn Du den Fall richtig beschrieben hast, dann kannst Du ohnehin nicht überholen, weil der Fahrstreifen endet.

dürfen Polizisten, die von ihrer Aussichtsposition noch nicht
einmal das Überholverbotsschild sehen, eine Strafe verhängen?

Um eine Strafe zu verhängen, müssen Polizisten ein Schild nicht sehen, es reicht, wenn es da ist.

Ich finde, die Situation ist nicht ausreichend beschrieben. Es gibt da so viele Wenns und Abers. Wenn ich mir alles zusammen reime, gehe ich davon aus, dass hier jemand noch kurz vor dem Ende einer fahrspur meint, er muss den Macker raushängen lassen und auf Teufel komm raus überholen - sieht man ja oft. Und ein solches Ende einer Fahrspur oder auch eine Baustelle sind laaaange vorher angekündigt, Baustellen 2km, Ende der Fahrspur 600m (reine Erfahrungswerte) mindestens.

Da würde ich das als gerechtfertigt ansehen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo zusammen,

ich habe, wie oben schon angegeben, eine Frage zum
Überholverbot.
Nehmen wir an, dass eine zweispurige Autobahn mit rechtskurve
vor euch liegt und ihr fangt gerade an zu überholen als ein
Überholverbotsschild 100 Meter vor der Verengung auf eine Spur
auftaucht und der, der rechts neben euch fährt, bremst.

Warum bremmst er? Liegt da evtl. noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor? Und hast du das Fahrzeug nach dem Zeichen überholt?

Ist es in diesem Fall ein Vergehen gegen das Überholverbot und
dürfen Polizisten, die von ihrer Aussichtsposition noch nicht
einmal das Überholverbotsschild sehen, eine Strafe verhängen?

Damit ein Verkehrszeichen gültig ist bedarf es einer Verfügung der zuständigen Stelle, es ist nicht erforderlich, dass die Polizeibeamten das Schild auch sehen können (dass es dort ist, wissen sie eh). Ja, ich denke du hättest nicht überholen dürfen.

Es wird keine „Strafe verhängt“ sondern ein Verwarnungsgeld vorgeschlagen, das auf freiwilliger Basis funktioniert. Wenn man einverstanden ist, dann ist die Sache erledigt, wenn nicht, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ich wäre froh, dass man mit einer Verwarnung davon kommt, normalerweise gibt es sofort ein Bußgeldverfahren.

Gruss

Iru

Ja ich gebe zu, es ist etwas mau beschrieben.

Also natürlich ist die Verengung auf eine Spur schon 600 Meter vorher angekündigt, allerdings ist das Überholverbot erst 100 Meter bevor die Verengung stattfindet und weshalb ich es als wichtig erachte, dass das Schild nicht zu sehen ist, ist schlicht die, dass die beiden Autos etwa auf einer Höhe waren und Links zum Überholen angesetzt hatte bevor das Schild kam und als das Schild kam hat der rechts gebremst. Ich vermute mal weil er die Polizisten gesehen hat.
Sprich das Auto links hätte sehr stark bremsen müssen um noch vor der Verengung hinter das Auto rechts zu kommen.

Ich finde, dass es hierbei sehr gefährlich gewesen wäre, wenn das Auto links gebremst hätte wie ein blöder nur um hinter das Auto rechts zu kommen und nicht zu überholen.

Hallo,

und wie sieht es denn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus? Hat der rechts Fahrende etwa deswegen abgebremst, war der Überholende etwa zu schnell? Das wäre auch gut zu wissen. Bei solchen Fahrbahnverengungen sind in Deutschland in der Regel 80 km/h, wenn nicht 60 km/h vorgeschrieben.
Um ehrlich zu sein… ich würde zahlen und froh sein, so „billig“ mit einem Verwarnungsgeld davongekommen zu sein.

Gruss

Iru

Woher kommt eigentlich dieses Verwarnungsgeld?

Soweit ich weiß kostet das ca 100€ und einen Punkt in Flensburg, wobei der Punkt nirgends erwähnt wird, aber der Polizist meinte das.
Verwarnungsgeld, ja ok kein thema geht bis 30 euro, aber 100 sind schon nicht mehr so locker für nen Studenten :wink:
Ja es war ne Geschwindigkeitsbegrenzung da. Links fährt 70 rechts bremst von 65 etwa auf 50 runter

Hallo,

wenn Polizisten eine „Strafe verhängen“ handelt es sich zu 99 % um ein Verwarnungsgeld. Anderes ginge nämlich nicht. Aber anscheinend haben sie doch eine Owi-Anzeige aufgenommen - oder?
Aber ich denke, es ist besser, sich aus dem Thema auszuklinken, denn so wie ich das sehe, werden die Infos wirklich nur bröckchenweise rübergebracht und ich habe keine Lust, es immer wieder zu erraten, was da geschehen sein könnte.

Gruss

Iru

hmmmm, wenn man auf der Autobahn bei einer höheren Geschwindigkeit (davon gehe ich hier aus, da wollte ja jemand stark abbremesen) 100 m vor der Zusammenführung noch nicht die Lücke gefunden hat oder noch zum Überholen ansetzt, dann hat die Polizei allen Grund, den linken Fahrer rauszuholen.

Reissverschluss heisst nicht, die Warnbaken beim Einscheren zu berührern.

War wohl ein typisches „noch-schnell-Überholen-aber-nicht-reingelassen-werden-Spiel“?

Entschuldige bitte, aber das ist totaler Käse.

Wenn ich jemanden überhole, dann fahre ich ja wohl, das liegt in der Natur der Sache, schneller als der Überholte. Wenn der jetzt bremst, dann bin ich ja noch viel schneller vorbei! Also wo sollte da denn das Problem liegen?

Abgesehen davon, das haben ja auch die anderen schon geschrieben, kommt es auf den Straßen Deutschlands eher selten vor, daß unvermittelt Verkehrszeichen auf die Straße springen. Und Überholverbote auf Autobahnen, Verengung auf eine Spur wird mit allerhöchstens 80 ausgeschildert. Das ganze gestreckt über mehrere Kilometer, mit Blinklichtern und leuchtenden Hinweistafeln, auch Reißverschlußverfahren etc.

Wer in so einer Situation 100 Meter vorher noch schnell mal vorbei will, sollte wenigstens zugeben, daß er etwas zu fix unterwegs war!

Moin,

Verwarnungsgeld, ja ok kein thema geht bis 30 euro, aber 100
sind schon nicht mehr so locker für nen Studenten :wink:

Wenn Student etwas knapp bei Kasse ist, empfiehlt es sich, Verkehrsvorschriften strikt einzuhalten, denn dann muss man nichts zahlen. An dieser Stelle fährt man dann eben, wenn 60m vor der Verengung das angekündigt wird, nicht mehr auf der linken Spur, nicht so schnell und versucht rechts rüber zu kommen.

Wer sich falsch verhält und sich dann noch beschwert, dass er dafür gerade stehen muss, hat was falsch gemacht…

Grüße,
-Efchen

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Hallo,

Verwarnungsgeld, ja ok kein thema geht bis 30 euro, aber 100
sind schon nicht mehr so locker für nen Studenten :wink:

Wer was falsch macht muss zahlen, ob Student, Manager oder Hartz4-Empfänger. Wobei ich persönlich wie in der Schweiz für eine Gehaltsabhängige Strafe wäre, aber das ist hier nicht das Thema.

Ja es war ne Geschwindigkeitsbegrenzung da. Links fährt 70
rechts bremst von 65 etwa auf 50 runter

Okay… und da frag ich mich: 500m nach der ersten Warnung wegen Einfädeln kommt der Betroffene darauf einen nur 5km/h langsameren PKW auf 100m überholen zu wollen??? Falls es ein mathematisch angehauchtes Studium ist sollte sich der Student mal ausrechnen wie lange man dafür braucht und wird feststellen, dass 100m da nicht reichen.

Ich sind es echt schade, wenn man nicht zu seinen Fehler stehen kann und bereit ist dafür die Verantwortung zu übernehmen.

Grüße
Jessica

Hallo!

Ja es war ne Geschwindigkeitsbegrenzung da. Links fährt 70
rechts bremst von 65 etwa auf 50 runter

Okay… und da frag ich mich: 500m nach der ersten Warnung
wegen Einfädeln kommt der Betroffene darauf einen nur 5km/h
langsameren PKW auf 100m überholen zu wollen???

Da stellt sich mir dann die berechtigte Frage, ob der Fahrer auf der rechten Spur nicht genau deshalb gebremst hat, weil er gesehen hat, daß die linke Spur gar nicht oder nur knapp für das Überholmanöver ausreicht - und er keine Lust hatte, daß der Fahrer dann am Ende der Spur eine Handbreit vor seinem Kotflügel rüberschneidet.

Gruß,
Max

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Leute, ihr verfehlt den Punkt.
Die Frage wäre gewesen, ob ich die Schuld trage, dass ich überhole, wenn der Fahrer rechts von mir bremst.
Ob die Situation kritisch war oder nicht, könnt ihr glaub ich gerade eher weniger einschätzen, wäre sie das gewesen, wäre ich mit Sicherheit schon früher rechts rüber gefahren.

Allerdings ist mir keine Verkehrsregel bekannt, die das Überholen vor einer Verengung der Fahrstreifen verbietet. Man hat nur keine Lust dem Bremswahn von anderen Autofahrern ausgeliefert zu sein, die bei 60 auf 50 runterbremsen und mit 10 km/h um die Kurve tuckern.

Was ich nicht in Ordnung finde, ist, dass 100 Meter vor der Verengung ein Überholverbotsschild steht, wenn dann sollte es früher dort stehen und was noch obendrauf kommt, dass die Polizei ohne dass sie Sicht auf die Ursprungssituation hat eine Strafe verhängen darf.
Ich befand mich schließlich auf gleicher Höhe, als das Überholverbotsschild da stand.

Moin,

Die Frage wäre gewesen, ob ich die Schuld trage, dass ich
überhole, wenn der Fahrer rechts von mir bremst.

So, wie das viel öfter andersrum vorkommt? Jemand fährt auf der Autobahn rechts und der auf der linken Spur bremst - ist es nun „rechts überholen“?
Ich kann Dir leider keine Antwort darauf geben.

Ob die Situation kritisch war oder nicht, könnt ihr glaub ich
gerade eher weniger einschätzen, wäre sie das gewesen, wäre
ich mit Sicherheit schon früher rechts rüber gefahren.

Aber zum Glück geht es ja nicht um Dich, wie in FAQ:1129 zu lesen ist :smile:

Allerdings ist mir keine Verkehrsregel bekannt, die das
Überholen vor einer Verengung der Fahrstreifen verbietet.

Wenn Du §5 StVO liest (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php) gibt es da einige Stellen, wo man daraus ein Überholverbot lesen kann.
§5(2) „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“
§5(4) „Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […] Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“

Der Überholte wird nach §5(6) sogar dazu angehalten, ggfs. seine Geschwindigkeit herabzusetzen.

Man
hat nur keine Lust dem Bremswahn von anderen Autofahrern
ausgeliefert zu sein, die bei 60 auf 50 runterbremsen und mit
10 km/h um die Kurve tuckern.

Wieso? Die Autofahrer, die sich an die Regeln halten müssen sich ja auch dem Geschwindigkeitswahn der Raser aussetzen, die ständig sich und Unschuldige in Gefahr bringen.

Was ich nicht in Ordnung finde, ist, dass 100 Meter vor der
Verengung ein Überholverbotsschild steht, wenn dann sollte es
früher dort stehen

Die Tatsache, dass die Verengung 600m vorher angekündig wird, sollte ausreichen, zu wissen, dass man nicht mehr überholt!

Grüße,
-Efchen