Moin,
Die Frage wäre gewesen, ob ich die Schuld trage, dass ich
überhole, wenn der Fahrer rechts von mir bremst.
So, wie das viel öfter andersrum vorkommt? Jemand fährt auf der Autobahn rechts und der auf der linken Spur bremst - ist es nun „rechts überholen“?
Ich kann Dir leider keine Antwort darauf geben.
Ob die Situation kritisch war oder nicht, könnt ihr glaub ich
gerade eher weniger einschätzen, wäre sie das gewesen, wäre
ich mit Sicherheit schon früher rechts rüber gefahren.
Aber zum Glück geht es ja nicht um Dich, wie in FAQ:1129 zu lesen ist 
Allerdings ist mir keine Verkehrsregel bekannt, die das
Überholen vor einer Verengung der Fahrstreifen verbietet.
Wenn Du §5 StVO liest (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php) gibt es da einige Stellen, wo man daraus ein Überholverbot lesen kann.
§5(2) „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“
§5(4) „Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […] Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“
Der Überholte wird nach §5(6) sogar dazu angehalten, ggfs. seine Geschwindigkeit herabzusetzen.
Man
hat nur keine Lust dem Bremswahn von anderen Autofahrern
ausgeliefert zu sein, die bei 60 auf 50 runterbremsen und mit
10 km/h um die Kurve tuckern.
Wieso? Die Autofahrer, die sich an die Regeln halten müssen sich ja auch dem Geschwindigkeitswahn der Raser aussetzen, die ständig sich und Unschuldige in Gefahr bringen.
Was ich nicht in Ordnung finde, ist, dass 100 Meter vor der
Verengung ein Überholverbotsschild steht, wenn dann sollte es
früher dort stehen
Die Tatsache, dass die Verengung 600m vorher angekündig wird, sollte ausreichen, zu wissen, dass man nicht mehr überholt!
Grüße,
-Efchen