Überholen im Überholverbot

Hallo www-Gemeinde
meine Frage bezieht sich auf das Überholen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die mit den erlaubten 62 km/h auf der BAB unterwegs sind. Ist es mir mit meinem LKW erlaubt , diese im Überholverbot zu überholen ? An Motorrädern darf ich vorbei , vielleicht auch an diesen Kranfahrzeugen (oder ähnlichen Gefährten) ???
Gruß
Dietmar

Lieben Dietmar,

hasse wohl inne Faaahschule nich aufgepasst, wa ? Dat Schild mit dem roten un dem schwatten Auto heißt doch, dat dat Überholen von „mehrspurigen“ Faahrzeugen nich erlaubt is`. Will sagen: wenn die Aabeitsmaschine zwei oder mehr Spuren hat, daafse se auch nich überholen. En Mopped hat ja nur eine Spur, deshalb is dat hier erlaubt.

Allet klar ?

Tschüsskes

Hallo Dietmar,

nein das darfst Du nicht.

Laß es, denn es kostete mich mit dem Reisebus auf der A1 „kurz“ vor Bremen DM80,-und einen Rabattpunkt in Flensburg.

gruß an die Fernverkehrsfront von der heimatlichen Linie

dennis