Auf Landstrassen gibt es ja vor Abbiegespuren oft eine
gestrichelte Fläche.
Du nutzt zwar die schweizerische Rechtschreibung, aber ich denke, es geht um Straßen in Deutschland und nicht um Strassen (Schweiz)?
Meinst du eine Sperrfläche bzw. Schrägstrichgatter?
Die/das darf nicht befahren werden.
FALL: Von beiden FAhrtrichtungen ist eine Abbiegung in der
Mitte.
Das verstehe ich nicht.
Wenn Person A jemanden überholt, dabei Nich über
durchgezogene/gestricheltre Flächen fährt, sondern komplett
auf der Gegenfahrspur, is dass dann veboten?
Überholen darf man nicht bei unklaren Verkehrssituationen.
LINKS Überholen darf man ferner kein Auto, was sich zum Abbiegen links eingeordnet hat.
Im Übrigen kenne ich das so, dass auf Landstraßen schon ein ganzes Stück vorher Überholverbot besteht, teilweise auch nur eine durchgehende Linie.
Und dass dort in der Regel auf 50km/h oder 70km/h begrenzt wird.
Und dass trotzdem Kreuzungen auf Landstraßen zu den schlimmsten Unfallschwerpunkten gehören. Man beachte die Anzahl der Kreuze.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommt, an einer Landstraßenkreuzung zu Überholen und dabei wohl dann einige hundet Meter die Gegenfahrbahn benutzt (denn so lang sind doch in der Regel Sperrflächen und durchgehden Fahrbahnmarkierungen).