Überholen Landstrasse

Auf Landstrassen gibt es ja vor Abbiegespuren oft eine gestrichelte Fläche.

FALL: Von beiden FAhrtrichtungen ist eine Abbiegung in der Mitte.
Wenn Person A jemanden überholt, dabei Nich über durchgezogene/gestricheltre Flächen fährt, sondern komplett auf der Gegenfahrspur, is dass dann veboten?

Hallo
Das ist natürlich nicht erlaubt. Die Abmarkierung dient ja der Sicherheit für die Linksabbieger und damit man trotz links abbiegendem Verkehr geradeaus weiterfahren kann. Überholvorgänge müssen vor der Abmarkierung beendet sein.

Gruß vonsales

Auf Landstrassen gibt es ja vor Abbiegespuren oft eine
gestrichelte Fläche.

Du nutzt zwar die schweizerische Rechtschreibung, aber ich denke, es geht um Straßen in Deutschland und nicht um Strassen (Schweiz)?

Meinst du eine Sperrfläche bzw. Schrägstrichgatter?
Die/das darf nicht befahren werden.

FALL: Von beiden FAhrtrichtungen ist eine Abbiegung in der
Mitte.

Das verstehe ich nicht.

Wenn Person A jemanden überholt, dabei Nich über
durchgezogene/gestricheltre Flächen fährt, sondern komplett
auf der Gegenfahrspur, is dass dann veboten?

Überholen darf man nicht bei unklaren Verkehrssituationen.
LINKS Überholen darf man ferner kein Auto, was sich zum Abbiegen links eingeordnet hat.

Im Übrigen kenne ich das so, dass auf Landstraßen schon ein ganzes Stück vorher Überholverbot besteht, teilweise auch nur eine durchgehende Linie.
Und dass dort in der Regel auf 50km/h oder 70km/h begrenzt wird.

Und dass trotzdem Kreuzungen auf Landstraßen zu den schlimmsten Unfallschwerpunkten gehören. Man beachte die Anzahl der Kreuze.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommt, an einer Landstraßenkreuzung zu Überholen und dabei wohl dann einige hundet Meter die Gegenfahrbahn benutzt (denn so lang sind doch in der Regel Sperrflächen und durchgehden Fahrbahnmarkierungen).

Hallo

Es war mal ausdrücklich verboten, nun nur noch auf dem Umweg über §§ 1 und 5 StVO. Die Wiedereinführung des ausdrücklichen Verbots wird erwogen.

Außerdem wird die Sperrfläche selbst und der Bereich davor/dahinter von einer durchgezogenen Leitlinie begrenzt - und die darf nicht überfahren werden, etwa um einen Überholvorgang abzubrechen und wieder einzuscheren. Da man das im Gefahrfall aber trotzdem zu tun gezwungen ist, darf man es gar nicht erst drauf ankommen lassen.

Gruß
smalbop

Z.295 StVO

Es war mal ausdrücklich verboten, nun nur noch auf dem Umweg
über §§ 1 und 5 StVO. Die Wiedereinführung des ausdrücklichen

Was war wie verboten ?

Da jede Sperrfläche durch eine Sperrlinie eingeleitet wird,
gilt jetzt StVO :

**Zu Zeichen 295
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.

a)**

Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr
bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den
gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die
Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.

Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über
ihnen fahren.
Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen
sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.

Es war mal ausdrücklich verboten, nun nur noch auf dem Umweg
über §§ 1 und 5 StVO. Die Wiedereinführung des ausdrücklichen

Was war wie verboten ?

Es war verboten, im Kreuzungsbereich zu überholen. Ob mit oder ohne Abbiegespuren, Leitlinien und Sperrflächen.

Es war verboten, im Kreuzungsbereich zu überholen. Ob mit oder
ohne Abbiegespuren, Leitlinien und Sperrflächen.

ja vieleicht mal früher ,
wenn das verboten wäre, dann müsssten ja alle auf der rechten durchgängigen fahrbahn warten, bis der linksabbieger abgebogen ist.
auch das gehört zum überholen.
rechtsüberholen ist übrigens ua. erlaubt, wenn ein linksabbieger sich endgültig nach links eingeordnet hat und pfeile sowie markierungen zwischen den pfeilen bestehen.

hauptmann

Es war verboten, im Kreuzungsbereich zu überholen. Ob mit oder
ohne Abbiegespuren, Leitlinien und Sperrflächen.

ja vieleicht mal früher ,
wenn das verboten wäre, dann müsssten ja alle auf der rechten
durchgängigen fahrbahn warten, bis der linksabbieger abgebogen
ist.
auch das gehört zum überholen.

Nein, wenn ein Linksabbieger seine Absicht, links abzubiegen anzeigt und sich links eingeordnet hat, ist sogar ausdrücklich rechts zu überholen.

rechtsüberholen ist übrigens ua. erlaubt, wenn ein
linksabbieger sich endgültig nach links eingeordnet hat und
pfeile sowie markierungen zwischen den pfeilen bestehen.

Sag ich doch. Aber was hat das jetzt mit dem UP zu tun?

smalbop

Es war verboten, im Kreuzungsbereich zu überholen.

stimmt also nicht.