Überholen Nissan Polizei ;)

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als „dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder“ betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :stuck_out_tongue: ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

Moin!

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Es geht ja um mehrere Punkte:

  • gefährlicher Spurwechsel / Überholen
  • evtl. Straßenverkehrsgefährdung
  • Beleidigung
  • Alkohol

Das kann schon ordentlich Ärger geben, möglicherweise drohen ihm insgesamt mehr als 12 Monate und eine MPU.
Des Weiteren könnte auch die Geldstrafe bei mehreren 100 Eur liegen.

Schön, dass zur Abwechslung mal ein solcher Spinner aus dem Verkehr gezogen werden könnte.

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn
man sie braucht.

Das passiert selten genug. Dass die Jungs allerdings vorhatten, wegen einer Abstandsmessung in einer Kolonnen herumzustänkern, trübt das Bild ein wenig…

Ich meine, es sollten für einige Monate schwerpunktmäßig Kontrollen bzgl. Behinderung und Nötigung durch solche Stunts und auch bzgl. der Eignung älterer VTs für den motorisierten Straßenverkehr stattfinden.
Das würde sich für die Staatskasse auch lohnen und der Verkehrssicherheit deutlich mehr dienen, als das übliche Gängeln geübter Vielfahrer.

Gruß,
M. (immer noch mit maximal 2 kleinen, nicht punktebewehrten Tickets p.a. unterwegs, dumme Sprüche bzgl. „Raser“ u.s.w. also unangebracht)

Ja, ich hab bis jetzt auch noch nichts auf dem Kerbholz außer Punkte wg. rechts überholen (sturm&drang phase & nicht stolz drauf)

Das freut mich, dass es endlich mal einen richtigen erwischt.
JA, abstandmessung in einer kolonne hinter einem bulldog is schon arg mies an sich. So gesehen hab ich glück gehabt

faq:1129 (owt)

so wie beschrieben auf jeden fall ein straftatbestand, da alkohol im spiel war.

h.

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn
man sie braucht.

Das passiert selten genug. Dass die Jungs allerdings
vorhatten, wegen einer Abstandsmessung in einer Kolonnen
herumzustänkern, trübt das Bild ein wenig…

Hallo
Vermutlich wollten die Herren damit sagen, was Ihre Tagesaufgabe war.
Und haben verschwiegen, daß diese Tätigkeit nicht mit Sicherheit in der Kontrolle hinter einem Traktor bestand, sondern, daß Sie nur rein zufällig hinter dem selben Traktor herfuhren wie Du. Auf der „Jagt“ nach den wirklichen Abstandssündern.

mfG

Hallo,

vorhatten, wegen einer Abstandsmessung in einer Kolonnen

Vermutlich wollten die Herren damit sagen, was Ihre
Tagesaufgabe war.

Eben. Sonst kommt der nächste und fragt sich, warum die imo eher seltenen und sicher nicht billigen Fahrzeuge mit Videoausrüstung „spazieren fahren“.
Die Aussage der Beamten hätte hier sicher jedem Richter auch völlig genügt um sich ein Bild von der Situation zu machen.

Cu Rene

Moin!

Ja, ich hab bis jetzt auch noch nichts auf dem Kerbholz außer
Punkte wg. rechts überholen (sturm&drang phase & nicht stolz
drauf)

Naja, in solchen Fällen sollte dann, wenn keine Gefährdung durch zu knappes Wiedereinscheren des Überholer vorlag, auch gleich der Überholte bestraft werden.
Denn wenn locker rechts überholt werden konnte, muss wohl ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgelegen haben.

War das bei Dir der Fall?
Laß´ mich raten: nein.

Das freut mich, dass es endlich mal einen richtigen erwischt.
JA, abstandmessung in einer kolonne hinter einem bulldog is
schon arg mies an sich. So gesehen hab ich glück gehabt

Ramsauer sollte sich anstatt um ein überflüssiges neues Punktesystem lieber um eine Gesetzesänderung dahingehend kümmern, dass Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot und die Regeln für den sicheren Spurwechsel schärfer sanktioniert werden können.
Es würde dann automatisch verstärkt auch in diese Richtung ermittelt werden. Es muss sich eben nur lohnen.

M.

Kaum
…es ist bei der Beantwortung der Frage nach der möglichen Strafe für den Nissanfahrer jedenfalls keinerlei Rechts_beratung_ des UP zu erkennen.

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doch…
Vielleicht die faq auch mal lesen? Ich zitiere:
„Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden.“
Oder:
„Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.“

Ist das für Dich irgendwie zweideutig?

Btw., es kann doch wohl nicht sein, dass es einen Unterschied macht zwischen „was erwartet meinen Kumpel…“ und „was erwartet den Nissanfahrer…“ bei einem konkreten Fall, oder?
Gruß
loderunner

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„Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und
Steuerangelegenheiten gestellt werden.“
Oder:
„Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen
persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind
verboten.“

Ist das für Dich irgendwie zweideutig?

Nö, aber für dich anscheinend.

Btw., es kann doch wohl nicht sein, dass es einen Unterschied
macht zwischen „was erwartet meinen Kumpel…“ und „was
erwartet den Nissanfahrer…“ bei einem konkreten Fall, oder?

Doch, denn es erfolgt bei der Beantwortung der Frage keine Rechtsberatung im Sinne einer Handlungsempfehlung an den Fragenden. Die Frage war nämlich nicht, was der UP (oder auch der Dritte) nun konkret tun soll, sondern lediglich, was der fremde Fahrer an Sanktionen zu erwarten hat. Gefragt ist also - rein interessehalber - nach Erfahrungswerte aus vergleichbaren Fällen und nicht nach einer Beratung.

smalbop

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Hallo loderunner,

es ist bei w-w-w schon auffällig, dass in den Rechtsbrettern quasi sofort herumgelöscht wird, sobald das Wort „ich“ in einem Beitrag vorkommt.

Letztendlich soll durch die Gesetzgebung hinsichtlich der Rechtsberatung sichergestellt werden, dass der Rat eines Anwalts nicht von Fachfremden einfach übernommen wird. Wenn aber jemand sein persönliches Erlebnis schildert und dann allgemein fragt, wie denn die Justiz in der Regel einen solchen Fall behandelt, dann muss man schon bezweifeln, ob der Verfasser überhaupt einen Anwalt zu Rate ziehen würde.

In anderen Foren wird es auch als ausreichend erachtet, erst dann eine Diskussion zu beenden, wenn es um konkrete Handlungsanweisungen geht.

Gruß
Ultra

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Das rechtsüberholen fand mit einem 1,6 Golf 4 statt, also war sehr viel Platz auf der rechten Spur :smile:
Mit meinem aktuellen Wagen bräuchte es nur sehr kleine Lücken wenn ich denn wollte… :smiley:

MOD: Re^2: doch…
Hallo!

es ist bei w-w-w schon auffällig, dass in den Rechtsbrettern
quasi sofort herumgelöscht wird, sobald das Wort „ich“ in
einem Beitrag vorkommt.

Das halte ich aber mal für ein übles Gerücht, und dass es so ist, aknnst Du an diesem Beitrag sehr schön erkennen.

Letztendlich soll durch die Gesetzgebung hinsichtlich der
Rechtsberatung sichergestellt werden, dass der Rat eines
Anwalts nicht von Fachfremden einfach übernommen wird.

Sehr gute Auslegung!

Wenn
aber jemand sein persönliches Erlebnis schildert und dann
allgemein fragt, wie denn die Justiz in der Regel einen
solchen Fall behandelt, dann muss man schon bezweifeln, ob der
Verfasser überhaupt einen Anwalt zu Rate ziehen würde.

Wenn der Fall so - wie hier - geschildert wird, dass überhaupt kein Interesse daran erkennbar ist, dass eine konkrete Beratung gewünscht ist, dann wird der Zweifel zur Gewissheit.,

In anderen Foren wird es auch als ausreichend erachtet, erst
dann eine Diskussion zu beenden, wenn es um konkrete
Handlungsanweisungen geht.

Andere Foren leisten sich auch keine professionellen Juristen als Moderatoren, für die der Begriff der teleologischen Auslegung kein Buch mit sieben Siegeln ist.

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… deswegen darf hier auch weiterhin über die Guttenbergs und Wulffs dieser Welt diskutiert werden, selbst wenn die Gefahr besteht, dass diese Herren hier mitlesen (und sich die besten Antworten auf die Festplatte kopieren, falls mal wieder ein Buchprojekt ansteht).

hallo,
strafen wegen beleidigung liegen im ermessen der richter
die strafen für eine nötigung beginnen bei ca.750 euronen und 6 monaten sperrfrist.
alkoholdelikte über 1.1 promille sind straftaten. erwartungsgemäß ca. 9-12 monate sperre und bis 1500 euronen strafe.
insgesamt sind das mindestens 3 oder mehr vergehen im straßenverkehr, so dass dem nissan sicherlich eine mpu von der führerscheinstelle auferlegt wird.
hier kann es dann zu 2 fragestellungen kommen.
bedeutet, ca. 570 euronen für die mpu.
zudem ist es ratsam, über alkoholabstinenz nachzudenken und ggf. eine aufarbeitung anzustreben.
insgesamt ein hübsches paket für den nissan.
bleibt zu hoffen, ob der nissan durch den fahrerlaubnisentzug nicht auch noch seinen job verliert. das wäre bitter…

Das wäre mir in dem Fall sowas von egal. Da sollte man vorher überlegen bevor man solche Aktionen bringt oder voll ins Auto steigt.