Überholen von 2 Zivilpolizisten, Anhörung!

Hallo Leute,

angenommen ein Mann ist auf dem Weg zur Arbeit leider etwas zu spät dran gewesen und hat dabei wohl auch 2 Zivilfahrzeuge der Polizei überholt.
Diese haben sich aber nicht erkennbar gemacht und den man angeblich Aufgrund des dichten Verkehrs (weil sie ‚nicht hinterher kamen‘) angehalten.
Abends dann aber der Anruf, den leider nur ein Familienteil des Mannes angenommen hat. Anhörung in der kommenden Woche. Das Fahrzeug des Mannes ist auf seinen Vater angemeldet. Könnte das in irgendeiner Weise hilfreich sein?
Der Man vermutet das die beiden Polizisten alleine in ihren Autos waren und nur auf dem Weg zur Arbeit.
Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren. Wie sollte er sich am besten bei der Anhörung verhalten!? Was drohen ihm für Strafen und wie kommt er am besten aus der ganzen Geschichte raus?
Wenn wirklich nur 2 einzelne Polizisten das gesehen haben, und der Man einen Beifahrer hatte, wie stehen dann die schanzen es nicht zuzugeben?

grüße
Michi

hallo,
abwarten und auf eine schriftliche vorladung warten. dann nicht hingehen und schriftich über den gebrauch meine aussageverweigerung unterrichten.
aber abgesehen im dichten verkehr vieleicht innerorts mit über 100km/h
sieht man da nicht einen eignungszweifel zum führen eines kfz??
ich ja …
hauptmann

abwarten und auf eine schriftliche vorladung warten. dann
nicht hingehen und schriftich über den gebrauch meine
aussageverweigerung unterrichten.

was wird das dem man bringen?

aber abgesehen im dichten verkehr vieleicht innerorts mit :über
100km/h
sieht man da nicht einen eignungszweifel zum führen eines
kfz??

der man war ja nicht innerorts…

danke michael

Hallo michi,

angenommen ein Mann ist auf dem Weg zur Arbeit leider etwas zu spät dran gewesen und hat dabei wohl auch 2 Zivilfahrzeuge der Polizei überholt.Diese haben sich aber nicht erkennbar gemacht und den man angeblich Aufgrund des dichten Verkehrs (weil sie ‚nicht hinterher kamen‘) angehalten.

Dann haben sich die Polizisten das Kennzeichen des Wagens notiert.

Abends dann aber der Anruf, den leider nur ein Familienteil des Mannes angenommen hat. Anhörung in der kommenden Woche. Das Fahrzeug des Mannes ist auf seinen Vater angemeldet.

Da das Fahrzeug auf den Vater angemeldet ist, ist die Polizei über das Kennzeichen erstmal an den Vater herangetreten

Könnte das in irgendeiner Weise hilfreich sein?

Irgendwie muss die Polizei ja an den Namen des Fahrers gekommen sein, sonst hätte sie ja Abends nicht bei ihm anrufen können. Da ist es also höchstwahrscheinlich das der Vater den Sohn als Fahrer genannt hat. Was sollte dann also hilfreich sein ?

abwarten und auf eine schriftliche vorladung warten. dann
nicht hingehen und schriftich über den gebrauch meine
aussageverweigerung unterrichten.

was wird das dem man bringen?

Wenn der Fahrer seine Aussage verweigert kann er nicht in die Gefahr geraten sich zu widersprechen.

Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren. Wie kommt er am besten aus der :ganzen Geschichte raus?

Höchstwahrscheinlich kommt der Mann aus dieser Sache nicht ohne Strafe heraus.

Wenn wirklich nur 2 einzelne Polizisten das gesehen haben, und der Man einen Beifahrer hatte, wie stehen dann die schanzen es nicht zuzugeben?

Dann existieren schon mal zwei unabhängige Zeugen für das Verhalten des Fahrers. Wobei ein Richter wahrscheinlich diesen zwei Zeugen (unabhängige Polizisten) eher Glauben schenkt, als einem Angeklagten mit einem Beifahrer als Zeugen.

Laut deiner Beschreibung

Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren

kann der Beifahrer den Fahrer entweder belasten, oder mit einer Falschaussage versuchen ihn zu entlasten. Eine Falschaussage hätte in diesem Fall wohl auch ernst zu nehmende Konsequenzen für den Beifahrer.

Also sollten sich der Fahrer und der Beifahrer wohl überlegen ob sie sich dieser Gefahr aussetzen.

Die Chancen stehen mehr als schlecht, aber wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, dann nur mit Hilfe eines Anwalts.

Besser währe es, der Fahrer akzeptiert die Strafe für sein Verhalten und ist in Zukunft etwas vorsichtiger in seiner Fahrweise.

Gruß Horst

mir klingt diese sache sowieso etwas komisch. meist spielen da noch viel mehr faktoren eine rolle, die hier nicht erörtert wurden.

Hallo michi,
Sohn als Fahrer genannt hat. Was sollte dann also hilfreich
sein ?

das hat der vater von dem man noch nicht gemacht. also könnte der man einfach sagen das er nicht gefahren ist!?

was wird das dem man bringen?

Wenn der Fahrer seine Aussage verweigert kann er nicht in die
Gefahr geraten sich zu widersprechen.

ja wie sollte er sich denn wiedersprechen? also sollte er es vor gericht nicht zugeben!?

Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren. Wie kommt er am besten aus der :ganzen Geschichte raus?

Höchstwahrscheinlich kommt der Mann aus dieser Sache nicht
ohne Strafe heraus.

aber die polizei hat gegen dem man doch gar keine richtigen beweise, mit was für eine strafe muss der man etwa rechnen?

Wenn wirklich nur 2 einzelne Polizisten das gesehen haben, und der Man einen Beifahrer hatte, wie stehen dann die schanzen es nicht zuzugeben?

Dann existieren schon mal zwei unabhängige Zeugen für das
Verhalten des Fahrers. Wobei ein Richter wahrscheinlich diesen
zwei Zeugen (unabhängige Polizisten) eher Glauben schenkt, als
einem Angeklagten mit einem Beifahrer als Zeugen.

ja aber es gibt ja keine beweise die belgen wie schnell der man wirklich gefahren ist.

kann der Beifahrer den Fahrer entweder belasten, oder mit
einer Falschaussage versuchen ihn zu entlasten.

naja er könnte das ganze etwas runterspielen in bezug auf die geschwindigkeit…

Die Chancen stehen mehr als schlecht, aber wenn es
überhaupt eine Möglichkeit gibt, dann nur mit Hilfe
eines Anwalts.

Jetzt schon nehmen!?

Besser währe es, der Fahrer akzeptiert die Strafe für sein
Verhalten und ist in Zukunft etwas vorsichtiger in seiner
Fahrweise.

Gruß Horst

okay klar.
danke horst

Hallo,

Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren.

Wie hoch war denn die zulässige Geschwindigkeit an dieser Stelle?

Gruß:
Manni

der man überholte ein fahrzeug, direkt hinter einem ortsschild, also dort ist 100 erlaubt und der polizist hat nicht so schnell beschleunigt wie der man.
das andere fahrzeug überholte der man auf einer bundesstraße auch zulässig 100kmh.

was sollte der man tun um möglichst gut aus der geschichte rauszukommen?

danke
michi

an was denkst du denn?

Hallo michi,

Sohn als Fahrer genannt hat. Was sollte dann also hilfreich
sein ?

das hat der vater von dem man noch nicht gemacht.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben die Polizisten das Kennzeichen notiert und das Auto ist auf den Vater angemeldet. Also haben sie sich erstmal mit dem Vater in Verbindung gesetzt. Aber irgendwo muss die Polizei ja den Namen des Sohnes her haben, sonst hätten die ihn ja nicht zu einer Aussage vorladen können.

also könnte der man einfach sagen das er nicht gefahren ist!?

Dann würde der Vater gefragt wer gefahren ist. Wenn der Vater angibt nicht zu wissen wer gefahren ist, oder die Aussage verweigert, könnte er verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen.

was wird das dem man bringen?

Wenn der Fahrer seine Aussage verweigert kann er nicht in die
Gefahr geraten sich zu widersprechen.

ja wie sollte er sich denn wiedersprechen?

Er könnte sich wiederspechen wenn er einmal sagt „Ich bin nicht gefahren“. Dann sagt er „Ich bin höchstens 120 Km/h gefahren“. Beim nächsten mal sagt er "Ich bin höchstens 140 Km/h gefahren. Zum Schluss sagt er eventuell "Ich bin nur beim überholen max. 160 km/h gefahren. Also wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten sich zu wiedersprechen.

also sollte er es vor gericht nicht zugeben!?

Unter den gegebenen Umständen dürfte das vernünftigste wohl sein, wenn der Mann für seine Fehler gerade steht.

Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren. Wie kommt er am besten aus der :ganzen Geschichte raus?

Höchstwahrscheinlich kommt der Mann aus dieser Sache nicht
ohne Strafe heraus.

aber die polizei hat gegen dem man doch gar keine richtigen
beweise, mit was für eine strafe muss der man etwa rechnen?

Die Höhe der Strafe hängt von vielen unterschiedlichen Einzelheiten ab. War der Fahrer in der Probezeit, sind andere Strafen fällig als wennn er nicht in der Probezeit war.

Wenn dem Fahrer eine Geschwindigkeit von 120 Km/h vorgeworfen wird, ist die Strafe geringer als bei einer Geschwindigkeit von 160 Km/h.

Wurde jemand gefährdet, ist die Strafe höher als ohne Gefährdung.

Wenn der Fahrer schon mehrmals wegen überhöhter Geschwindigkeit bestraft wurde, kann auch das die Strafe erhöhen.

Wenn wirklich nur 2 einzelne Polizisten das gesehen haben, und der Man einen Beifahrer hatte, wie stehen dann die schanzen es nicht zuzugeben?

Dann existieren schon mal zwei unabhängige Zeugen für das
Verhalten des Fahrers. Wobei ein Richter wahrscheinlich diesen
zwei Zeugen (unabhängige Polizisten) eher Glauben schenkt, als
einem Angeklagten mit einem Beifahrer als Zeugen.

ja aber es gibt ja keine beweise die belgen wie schnell der
man wirklich gefahren ist.

Ein Richter kann auch ohne Beweise Strafen ausprechen. Er muss nur davon überzeugt sein dass der Angeklagte schuldig ist. Und 2 unabhängige Polizisten können so manchen Richter sehr leicht überzeugen.

kann der Beifahrer den Fahrer entweder belasten, oder mit
einer Falschaussage versuchen ihn zu entlasten.

naja er könnte das ganze etwas runterspielen in bezug auf die
geschwindigkeit…

Auch ein runterspielen wäre eine Falschaussage.

Die Chancen stehen mehr als schlecht, aber wenn es
überhaupt eine Möglichkeit gibt, dann nur mit Hilfe
eines Anwalts.

Jetzt schon nehmen!?

Das kommt darauf an, ob der Fahrer zu seiner Tat steht und die Strafe akzeptiert, oder ob er unter allen Umständen und Kenntniss der Gefahren versucht sich vor seiner Verantwortung zu drücken.

Auf jeden Fall wäre es schlauer sich einen Anwalt zu nehmen, sobald der Fahrer sicher ist dass es zu einer Gerichtsverhandlung gegen ihn kommt.

Gruß Horst

ist die ganze sache. Es fehlen noch zwingende Angaben von dir. z.B. wo war es (In der ortschaft oder nicht, BAB usw.)was war die erlaubte Höchstgeschwindigkeit usw.

In der Regel werden sich Polizei oder andere Exekutive nicht telefonisch bei Dir melden. Entweder besuchen die Dich mit entsprechenden Tatvorwürfen oder Du bekommst etwas schriftliches. Aber so - sehr fragwürdig.

Hallo,

diese Diskussion ist ja furchtbar! Wenn man Mist gebaut hat, steht man dazu. Wenn 100 erlaubt sind und es werden bis zu 170 gefahren, ist das eine massive Gefährdung (eigene und fremde).

Wenn der Vater sagt, dass es zwar sein Auto war, er aber nicht weiss, wer gefahren ist, muss er in Zukunft ein Fahrtenbuch führen.(Kostet Geld und viel Zeit und Mühe)

Vor der Polizei muss man die persönlichen Daten angeben, zum Tatvorwurf braucht man keine Angaben machen.

VG Tizia

Abends dann aber der Anruf, den leider nur ein Familienteil
des Mannes angenommen hat. Anhörung in der kommenden Woche.
Das Fahrzeug des Mannes ist auf seinen Vater angemeldet.
Könnte das in irgendeiner Weise hilfreich sein?

Wäre mir das passiert, würde ich in meiner Familie meine Angehörigen bitten, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Auch ich würde als Beschuldigter erstmal gar nichts zur Sache aussagen. Man möge erstmal darlegen, was mir genau von wem vorgeworfen wird und was ich bezahlen soll. Dann kann ich immer noch entscheiden, ob ich die 30€ zahle oder wegen der 250€ und 1 Monat Fahrverbot zum Anwalt ginge.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Lügen ist Hundekacke - is klar, ne?

hallo Michi,

der Mann sollte vor der Anhörung erstmal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Vielleicht hat der Mann ja auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung (zB beim ADAC oder so, die haben sogar Vertragsanwälte).

Dort wird dann die weitere VOrgehensweise besprochen.

Gruß
Sonja