Hallo michi,
Sohn als Fahrer genannt hat. Was sollte dann also hilfreich
sein ?
das hat der vater von dem man noch nicht gemacht.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben die Polizisten das Kennzeichen notiert und das Auto ist auf den Vater angemeldet. Also haben sie sich erstmal mit dem Vater in Verbindung gesetzt. Aber irgendwo muss die Polizei ja den Namen des Sohnes her haben, sonst hätten die ihn ja nicht zu einer Aussage vorladen können.
also könnte der man einfach sagen das er nicht gefahren ist!?
Dann würde der Vater gefragt wer gefahren ist. Wenn der Vater angibt nicht zu wissen wer gefahren ist, oder die Aussage verweigert, könnte er verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen.
was wird das dem man bringen?
Wenn der Fahrer seine Aussage verweigert kann er nicht in die
Gefahr geraten sich zu widersprechen.
ja wie sollte er sich denn wiedersprechen?
Er könnte sich wiederspechen wenn er einmal sagt „Ich bin nicht gefahren“. Dann sagt er „Ich bin höchstens 120 Km/h gefahren“. Beim nächsten mal sagt er "Ich bin höchstens 140 Km/h gefahren. Zum Schluss sagt er eventuell "Ich bin nur beim überholen max. 160 km/h gefahren. Also wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten sich zu wiedersprechen.
also sollte er es vor gericht nicht zugeben!?
Unter den gegebenen Umständen dürfte das vernünftigste wohl sein, wenn der Mann für seine Fehler gerade steht.
Der Man ist zwischen 120 und knapp 160 gefahren. Wie kommt er am besten aus der :ganzen Geschichte raus?
Höchstwahrscheinlich kommt der Mann aus dieser Sache nicht
ohne Strafe heraus.
aber die polizei hat gegen dem man doch gar keine richtigen
beweise, mit was für eine strafe muss der man etwa rechnen?
Die Höhe der Strafe hängt von vielen unterschiedlichen Einzelheiten ab. War der Fahrer in der Probezeit, sind andere Strafen fällig als wennn er nicht in der Probezeit war.
Wenn dem Fahrer eine Geschwindigkeit von 120 Km/h vorgeworfen wird, ist die Strafe geringer als bei einer Geschwindigkeit von 160 Km/h.
Wurde jemand gefährdet, ist die Strafe höher als ohne Gefährdung.
Wenn der Fahrer schon mehrmals wegen überhöhter Geschwindigkeit bestraft wurde, kann auch das die Strafe erhöhen.
Wenn wirklich nur 2 einzelne Polizisten das gesehen haben, und der Man einen Beifahrer hatte, wie stehen dann die schanzen es nicht zuzugeben?
Dann existieren schon mal zwei unabhängige Zeugen für das
Verhalten des Fahrers. Wobei ein Richter wahrscheinlich diesen
zwei Zeugen (unabhängige Polizisten) eher Glauben schenkt, als
einem Angeklagten mit einem Beifahrer als Zeugen.
ja aber es gibt ja keine beweise die belgen wie schnell der
man wirklich gefahren ist.
Ein Richter kann auch ohne Beweise Strafen ausprechen. Er muss nur davon überzeugt sein dass der Angeklagte schuldig ist. Und 2 unabhängige Polizisten können so manchen Richter sehr leicht überzeugen.
kann der Beifahrer den Fahrer entweder belasten, oder mit
einer Falschaussage versuchen ihn zu entlasten.
naja er könnte das ganze etwas runterspielen in bezug auf die
geschwindigkeit…
Auch ein runterspielen wäre eine Falschaussage.
Die Chancen stehen mehr als schlecht, aber wenn es
überhaupt eine Möglichkeit gibt, dann nur mit Hilfe
eines Anwalts.
Jetzt schon nehmen!?
Das kommt darauf an, ob der Fahrer zu seiner Tat steht und die Strafe akzeptiert, oder ob er unter allen Umständen und Kenntniss der Gefahren versucht sich vor seiner Verantwortung zu drücken.
Auf jeden Fall wäre es schlauer sich einen Anwalt zu nehmen, sobald der Fahrer sicher ist dass es zu einer Gerichtsverhandlung gegen ihn kommt.
Gruß Horst