Überholen von Blaulichtfahrzeugen auf der Autobahn

Hallo!

Neulich bin ich im Straßenverkehr einer Situation begegnet, die für mich irgendwie etwas ungewohnt war. Ich war auf der Autobahn mit ca. Tempo 160 km/h unterwegs und auf einmal fuhren hintereinander ein Rettungswagen und ein Notarztwagen, beide mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn, auf die Autobahn. Ich war nun wirklich am Überlegen, ob ich die auf der Autobahn überholen darf oder nicht. Im Prinzip war die Autobahn und auch die linke Spur frei, sodass ich ohne Probleme überholen könnte, bin dann ca. 5 Minuten mit Tempo 110 km/h hinter den beiden Rettungsfahrzeugen hinterhergezockelt, habe mich dann aber entschlossen, das Duo zu überholen und meine Fahrt mit dem Ursprungstempo fortzusetzen.

War das jetzt rechtswidrig?

Mal ganz ehrlich: Wenn auf einer freien Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ein schwerer Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf der rechten Spur fährt, der offensichtlich nicht schneller als 120-130 km/h fahren kann, werde ich doch wohl mit meinem Auto, was locker 220 km/h fährt, den Krankenwagen trotz Sonderrechten überholen dürfen, sofern ich ihn nicht in seiner Fahrt einschränke, oder sehe ich das falsch?

Liebe Grüße

stefano18

Hallo Stefano,

auch ich wüsste generell nichts, was dagegen spricht. Wobei man natürlich davon ausgehen sollte, dass die nicht ohne Grund da fahren. Also besonders aufmerksam fahren und mit einem plötzlichen Stau rechnen. Und dann natürlich besonders schnell und weit entsprechend zur Seite fahren, um eine Rettungsgasse zu bilden.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

War das jetzt rechtswidrig?

Nein. Die haben Ihr Krawallkommando nur an, damit die Oberdeppen auf den Autobahnen und Linksspurschleicher aufwachen.

Das heißt nicht, daß Du die nicht überholen darfst.

Anders ist es wenn ein Schwertransporter auf der Piste ist und ein/zwei Polizeiautos mitten auf den Spurtrennlinien (also zwei Fahrbahnen euf einmal) fahren. Damit will man signalisieren, daß Du hier und jetzt hintendran bleibst.

MfG

Das ist möglich,wenn man dabei auf alle Umstände achtet.Also zum B. das die Einsatzfahrzeuge ein Verband sind (Fahnen am ersten und letzten Fahrzeug) oder das es sich wie in diesem Falle um einen beladenen Krankentransport handelt.
Desweiteren sollte man nur so schnell fahren,das man vor einem eventuellen Stau-oder Stillstand weiter vorne auf der Autobahn auch rechtzeitig anhalten kann.

Hallo stefano18,

Aufschluss zu deiner Frage über Inanspruchnahme von Sonderrechten gibt es hier auszugsweise;
http://www.feuerwehr.kreuzau.de/cms/front_content.ph…

Da steht:
Wie sollte man sich als Kraftfahrer auf einer Autobahn verhalten, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz ist?

Auch auf der Autobahn muss dem Krankenwagen freie Fahrt ohne Behinderung gewährt werden. Wenn allerdings der Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn bspw. auf der rechten Spur mit ca. 120 km/h fährt, die linke Spur aber frei ist und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, ist es erlaubt, den Krankenwagen auf der linken Spur zu überholen. Natürlich immer unter der Voraussetzung, ihn nicht zu behindern.

Gute Fahrt
Bernd

Neulich bin ich im Straßenverkehr einer Situation begegnet,
die für mich irgendwie etwas ungewohnt war. Ich war auf der
Autobahn mit ca. Tempo 160 km/h unterwegs und auf einmal
fuhren hintereinander ein Rettungswagen und ein Notarztwagen,
beide mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn, auf die
Autobahn.

Wenn diese zwei Fahrzeuge als Konvoi fahren, dann haben sie vermutlich einen Patienten drin und der im Rettungswagen befindliche Notarzt wird durch sein Auto begleitet.

Die Begleitung eines RTWs durch ein NEF unter Beanspruchung von Sonder- und Wegerechten wird kritisch betrachtet. Einige Städte sprechen den begleitenden Notarzteinsatzfahrzeugen ausdrücklich das Recht ab, Sonderrechte zu haben und Wegerechte in Anspruch zu nehmen, da für ein rein begleitendes Fahrzeug „höchste Eile“ nicht geboten sei. In anderen Städten werden dagegen RTW und NEF als „Einheit“ gesehen.

Das mal zur Erklärung, warum BEIDE mit 110km/h fuhren - der eine kann nicht schneller, der andere begleitet.

Ich war nun wirklich am Überlegen, ob ich die auf
der Autobahn überholen darf oder nicht. Im Prinzip war die
Autobahn und auch die linke Spur frei, sodass ich ohne
Probleme überholen könnte, bin dann ca. 5 Minuten mit Tempo
110 km/h hinter den beiden Rettungsfahrzeugen
hinterhergezockelt, habe mich dann aber entschlossen, das Duo
zu überholen und meine Fahrt mit dem Ursprungstempo
fortzusetzen.

War das jetzt rechtswidrig?

Nein. Man hat die Pflicht, unverzüglich freie Bahn zu schaffen. Die Bahn war auch mit dem Überholmanöver frei.
Man beachte aber, dass man sehr vorausschauend auch dei rechte Spur vor den Rettungsfahrzeugen beobachten muss. Denn wenn dort ein langsam fahrendes Fahrzeug ist, ist die linke Spur tabu, da diese dann für den Überholvorgang der Fahrzeuge zu räumen ist.

Ebenso sollte man bei Fahrzeugen mit Blaulicht auf Autobahnen immer damit rechnen, dass sie auf der Anfahrt zu einer Unfallstelle auf der Autobahn sein könnten. Ich würde daher die nächsten Kilometer eher vorsichtig fahren. Hier aber sollte das nicht der Fall gewesen sein, denn dann hätte das schnelle NEF sicher den RTW überholt und wäre voraus zum Unfall geeilt.