Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine (natürlich) rein hypothetische Frage:
Jemand fährt um eine Kurve, auf der Landstraße, hinter der sich eine sehr lange Gerade befindet. Vor- und hinter ihm befindet sich jeweils ein Auto. Auf der Geraden angekommen erscheint am gegenüberliegenden Ende ein Auto (Gegenverkehr ca. 800 Meter entfernt). Der Fahrer beschließt das langsamere Auto vor ihm zu überholen und tut dies. Der Hintermann überholt ebenfalls (gesehen im Rückspiegel).
Nach dem Überholvorgang beschleunigt der Fahrer weiter und als er ca. 200 Meter vom Gegenverkehr entfernt ist (auf seiner Spur, deutlich zu schnell) bemerkt er ein Auto neben sich, aus dem toten Winkel auftauchend. Ein Wahnsinniger steuert direkt auf den Gegenverkehr zu!
Der Wahnsinnige war der Hintermann, der sich offenbar dachte: „Überholen ist toll, den kriege ich auch noch!“ Er war wohl nicht wieder eingeschert, so wie man es bei Gegenverkehr erwarten sollte. Der Hauptakteur erschrickt und tritt die Bremse, was zugegebenermaßen dumm war, weil´s den jetzt sehr gefährdeten Überholer daran hindert sicher dahinter einzuscheren. Selber schuld muss ich sagen!
Der Überholer legt ´ne Vollbremsung hin und schert in der Mitte ein (wild gestikulierend, schreiend, verängstigt…). Danach bedrängt er den Hauptakteur von hinten, ist aber egal – anderes Thema – Hauptsache ist, dass nichts passiert war!
Wie sieht die Justiz diesen konstruierten Fall?
Gruß Kai