Hallo ihr Lieben,
Leider herrscht bei uns in der Familie streit, wie das mit der Vorfahrt bzw Überholen in so einer Situation ist:
A fährt hinter B.
Aufgrund von B´s Fahrverhalten entschließt A sich noch innerorts zu überholen. Die Strecke und Nebenstraßen sind gut einsehbar und frei usw. (typische Voraussetzungen)A setzt zum überholen an. Während dessen kommt C aus der Nebenstraße (links) und biegt, rechts, auf die Hauptstraße ab.
Er rammt dabei A, welcher noch dabei war B zu überholen.
Wer hatte nun Vorfahrt, wie ist das generell mit dem Überholen in Ortschaften? Ab wann gilt Unübersichtlichkeit (welches ja das Überholen ausschließen würde)?
Wer kennt sich da besser aus?
Hallo,
nach Deiner Schilderung handelt es sich um eine Vorfahrsverletzung des C. Wer die Vorfahrt beachten muss, hat dies in vollem Umfang zu tun. Wir haben es so gelernt: „Die Vorfahrt gilt immer, selbst wenn der Vorfahrtsberechtigte auf dem Dach rutschend daher kommt.“ (Beispiel aus dem Unterricht: A hat einen Baum gestreift, sein Wagen überschlägt sich und rutscht auf dem Dach liegend auf die Kreuzung, wo C gerade einbiegt. Strafrechtlich eindeutig, zivilrechtlich natürlich die Frage, welcher Schaden wo entstanden ist.
Die Frage der Unübersichtlichkeit ist nicht generell geregelt. Das wäre dann im Einzelfall durch das Gericht zu klären.
Soweit das Ordnungswidrigkeitenrecht. Was mit einer Teilschuld wäre, müßte ggf. ein Gericht klären, aber ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, auch wenn es heißt „Auf hoher See und im Gerichtssaal ist man in Gottes Hand“.
Ich hoffe, ich konnte zur Beilegung des Familienstreits beitragen.
Hallo,
es kommt natürlich auf die Breite der Straße an. Hat die Straße zwei Fahrspuren in jeder Richtung ( sie müssen nicht gekennzeichnet sein) so dürfen die beiden Spuren in der Gegenrichtung nicht befahren werden. Ist es eine schmale Straße (mit nur einer Fahrspur) so muss zwangsläufig zum Überholen die Gegenfahrbahn benutzt werden. Kommt es dabei zu einem Unfall ist der Verursacher der Kraftfahrer, der aus der Nebenstraße kommt.
Hallo 0060798,
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
kraroma
Hallo! Wer aus Nebenstraße auf Hauptstraße abbiegen will, muß in jedem Fall dem Vorfahrt-berechtigten Hauptstraßen-Benutzer die freie Durchfahrt/Vorfahrt gewähren!
Vorfahrt gewähren heißt in jedem Falle, das der Vorfahrt-berechtigte weder seine Richtung noch seine Geschwindigkeit aufgrund der Fahraktivität des Vorfahrt-unberechtigten verändern muß.
Man darf in der Situation als Nebenstraßen-Benutzer sich nicht nur nach links auf Fahrfreiheit versichern, sondern auch nach rechts!
Natürlich darf sich der Hauptstraßen-Benutzer schon aus Selbsterhaltungstrieb besonders bei unübersichtlicher (unklarer) Verkehrslage nicht blind auf die Fahrfehlerfreiheit der anderen verlassen. Ein kurz vor Ihm Einbiegender zählt aber für den Überholenden nicht schon als nicht zu gefährdender Gegenverkehr! Ein auf der Hauptstraße ‚weit am Horizont‘ erkennbarer Überholer ist andererseits kein Einbiegehinderungsgrund für den Nebenstraßen-Benutzer.
Beim geschilderten Unfall trägt m.E. zu 100% Nebenstraßen-Benutzer C die Allein-Schuld, es sei denn, dem A könne Teilschuld bedingende Vorwürfe zur Last gelegt werden (wesendlich überhöhte Geschwindigkeit, nachts ohne Beleuchtung u,ä.).
Für das Überholen gelten innerorts und außerorts die gleichen Regeln, mit der Ausnahme, dass man außerorts das Überholen durch Warnzeichen ankündigen darf. Auf gerader Strecke ist meiner Meinung nach die Übersichtlichkeit gegeben, auch wenn Nebenstraßen einmünden. Die Vorfahrt auf einer Straße gilt für alle Straßenteile und in jede Fahrtrichtung. Deshalb ist es meines Erachtens nicht relevant, dass der überholende Autofahrer auf der linken Seite unterwegs ist. Deshalb trägt meiner Meinung nach der Autofahrer, der aus der Nebenstraße einbiegt, die Schuld.
Hallo,
die Antwort auf die Vorfahrtsfrage ist ganz leicht. Wer die Vorfahrt beachten muss, muss dies auf der gesamten Fahrbahnbreite. Wer also wie hier geschildert ©, nach rechts in eine Vorfahrtsstraße abbiegt, muss auch dem Überholenden (A) die Vorfahrt lassen.
Die Frage mit der Unübersichtlichkeit verstehe ich nicht ganz. Man muss ja nicht in jede Nebenstraße reinsehen, wenn man überholen möchte. Ich denke, hier muss man die Örtlichkeit in Augenschein nehmen. Bei dem o.g. Beispiel stellt sich die Frage nach der Unübersichtlichkeit nicht. Das kommt nur in Betracht, wenn man mit dem Gegenverkehr, der bereits länger auf der Vorfahrtsstraße fuhr, kollidiert.
MfG
M. Stephan
In §5 (2) der StVO steht:
"Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. "
Offensichtlich konnte in diesem Fall eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Das mit der höheren Geschwindigkeit lässt sich innerorts auch kaum hinkriegen. Ich denke, dass man beim Rechtsabbiegen auf eine Hauptstraße nicht damit rechnen muss, dass einem auf der falschen Straßenseite jemand entgegenkommt.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass die Rechtsprechung das Sagen hat, will heißen, jeder Fall kann ganz anders entschieden werden, als man es nach der StVO annehmen könnte.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf natürlich überholt werden. Aber:
- die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentich höher als die des Überholten sein, man geht hier eigentlich mindestens von über 10 km/h schneller aus, außerorts mehr.
- Die vorausliegende Strecke muss ja während des gesamten Überholvorgangs frei sein. Wenn eine Einmündung vor einem liegt, darf man eigentlich nicht überholen, wenn man nicht genau weiß, ob da jemand rauskommt, oder nicht. Aber: Die Vorfahrt gilt für die gesamte Breite der Fahrbahn, also auch für den linken, zum Überholen benutzten Fahrstreifen. Eigentlich darf man überholen, wenn man keinen rauskommen sieht, dann muss der ebendoch rauskommende aufpassen, weil er ja die Vorfahrt zu gewähren hat. Wie gesagt, die REchtsprechung geht oftmals seltsame Wege und ist keinesfalls immer einheitlich, obwohl man es eigentlich erwarten könnte. In diesem Fall spielt sicher auch eine Rolle, welches Verhalten des zu Überholenden zu dem Entschluss, jetzt zu überholen, geführt hat. Der Überholende darf aber die zulässige Geschwindigkeit nicht so ohne weiteres überschreiten, dann wäre das Überholen nicht erlaubt.
Da gibt rs gar keine Diskussion:
C Trägt die alleinige Schuld.
Natürlich nur, wenn er aus einer Nebenstraße kommt, also keine Vorfahrt hat, so wie Du es schreibst.
Die Hauptstraße hat immer die Vorfahrtsberechtigung!
Hallo,
da wäre als erstes schon die Frage wie denn das Fahrverhalten des B aussah! Wenn der 50 fuhr und A trotzdem überholt hat, sieht es für A noch schlechter aus.
Du schreibst, dass die Nebenstraßen gut einsehbar und frei waren, was mich da interessieren würde, kannst du um die Ecke gucken?!? Und wie man ja gemerkt hat, war die Nebenstraße nicht frei. Ich kenne so eine Innerorts-Kreuzung wie du sie beschreibst nur zu gut.
Zum Überholen innerorts gibt es soweit ich weiß keine besondere Regelung, es gilt also die StVO §5. Eigentlich hätte A nicht überholen dürfen, da man nur überholen darf, wenn man übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist (Zitiiert aus §5). Jetzt könntest du natürlich sagen, C war ja vorher noch gar kein Gegenverkehr. Ist wohl auch nicht ganz falsch, aber wie es da rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Die Strecke war ja insofern unübersichtlich, dass A ja nicht sehen konnte dass C kommt. C wird vielleicht eine Teilschuld bekommen, da er ja auch besser hätte gucken und vorsichtiger abbiegen können, aber der Großteil der Schuld wird wohl A bekommen.
Hoffentlich konnte ich etwas helfen
Gruß
Tina
Hallo 0060798,
also Dein Problem lässt sich so einfach nicht beantworten. Ich versuche es trotzdem mal.
Grundsätzlich gilt, dass man dort wo es nicht verboten ist, auch überholen darf. Verbote existieren dort, wo es z.B. durch ein Verkehrszeichen angeordnet ist. Aber auch an anderen Stellen ist es von sich aus verboten, so z.B. an unübersichtlichen Stellen, wie Bergkuppen, Kurven u.a.m.
Grundsätzlich kann man auch auf einer Kreuzung überholen. Dazu muss man jedoch einiges beachten, z.B. den fließenden Verkehr, Fahrspurmarkierungen, Blinken bei Richtungswechsel, Geschwindigkeit, mögliche Gefährdungen usw.
Im § 5 STVO heißt es:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Das von Dir geschilderte Problem beinhaltet einige Fragen:
- Ist A in die Gegenfahrspur gekommen?
- Wann ist C losgefahren? War A schon beim Überholen?
Die zeitliche Abfolge spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Natürlich kann C rechts auf die Hauptstrasse einbiegen, wenn die Spur frei ist.
Innerorts ist in solchen Fällen allergrößte Vorsicht walten zu lassen, weil im Falle einer Kollision in der Regel immer eine Mitschuld zu befürchten ist.
Wolfgang
Guten Morgen,
Wird die Geschwindigkeit der vorgegebenen nicht wesentlich überschritten und ist die Sicht nicht eingeschränkt, bzw. die Verkehrslage eindeutig, kann überholt werden.
Wird in einer Straße mit vielen Seitenstraßen oder Grundstücksausfahrten überholt, muss immer mit einbiegenden Verkehrsteilnehmern gerechnet werden und es besteht eine erhöhte Aufmerksamkeit. Bei einem Unfall wird jedoch in den meisten Fällen eine Mitschuld nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich hat sich der Verkehrsteilnehmer der auf die Hauptstraße einbiegt von der freien Fahrtrichtung zu überzeugen und somit eineGefährdung des durchgehenden Verkehrs auszuschließen. Im Zweifelsfall oder bei unklarer Verkehrslage ist immer anzuhalten.
Gruß Fopo