Huhu!
Das fällt unter Verkehrsbehinderung
Täte ich nicht so sagen. Es ist ein Verstoß gegen das
Rechtsfahrgebot. Aber wenn der „Behinderer“ genau so schnell
fährt wie erlaubt, kann er den Verkehr nicht behindern.
Das mag der eine oder andere so sehen. Trotzdem gilt es, das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Was niemanden zusteht, ist andere zu belehren oder sie an Verkehrsverstößen zu hindern.
Sonst
könnten BMW-Fahrer ja auch alle anzeigen, die auf einer
einspurigen Landstraße unter 120 fahren.
und ist strafbar.
Hier schüttelt sich der Jurist. Es ist ordnungswidrig.
Strafbar wäre es vielleicht, wenn es eine Nötigung wäre, aber
Wenn a rechts fährt und b damit erfolgreich am Überholen hindert, IST das Nötigung, unabhängig davon, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit dafür überschritten werden müßte oder nicht. Es steht niemanden zu, darüber zu wachen, daß andere nicht zu schnell fahren, auch wenn viele Möchtegern - Hilfssherriffs das gerne tun. Ausserdem, was ist das für eine Moral, einen Gesetzesbruch durch einen anderen zu verhindern?
Auf der linken Spur, wie auf allen anderen Fahrspuren darf
jeder fahren so schnell er möchte.
Hier schüttelt sich der Jurist aber ganz gewaltig. Wenn 100
auf dem Schild steht, wird auch nicht über 100 gefahren.
Keineswegs. Im Sinne des Beitragsverfassers ist das völlig richtig. Narürlich darf man nur 100 fahren, wo 100 dran steht. Ob a das aber auch macht, geht b aber einen feuchten Kehrricht an. ER kann ihn ja anzeigen, enn er mag, aber eingreifen, in welcher Form auch immer, darf er in keiner Weise.
Das Überwachen der
Geschwindigkeit und das Bestrafen ist Aufgabe der Polizei.
Hier schüttelt sich der Verfassungsjurist. Die Exekutive
bestraft?
Nur
der deutsche Michel glaubt sich im Recht, fährt auf der linken
Spur und spielt, strafbar, Polizei.
Und hier kommen wir zu dem, was Du sagen wolltest, und was der
Fragesteller auch wissen wollte. Es gibt tatsächlich Leute,
die sich einen Spaß daraus machen, bei
Geschwindigkeitsbeschränkungen fröhlich links langzutuckern,
weil, wenn sie 100 fahren, ja gar keiner überholen darf und
deshalb auch nicht überholen soll. Diese Bürger fühlen sich
sehr gut dabei, denn sie leisten nach ihrer Überzeugung einen
aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie andere daran
hindern, Gesetze zu übertreten. Dieses Verhalten ist nicht
durch die Rechtsordnung gedeckt. Von zwei oder drei freien
Fahrspuren ist grundsätzlich immer die rechte zu verwenden,
das heißt also: Ja, auch bei Beschränkungen ist die linke Spur
eine reine „Überholspur“.
Andererseits: Ist die rechte Spur nicht frei und fährt da
einer auch um die 100, darf der auf der linken Spur natürlich
immer noch nicht schneller als 100 fahren!