Überholspur bei Geschwindigkeitsbeschränkung?

Hallo Ihr,

wenn auf einer AB die Geschwindigkeit reduziert wird … sagen mal … 100 km/h, bleibt die linke Autobahnspur weiterhin eine Überholspur?
Immerwieder fällt es mir auf das bei Geschwindigkeitbeschränkung die Autofahrer die exakt vorgegebenen Geschwindigkeit auf der linken Spur fahren ohne das sie wieder recht einscheren.

Danke und Gruß
Frank

Hi,

wenn auf einer AB die Geschwindigkeit reduziert wird … sagen
mal … 100 km/h, bleibt die linke Autobahnspur weiterhin eine
Überholspur?

„Überholspur“ ist kein verkehrsrechtlicher Begriff.

Immerwieder fällt es mir auf das bei
Geschwindigkeitbeschränkung die Autofahrer die exakt
vorgegebenen Geschwindigkeit auf der linken Spur fahren ohne
das sie wieder recht einscheren.

das ist möglicherweise - es kommt immer auf den genauen Sachverhalt an! - ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Dieses mitsamt aller Nebenregelungen ist unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gruß,

Malte

Das fällt unter Verkehrsbehinderung und ist strafbar.
Auf der linken Spur, wie auf allen anderen Fahrspuren darf jeder fahren so schnell er möchte. Das Überwachen der Geschwindigkeit und das Bestrafen ist Aufgabe der Polizei. Nur der deutsche Michel glaubt sich im Recht, fährt auf der linken Spur und spielt, strafbar, Polizei.

Das fällt unter Verkehrsbehinderung und ist strafbar.

Diese Aussage ist so, wie sie formuliert ist, schlicht falsch.

Auf der linken Spur, wie auf allen anderen Fahrspuren darf
jeder fahren so schnell er möchte.

Diese Aussage ist so, wie sie formuliert ist, schlicht falsch.

Das Überwachen der Geschwindigkeit und das Bestrafen ist Aufgabe der Polizei.

Diese Aussage ist so, wie sie formuliert ist, schlicht falsch.

.m

Immerwieder fällt es mir auf das bei
Geschwindigkeitbeschränkung die Autofahrer die exakt
vorgegebenen Geschwindigkeit auf der linken Spur fahren ohne
das sie wieder recht einscheren.

Hallo,

stimmt, und was willst Du uns jetzt damit sagen?

Oder war das nur eine Feststellung?

In D gilt das Rechtsfahrgebot, folglich sollten alle auch rechts fahren, wenn sie nicht gerade andere Fahrzeuge überholen. Wer das nicht macht begeht eine Ordnungswidrigkeit, kann also 40€ und ein Pünktchen kosten.

Wobei von niemanden verlangt wird das er sich in enge Lücken quetschen muss um dem dahinter Fahrenden Platz zu machen. Auch wenn es manche gerne so hätten.

Gruß

hartmut

Huhu!

Das fällt unter Verkehrsbehinderung

Täte ich nicht so sagen. Es ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Aber wenn der „Behinderer“ genau so schnell fährt wie erlaubt, kann er den Verkehr nicht behindern. Sonst könnten BMW-Fahrer ja auch alle anzeigen, die auf einer einspurigen Landstraße unter 120 fahren.

und ist strafbar.

Hier schüttelt sich der Jurist. Es ist ordnungswidrig. Strafbar wäre es vielleicht, wenn es eine Nötigung wäre, aber - s. o.!

Auf der linken Spur, wie auf allen anderen Fahrspuren darf
jeder fahren so schnell er möchte.

Hier schüttelt sich der Jurist aber ganz gewaltig. Wenn 100 auf dem Schild steht, wird auch nicht über 100 gefahren.

Das Überwachen der
Geschwindigkeit und das Bestrafen ist Aufgabe der Polizei.

Hier schüttelt sich der Verfassungsjurist. Die Exekutive bestraft?

Nur
der deutsche Michel glaubt sich im Recht, fährt auf der linken
Spur und spielt, strafbar, Polizei.

Und hier kommen wir zu dem, was Du sagen wolltest, und was der Fragesteller auch wissen wollte. Es gibt tatsächlich Leute, die sich einen Spaß daraus machen, bei Geschwindigkeitsbeschränkungen fröhlich links langzutuckern, weil, wenn sie 100 fahren, ja gar keiner überholen darf und deshalb auch nicht überholen soll. Diese Bürger fühlen sich sehr gut dabei, denn sie leisten nach ihrer Überzeugung einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie andere daran hindern, Gesetze zu übertreten. Dieses Verhalten ist nicht durch die Rechtsordnung gedeckt. Von zwei oder drei freien Fahrspuren ist grundsätzlich immer die rechte zu verwenden, das heißt also: Ja, auch bei Beschränkungen ist die linke Spur eine reine „Überholspur“.

Andererseits: Ist die rechte Spur nicht frei und fährt da einer auch um die 100, darf der auf der linken Spur natürlich immer noch nicht schneller als 100 fahren!

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Auch Huhu!

Sonst könnten BMW-Fahrer ja auch alle anzeigen, die auf einer
einspurigen Landstraße unter 120 fahren.

Das geht nicht, Mist.

Andererseits: Ist die rechte Spur nicht frei und fährt da
einer auch um die 100, darf der auf der linken Spur natürlich
immer noch nicht schneller als 100 fahren!

Steht da im §5 StVO nicht drin „Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“
Gilt das in diesem Fall nicht?

BMW-Fahrer

Es gilt immer und fast überall das Rechtsfahrgebot.
Das das kaum noch eingehalten wird, ist für mich i.O., da hab ich rechts freie Bahn…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Das fällt unter Verkehrsbehinderung

Täte ich nicht so sagen. Es ist ein Verstoß gegen das
Rechtsfahrgebot. Aber wenn der „Behinderer“ genau so schnell
fährt wie erlaubt, kann er den Verkehr nicht behindern.

Das mag der eine oder andere so sehen. Trotzdem gilt es, das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Was niemanden zusteht, ist andere zu belehren oder sie an Verkehrsverstößen zu hindern.

Sonst

könnten BMW-Fahrer ja auch alle anzeigen, die auf einer
einspurigen Landstraße unter 120 fahren.

und ist strafbar.

Hier schüttelt sich der Jurist. Es ist ordnungswidrig.
Strafbar wäre es vielleicht, wenn es eine Nötigung wäre, aber

  • s. o.!

Wenn a rechts fährt und b damit erfolgreich am Überholen hindert, IST das Nötigung, unabhängig davon, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit dafür überschritten werden müßte oder nicht. Es steht niemanden zu, darüber zu wachen, daß andere nicht zu schnell fahren, auch wenn viele Möchtegern - Hilfssherriffs das gerne tun. Ausserdem, was ist das für eine Moral, einen Gesetzesbruch durch einen anderen zu verhindern?

Auf der linken Spur, wie auf allen anderen Fahrspuren darf
jeder fahren so schnell er möchte.

Hier schüttelt sich der Jurist aber ganz gewaltig. Wenn 100
auf dem Schild steht, wird auch nicht über 100 gefahren.

Keineswegs. Im Sinne des Beitragsverfassers ist das völlig richtig. Narürlich darf man nur 100 fahren, wo 100 dran steht. Ob a das aber auch macht, geht b aber einen feuchten Kehrricht an. ER kann ihn ja anzeigen, enn er mag, aber eingreifen, in welcher Form auch immer, darf er in keiner Weise.

Das Überwachen der
Geschwindigkeit und das Bestrafen ist Aufgabe der Polizei.

Hier schüttelt sich der Verfassungsjurist. Die Exekutive
bestraft?

Nur
der deutsche Michel glaubt sich im Recht, fährt auf der linken
Spur und spielt, strafbar, Polizei.

Und hier kommen wir zu dem, was Du sagen wolltest, und was der
Fragesteller auch wissen wollte. Es gibt tatsächlich Leute,
die sich einen Spaß daraus machen, bei
Geschwindigkeitsbeschränkungen fröhlich links langzutuckern,
weil, wenn sie 100 fahren, ja gar keiner überholen darf und
deshalb auch nicht überholen soll. Diese Bürger fühlen sich
sehr gut dabei, denn sie leisten nach ihrer Überzeugung einen
aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie andere daran
hindern, Gesetze zu übertreten. Dieses Verhalten ist nicht
durch die Rechtsordnung gedeckt. Von zwei oder drei freien
Fahrspuren ist grundsätzlich immer die rechte zu verwenden,
das heißt also: Ja, auch bei Beschränkungen ist die linke Spur
eine reine „Überholspur“.

Andererseits: Ist die rechte Spur nicht frei und fährt da
einer auch um die 100, darf der auf der linken Spur natürlich
immer noch nicht schneller als 100 fahren!

Auch Huhu!

Sonst könnten BMW-Fahrer ja auch alle anzeigen, die auf einer
einspurigen Landstraße unter 120 fahren.

Das geht nicht, Mist.

Andererseits: Ist die rechte Spur nicht frei und fährt da
einer auch um die 100, darf der auf der linken Spur natürlich
immer noch nicht schneller als 100 fahren!

Steht da im §5 StVO nicht drin „Überholen darf ferner nur, wer
mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende
fährt.“
Gilt das in diesem Fall nicht?

Natürlich gilt das. Aber die Einhaltung zu überwachen, zu ahnden oder durchzusetzen ist nicht Sache anderer Kraftfahrer. Wenn b schneller als erlaubt fahren möchte, ist es b nicht erlaubt, ihn daran zu hindern, schon gar nicht durch seinerseitigen Gesetzesbruch.

:wink:

Hi,

wenn auf einer AB die Geschwindigkeit reduziert wird … sagen
mal … 100 km/h, bleibt die linke Autobahnspur weiterhin eine
Überholspur?

„Überholspur“ ist kein verkehrsrechtlicher Begriff.

Ach Gottchen! Na und?! Jeder weiß hoffentlich, das man rechts fährt und links überholt, und so sagt der Volksmund Fahrspur und Überholspur dazu. Wir sind hier nicht unter Juristen, also was soll diese Haarspalterei?

Immerwieder fällt es mir auf das bei
Geschwindigkeitbeschränkung die Autofahrer die exakt
vorgegebenen Geschwindigkeit auf der linken Spur fahren ohne
das sie wieder recht einscheren.

das ist möglicherweise - es kommt immer auf den genauen
Sachverhalt an! - ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Dieses mitsamt aller Nebenregelungen ist unabhängig von der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gruß,

Malte

o.T.
http://klafuenf.de/rflw/rechts_fahren__links_waehlen…

Schönes Wochenende

auf der richtigen Spur,
nicht auf dem „rechten Weg“.

Gruß

Stefan

„Überholspur“ ist kein verkehrsrechtlicher Begriff.

Ach Gottchen! Na und?! Jeder weiß hoffentlich, das man rechts
fährt und links überholt, und so sagt der Volksmund Fahrspur
und Überholspur dazu. Wir sind hier nicht unter Juristen, also
was soll diese Haarspalterei?

Diese Haarspalterei soll genau das, dass wir hier den Sachverhalt korrekt darstellen. Und dazu ist der Begriff „Überholspur“ eben gerade hinderlich, denn es ist keine „Überholspur“, weil es eben auch Situationen gibt, in denen da gar nicht überholt wird, möglicherweise wird links sogar langsamer gefahren als rechts. Es kommt eben auf die Details an. Dein Gemotze ohne Sachkenntnis hilft jedenfalls nicht weiter.

.m

Wir sind hier nicht unter Juristen

Leider wahr, und man kann es nur immer und immer wieder betonen, dass sich im RECHTsbrett beim EXPERTENforum wer-weiss-was.de so ziemlich jeder tummelt, der irgendwas mitteilen will.

„Überholspur“ ist kein verkehrsrechtlicher Begriff.

Ach Gottchen! Na und?! Jeder weiß hoffentlich, das man rechts
fährt und links überholt, und so sagt der Volksmund Fahrspur
und Überholspur dazu. Wir sind hier nicht unter Juristen, also
was soll diese Haarspalterei?

Diese Haarspalterei soll genau das, dass wir hier den
Sachverhalt korrekt darstellen.

Der ursprüngliche Sachverhalt war sehr gut ohne „korrekte Darstellung“, die man in diesem Zusammenhang auch Korinthenkackerei nennen könnte, zu erkennen.

:Und dazu ist der Begriff

„Überholspur“ eben gerade hinderlich, denn es ist keine
„Überholspur“, weil es eben auch Situationen gibt, in denen da
gar nicht überholt wird, möglicherweise wird links sogar
langsamer gefahren als rechts.

Ja, ganz toll. Das wissen wir alle und wissen auch, was gemeint ist, wenn der zweite und dritte Fahrstreifen als „Überholspur“ bezeichnet werden. Und allen Ausnahemsituationen zum Trotz wird er so genannt, weil er schlicht und ergreifend zum überholen gedacht ist. Und wenn man das weiß, wird auch klar, daß man diesen Fahrstreifen auch bei bestehendem Tempolimit nicht benutzt, wenn man nicht überholt.

Es kommt eben auf die Details

an.

Ja? Man fährt rechts und überholt links. Auch bei Tempolimit. Ob Du das nun linke Spur, zweiter Fahrstreifen, Überholspur oder sonstwie heißt oder genannt wird, ist in diesem Zusammenhang völlig egal und ändert in keinem Fall etwas an der Sache an sich.

Dein Gemotze ohne Sachkenntnis hilft jedenfalls nicht

weiter.

Entschuldigung, Herr Oberlehrer. Ich werde es auch nie wieder tun.

:wink:

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Moin,

Leider wahr, und man kann es nur immer und immer wieder
betonen, dass sich im RECHTsbrett beim EXPERTENforum
wer-weiss-was.de so ziemlich jeder tummelt, der irgendwas
mitteilen will.

Im Prinzip gebe ich Dir ja recht. Andererseits gibt es durchaus auch Rechtsfragen die diskutiert werden können. Wenn da nun der Laie nicht die exakten juristischen Begriffe nennen kann finde ich das nicht dramatisch. Ich maule auch niemanden an, der „Schraubenzieher“ sagt obwohl es „Schraubendreher“ heisst.
In letzter Konsequenz würde es aber bedeuten dass in den Rechtsbrettern wirklich nur Juristen antworten dürften. Dann wären die Bretter aber fast leer. Neben Dir kenne ich hier nur noch so ca.5 Leute deren Antworten aufgrund der fachlichen Kompetenz (weils eben „echte“ Juristen sind) unumstösslich sind.
Natürlich ärgere ich mich auch was hier teils so geantwortet wird. Aber wenn hier jemand den landläufigen Begriff der „Überholspur“ nennt weiss doch wirklich jeder was gemeint ist, oder?
Oder ist das eine Berufskrankheit? Nun gut, in der Juristerei kann dies schon zwischen Sieg und Niederlage entscheiden und ich gebe zu, in meinem Beruf bin ich, was die Fachbegriffe angeht, auch genau.

Gruss Jakob

Es gilt immer und fast überall das Rechtsfahrgebot.

Wie sieht das denn an Stellen (z.B. Autobahndreieck) aus, wo man von links in die Autobahn einmündet und noch eine niedrigere Geschwindigkeit hat als die Vorbeifahrenden?
Schnellstmögliches nach rechts einscheren verursacht dann höchstwahrscheinlich irgendwas zwischen Ausbremsen und Auffahrunfall?

Konkrete Situation:
Straße X kommt aus innerorts auf die Autobahn und führt dort auf die linke Spur.
D.h. man hat 200 Meter, um von 50 auf Autobahngeschwindigkeit zu beschleunigen.
Wie sieht die Situation hier aus? Gemütlich mit 80,90 auf der linken Spur bis mal was frei ist? Darf hier jemand ungestraft mit 120 vorbeizirren?

Gruß,
Michael

Wenn ich Deine Beispiele richtig verstanden habe, ist in diesem Fall der Beschleunigungsstreifen links? Links darf man grundsätzlich schneller fahren als rechts, aber natürlich nur so schnell, wie an dieser Stelle erlaubt ist. Das dürften an solchen Stellen wohl nur 100 km/h sein, was anderes hab ich noch nicht gesehen.

:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]