folgende situation: Auto A will Auto B überholen (es ist dunkel, Auto A sieht kein entgegenkommendes Auto) Auto A merkt aber nicht dass Auto B sehr nahe an Auto C (welches vor Auto B fährt) fährt. Also nicht den Abstand von der halben Tachoanzeige eingehalten hat (Auto B ist ca. 90km/h gefahren, also 45m) Auto A überholt also. Als Auto A gerade auf der Höhe der vorderen Stoßstange von Auto B angekommen ist, kommt Gegenverkehr. Auto B merkt dass und bremst, lässt Auto A rein. Jedoch wird das entgegenkommende Auto trotzdem leicht beschädigt. (ist angeblich gegen Leitplanke weng gefahren, sonst hat kein Auto Schaden abbekommen)
Wer ist Schuld?
Auto B hat den nötigen Abstand zu Auto C nicht eingehalten. 45m da hätte ein ein kleine Auto A rechtzeitig reingepasst.
Eindeutig. Der MOD wird das vorherige Posting dann sicher löschen.
Zu Deiner Frage:
Die wird Dir hier niemand so beantworten können. Keiner von uns kann beurteilen wie die Sichtverhältnisse und Abstände waren. Letztlich auch eine Frage der Beweisbarkeit. B würde wohl sicher behaupten, der Abstand wäre korrekt um sich nicht selbst zu belasten. Könnte A seine Behauptung beweisen? Sicher kaum (meine Vermutung).
Selbst wenn B eine Teilschuld bekommen würde (was ich nicht vermuten würde) ist ein Ausgang über die Schadenteilung immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig und kann niemals pauschal beantwortet werden.
normalerweise der, welcher überholt.
Wenn man überholt, muß man sicher sein, daß die Straße frei ist. Wenn man nicht sicher ist, darf man nicht überholen.
In dieser Situation hat der Überholer spätestens beim Ausscheren gesehen, daß er nicht nur ein Auto, sonden zwei überholen muß. Er hätte dann immer noch die Möglichkeit gehabt, den Überholvorgang abzubrechen wenn er sich nicht sicher gewesen wäre, daß die Staße weit genug frei war.
Wenn B sehr dicht an C aufgefahren ist, hätte das den Überholvorgang doch noch erleichtert. Wahrscheinlich wollte B auch überholen, war aber der Meinung, die Staße war nicht weit genug einsehbar.
Da B sogar gebremst hat, um den Überholer wieder herein zu lassen, war der Abstand zu C sowiso unerheblich. Die Situation wäre genauso passiert, wenn vor B die Straße frei gewesen wäre.
Also ist A schuld.
überholt werden darf nur, wenn auch das Einscheren gefahrlos durchgeführt werden kann. Dazu gehört auch, dass nach dem Einscheren die Sicherheitsabstände nicht unterschritten werden. Wenn bereits vor dem Einscheren der Abstand der vorausfahrenden Fahrzeuge zu gering ist, der „offene Weg“ aber nur zum Überholen eines Fahrzeugs ausreicht, darf nicht überholt werden. Erschwerend käme hier hinzu, dass der Überholende die Situation offensichtlich nicht richtig erfasst hat (zwei Fahrzeuge und nicht nur eins) und dennoch überholt hat.
Gerade bei jüngeren Fahrer/innen kann so etwas mangels Erfahrung schon mal passieren. Entsprechend passiv sollten sie sich verhalten.
Ich hab da jetzt keine Übersicht über die Ansichten der deutschen Judikatur. Im Prinzip ist es aber so, dass man bevor man überholt sich vergewissern muss, dass man sich auch wieder sicher einordnen kann. Ist das nicht möglich, muss der Überholvorgang sofort abgebrochen werden.
Hallo,
es gibt nur fuer LKW eine Pflicht, Abstand zum naechsten LKW zu lassen. Kleine Autos duerfen so weit oder dicht hintereinander gefahren werden wie die Fahrer wollen, da zaehlt nur der Sicherheitsabstand. Es gibt keine Vorschrift das Ueberholen zu ermoeglichen durch Abstand halten.
Wenn der hintere schon dicht hinterherfaehrt, ist Ueberholen der beiden zusammen besser moeglich, Probleme dabei bestaetigen die Fehleinschaetzung des Ueberholers.
Gruss Helmut