Hallo zusammen,
weiss jemand, ob das Verkehrszeichen 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ auch für Fahrräder gilt ? Fahrräder sind ja keine Kraftfahrzeuge und auf bestimmten Strecken ist es durchaus möglich, dass Radfahrer bergab schneller unterwegs sind als die Pkws, auch im öffentl. Strassenverkehr unter Einhaltung der Geschw.-Limits (z.B. Kesselberg).
Oder hat jemand schon mal ein Zusatzzeichen „gilt auch für Radfahrer“ gesehen ?
weiss jemand, ob das Verkehrszeichen 276 „Überholverbot für
Kraftfahrzeuge aller Art“ auch für Fahrräder gilt ?
Hallo,
es gilt nicht für Radfahrer. Aber der Radfahrer muss wie andere Fahrzeuge auch links überholen.
Analog zu dem Ortsschild Zeichen 310, da gilt die Limitierung auf 50km/h auch nur für Kfz, während hingegen das Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder gilt.
Was Nostradamus richtig schrieb, sei mit nachstehendem ergänzt.
Es ist Radfahrern durchaus zu empfehlen, wie die Sau durch die Kante zu fahren, weil viele rechtschaffende Menschen auf eine Spende neuer Lebern oder Nieren warten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden auch nur aus reiner Schikane und Willkür aufgesetzt, und nicht etwa um potenzielle Gefahrenstellen zu entschärfen.
das ist mir neu, danke für den Hinweis. Hast du evtl. eine
Quelle aus der man das ableiten kann?
Hallo,
§3 StVO
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
Danke…
…für die (fachlichen) Antworten.
Mir ging es nur um den rechtlichen Aspekt. Ob es angemessen oder gefahrlos möglich ist zu überholen, dass muss dann ja jeder selbst für sich entscheiden, wie mit jedem anderen fahrzeug auch.
Danke auch für den Hinweis auf den Aspekt mit der Höchstgeschwindigkeit innerorts.
Martin
Das ist es doch gerade; weil ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug
ist, darf es auch innerorts schneller als 50 km/h fahren.
Hierbei handelt es sich doch sicherlich um eine Gesetzeslücke, die aus dem Umstand resultiert, dass es zum Erlasszeitpunkt noch kein Nicht-Kraftfahrzeug gegeben hat, das imstande ist, sich schneller als ein Kraftfahrzeug zu bewegen.
Wenn ein Radfahrer Autos überholt, die eines Umstandes wegen zu einer langsamen Geschwindigkeit, z.B. 30 km/h, angehalten sind, ist er sicherlich zu schnell und ich unterstelle ihm Rücksichtslosigkeit im besonders schweren Fall.
Hierbei handelt es sich doch sicherlich um eine Gesetzeslücke…
glaube ich nicht. Für die paar Radler, die imstande sind, auf gerade Strecke 50 km/h zu fahren, braucht’s kein Gesetz. Sollte sich aufgrund der hohen Geschwindigkeit ein Unfall ereignen, so heisst das fehlende ordnungswidrige Handeln doch nicht, dass man auch zivilrechtlich aus dem Schneider ist. Wenn die Ordnungsbehörde der Auffassung ist, dass sich Radler auch an das innerörtliche Limit halten sollen, so steht es ihr frei, eine besondere Gewschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen.
…ist er sicherlich zu schnell und ich unterstelle ihm Rücksichtslosigkeit im besonders schweren Fall.
sorry, aber das ist eine unangemessen Verallgemeinerung. Überholen langsamer Fahrzeuge ist nicht grundsätzlich eine „Rücksichtslosigkeit im besonders schweren Fall“. Wäre es das, so wäre sicher das Überholen gänzlich verboten. Das Gleiche, was du einem Radfahrer vorwirfst, kann übrigens genauso gut mit einem Kfz gemacht werden.
Das ist es doch gerade; weil ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug
ist, darf es auch innerorts schneller als 50 km/h fahren.
Hierbei handelt es sich doch sicherlich um eine Gesetzeslücke,
die aus dem Umstand resultiert, dass es zum Erlasszeitpunkt
noch kein Nicht-Kraftfahrzeug gegeben hat, das imstande ist,
sich schneller als ein Kraftfahrzeug zu bewegen.
nein. Die Vertreter des ADFC wurden bei der sog. Fahrradnovelle von 1997 im Bundesverkehrsministerium belächelt, als sie meinten, dieser Paragraph gehe an der Realität vorbei.
Eine Änderung zu jenem Zeitpunkt wurde daher von den Sesselpupsern Beamten nicht in Betracht gezogen.
Überholen langsamer Fahrzeuge ist nicht grundsätzlich eine
„Rücksichtslosigkeit im besonders schweren Fall“. Wäre es das,
so wäre sicher das Überholen gänzlich verboten.
Du meinst also, dass wenn in einem Tempo-30-Bereich mit Überholverbot 3…4 Autos mit 30 fahren und diese von einem Radfahrer mit 50km/h überholt werden, sich letzterer angemessen verhält?
Das Gleiche,
was du einem Radfahrer vorwirfst, kann übrigens genauso gut
mit einem Kfz gemacht werden.
Ja, sicher. In diesem Thread ging es aber um Radfahrer, wenn ich nicht irre.
Du meinst also, dass wenn in einem Tempo-30-Bereich mit
Überholverbot 3…4 Autos mit 30 fahren und diese von einem
Radfahrer mit 50km/h überholt werden, sich letzterer
angemessen verhält?
„Ich meine“, dass du gar nicht kapiert hast, um was es hier geht.
Um "weiss jemand, ob das Verkehrszeichen 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ auch für Fahrräder gilt ? "
Nein, es gilt nach den Buchstaben des Gesetzes nicht.
Und ich habe mich gewagt, letzteres mit Blick auf Nichtkraftfahrzeuge zu hinterfragen und während meiner täglichen Fahrpraxis von 100 … 500 km sehe ich mehr Radfahrer, die sich daneben benehmen, als solche, die wissen, dass man sich nicht rechts an ampelwartenden Autos vorbeischlängelt, wenn grün wird, dass man nicht wie ein Irrer über den Fußgängerschutzweg brettert, dass man als Elter beim Fahrradausflug, sein Vorschulkind allein in 50m Abstand voraus fahren lässt, man nicht den Gehweg und auch noch in der falschen Richtung zum Fahren nutzt, und man nichts bei einbrechender Dunkelheit ohne Licht und nebeneinander auf der Bundesstraße zu suchen hat.
Bitte beim Thema bleiben.
Übrigens: Es werden viel mehr Radfahrer von Autofahrern tot gefahren oder schwer verletzt, als Autofahrer von Radfahrern.
Wie häufig kommt es denn vor, dass Autofahrer aus ihrer Einfahrt oder vom Parkplatz ausfahren und auf dem Radweg stehen bleiben? Wie oft sind Rad- und Gehwege von Autofahrern zugeparkt, so dass sogar Mütter mit dem Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen müssen?
Autofahrer und Radfahrer, vertragt Euch und nehmt Rücksicht aufeinander!
Übrigens: Es werden viel mehr Radfahrer von Autofahrern tot
gefahren oder schwer verletzt, als Autofahrer von Radfahrern.
Wie häufig kommt es denn vor, dass Autofahrer aus ihrer
Einfahrt oder vom Parkplatz ausfahren und auf dem Radweg
stehen bleiben? Wie oft sind Rad- und Gehwege von Autofahrern
zugeparkt, so dass sogar Mütter mit dem Kinderwagen auf die
Fahrbahn ausweichen müssen?
Diese Sachverhalte sind nicht Gegenstand der hiesigen Diskussion.