Hallo,
Gilt ein Überholverbot auch für im Einsatz befindliche Kehr- oder sonstige Arbeitsmaschinen?
Wir alle kennen die kleinen oder auch großen Kehrmaschinen oder andere Arbeitsmaschinen, die Randstreifen mähen oder Leitpfosten reinigen. Wenn sich diese Fahrzeuge erkennbar im aktiven Einsatz befinden, darf man dann an denen vorbeifahren, obwohl ein Überholverbot (Zeichen 276) ausgeschildert ist? Darf man das, wenn sie stehen (Leitpfosten reinigen) oder auch wenn sie sich langsam bewegen (Strassenrand abkehren)?
Gruß
Hermann