Überholverbot und Kehrmaschine

Hallo,

Gilt ein Überholverbot auch für im Einsatz befindliche Kehr- oder sonstige Arbeitsmaschinen?

Wir alle kennen die kleinen oder auch großen Kehrmaschinen oder andere Arbeitsmaschinen, die Randstreifen mähen oder Leitpfosten reinigen. Wenn sich diese Fahrzeuge erkennbar im aktiven Einsatz befinden, darf man dann an denen vorbeifahren, obwohl ein Überholverbot (Zeichen 276) ausgeschildert ist? Darf man das, wenn sie stehen (Leitpfosten reinigen) oder auch wenn sie sich langsam bewegen (Strassenrand abkehren)?
Gruß

Hermann

Gilt ein Überholverbot auch für im Einsatz befindliche Kehr-
oder sonstige Arbeitsmaschinen?

Hi,

ja, außer unter dem Überholverbot ist ein Schild mit. Traktor dürfen überholt werden ( Z 1049-11 ), dann dürfen sie überholt werden wenn sie unter 25km/h schnell sind.

Darf man das, wenn sie stehen (Leitpfosten reinigen) oder auch

Ja

wenn sie sich langsam bewegen (Strassenrand abkehren)?

Nein, aber ich überhole trotzdem, muss ja nicht jeden Unfug mitmachen. :wink:

Q-Gruß

nutzlosHallo @ Q…

Lassen wir einen Schulbus / ÖPNV mal mal in der Antwort außer acht, dann könnten Argumente für " geduldet " erfolgen.
Bitte lasse Argumente sprechen, die ich nicht auf " Zeichen xyz " ) beziehen, dessen Definition hier nicht weiter genannt würde.

Erkläre es bitte auf bürgerlichem Deutsch,. was die Paragaphenreiterei ohne Almanach bedeutet.

mfg

nutzlos

Hi,

gerne würde ich auf deine Frage antworten, nur ich verstehe sie nicht.

Wenn ich Gesetze oder Zeichen aufführe, dann nicht weil ich sie gutheiße oder richtig oder falsch finde. Sie sind einfach gegeben.

Gerne beantworte ich deine Frage wenn Du sie nochmal so stellst das ich sie verstehe.

Q-Gruß

arbeitsmaschinen ect , die auf der straße arbeiten verrichten, haben zu 99 % eine gelbe kennleuchte in betrieb. dazu haben sie noch rot weiße reflektoren angeklebt und führen am heck wechselverkehrszeichen. diese fahrzeuge nehmen sonderrechte in anspruch. die wechselverkehrszeichen setzen die ortsfesten außer kraft.
es darf in diesem fall überholt werden, aber nur, wenn eine gefährdung andrer verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
hauptmann

Hallo @Q,

Nichts für ungut, aber @ Hauptmann hat meine Frage damit beantwortet.

Sorry noch mal, das meine Frage unverständlich war.

Aber noch eine Frage an Dich:
Gilt das Zusatzschild ( außer + Traktorsymbol ) zum Zeichen " Überholverbot " für alle Fahrzeugarten mit grünem Kennzeichen ?

mfg

nutzlos

Aber noch eine Frage an Dich:
Gilt das Zusatzschild ( außer + Traktorsymbol ) zum Zeichen "
Überholverbot " für alle Fahrzeugarten mit grünem Kennzeichen

Hi,

es hat mit Traktoren nur soviel gemein, als das diese meist nicht schneller als 25km/h fahren, bzw. dürfen. Inzwischen gibt es ja die Traktoren ( Klasse T ) die schneller fahren dürfen. Die dürfen nicht überholt werden wenn sie schneller als 25km/h fahren. Mit grünen Kennzeichen hat es nichts zu tun. Da geht es um die Kfz-Steuer.

Der Text für das Zusatzzeichen lautet
_Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen _
http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html

Es ist also völlig egal ob es sich jetzt um einem 25km/h Pkw, einen Lkw mit angehängter Baubude oder eben Traktor handelt, der überholt werden soll.

Q-Gruß

1 Like

Hallo @ Q und Hauptmann,

Damit wären auch meine mitlesenden Fragestellungen beantwortet.

mfg

nutzlos

Hallo Q,

ja, außer unter dem Überholverbot ist ein Schild mit. Traktor
dürfen überholt werden ( Z 1049-11 ), dann dürfen sie überholt
werden wenn sie unter 25km/h schnell sind.

Könntest du das bitte konkretisieren? M.E. nehmen diese Geräte nur eingeschränkt am Straßenverkehr teil, Zweck des Aufenthalts im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht die Fahrt, sondern eine Arbeitsverrichtung. Und Überholen findet doch dann statt, wenn ein Verkehrsteilnehmer am anderen mit einer höheren Geschwindigkeit vorbeifährt. Würde ich deiner Argumentation folgen, so dürfte ich noch nicht einmal an der gerade die frisch asphaltierte Straße planierenden Walze vorbeifahren (im Baustellenbereich ist häufig Überholverbot).

Nein, aber ich überhole trotzdem, muss ja nicht jeden Unfug
mitmachen. :wink:

ich auch

Gruss

Iru

Könntest du das bitte konkretisieren? M.E. nehmen diese Geräte
nur eingeschränkt am Straßenverkehr teil, Zweck des
Aufenthalts im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht die Fahrt,
sondern eine Arbeitsverrichtung.

Hi,

deswegen sind es immer noch mehrspurige Kraftfahrzeuge, für die keine Ausnahme definiert wurde.

Würde ich deiner
Argumentation folgen, so dürfte ich noch nicht einmal an der
gerade die frisch asphaltierte Straße planierenden Walze
vorbeifahren (im Baustellenbereich ist häufig Überholverbot).

Die Dampfwalze befindet sich auch nicht auf der freigegebenen Fahrbahn, folglich kann ich sie so wenig überholen wie eine Bummelbahn die parallel zur Straße fährt…

Q-Gruß