Überholverbot Z 276 - Strafe oder nicht?

Hallo,
eine Frage zum Überholverbot.

Diese Machinen
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-72489-…
dürfen ja wegen der mehrspurigen Bauweise mit Pkw-Führerschein gefahren werden.

Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug darf ja bei Z 276 ein einspuriges Kfz überholen. Wenn das bei dieser Piaggio MP3 aber von hinten nicht erkenntlich ist, es im Glauben an ein Motorrad aber überholt wird, könnte man dann von der ganzen Härte des Gesetzes getroffen werden?

Gruß
R

Diese Machinen
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-72489-…
dürfen ja wegen der mehrspurigen Bauweise mit Pkw-Führerschein
gefahren werden.

Hallo,

jain, es kommt auf die Spurbreite der Vorderräder an. Für die Fahrerlaubnis Klasse B oder 3 muss die Spur verbreitert werden.

Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug darf ja bei Z 276 ein
einspuriges Kfz überholen. Wenn das bei dieser Piaggio MP3
aber von hinten nicht erkenntlich ist, es im Glauben an ein
Motorrad aber überholt wird, könnte man dann von der ganzen
Härte des Gesetzes getroffen werden?

Kommt auf die Spurbreite an, in Serienausstattung ist es ein einspuriges Fahrzeug ( Klasse A ), verbreitert ein dreirädriges Fahrzeug ( Klasse B ).

Von daher ist die Frage nicht klar zu beantworten. Eine Frage des Ermessens.

Gruß

Nostra

Die Antwort geht allerdings an meiner Frage glatt vorbei.
Im Straßenverkehr ist es praktisch nicht möglich, den Vorausfahrenden um die Zulassung des Kfz oder die Art des Führerscheins zu bitten.

Deutlicher: Ein Pkw nähert sich (im Bereiche des Z 276) einem vermeintlichen Motorrad. Das er legal überholen darf.
Ein Polizist sieht jetzt von vorn, es handelt sich bei dem „Motorrad“ um ein mehrspruriges Kfz. Daraufhin wird der Pkw gestoppt.
Frage war hier nach den Folgen.

Die Antwort geht allerdings an meiner Frage glatt vorbei.

Hallo,

die Antwort war, es ist Ermessenssache. Wenn der Polizist eine Anzeige schreibt, kann man es von einem Richter überprüfen lassen. Der Richter kann sagen, spätestens beim ausscheren hätte der Überholer sehen müssen. Er kann auch sagen, konnte der Überholer nicht wissen und dann eben keine Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden muss.

Wie schon erörtert, es kommt auch darauf an ob das Fahrzeug als einspuriges, oder mehrspuriges Fahrzeug zu behandeln ist. Es kommt da nicht auf die Anzahl der Räder an, ein Motorrad mit Beiwagen zählt z.B. auch als einspurig ( darf bei Zeichen 276 auch nicht überholt werden ).

Gruß

Nostra

Hallo,

Wenn ich mir Deinen Link

http://www.spiegel.de/auto/fahrberichte/0,1518,78445…

auf den " Roller " und den Verweis auf " Z 276 " mal erörternd ansehe, dann wurde laut der Frage doch ein anmeldepflichtiges Kraftfahrzeug überholt.

Die Symbolik auf " Zeichen 276 " bedeutet " Kraftfahrzeug in roter und schwarzer Farbe.

War das _ überholende _ Fahrzeug denn kein Kraftfahrzeug, bzw. war mit dem überholtem KFZ ( besagter " Roller " ) irgendetwas nicht in Ordnung ? ( Langsam durch technischen Defekt )

Die Symbolik auf besagtem Zeichen bedeutet nur " Kraftfahrzeug ". Es ist nicht an die Anzahl von Spuren des KFZ gebunden.
Auch ein Motorrad wäre danach ein KFZ.

Auch den Angaben zum Fahrzeug nach wäre dann auch eine Sanktionierung lt. Bußgeldkatalog möglich.

mfg

nutzlos

Hallo,
dann schau mal in die StVO. Zitat:
…Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.
In der Regel ist aber auch noch eine durchgezogene Linie da, die einem nicht mal das ermöglicht, wenn man genug Seitenabstand hält.
OT: ich kann mich nicht erinnern jemals mit dem Auto ein Motorrad (also ein „richtiges“ für das man Klasse A braucht) überholt zu haben, das ist immer umgekehrt…

Cu Rene

Hallo,

Hallo,

dann schau mal in die StVO. Zitat:
…Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das
Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit
Beiwagen
.

Welche Quelle benennt DAS mit Z : 276 verbindlich ?

In der Regel ist aber auch noch eine durchgezogene Linie da,
die einem nicht mal das ermöglicht, wenn man genug
Seitenabstand hält.

Gut mit Seitenabständen, aber welches VZ gäbe es denn, wen Motorrad und KFZ allgemein getrennt werden sollten ?

Habe ich etwas verpasst, oder gibt es real doch kein Symbol " Überholverbot ", dass Motorräder und PKW sinnbildlich unterscheidet ?

Im Überholverbot dürfte es selbst für einen Motorradfahrer etwas eng mit dem Überholen anderer KFZ werden.

U.P. sagte nichts zur " Erkenntnis ", dass ein KFZ allgemein nicht von hinten anhand des amtlichen Kennzeichens erkannt werden konnte.

OT: ich kann mich nicht erinnern jemals mit dem Auto ein
Motorrad (also ein „richtiges“ für das man Klasse A braucht)
überholt zu haben, das ist immer umgekehrt…

Siehst Du ?..Kannst Dich also auch nicht daran erinnern, bewußt einen Rader, ein Mofa oder einen " Fuchs " ohne Hinterfagung einfach überholt zu haben.

Darfst Du mit einem Motorrad ein anderes Motorrad im Überholverbot überholen ? ( Frage an die Mototrradfahrer … )

Weil Details seitens des U.P. fehlen, vermute ich dennoch allgemein, dass dieser " erkannte Roller " weder F-Rad, Mofa oder " Fuchs " war.

Fahrstreifenbreite und Gesamtumstände sind ebenfalls unbekannt.
( Falls es interessant sein sollte…überholt wurde kein F-rad oder Fuchs…)

Cu Rene

mfg

nutzlos

Welche Quelle benennt DAS mit Z : 276 verbindlich ?

Hallo,

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
in der
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
bei
Vorschriftzeichen
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm

Gut mit Seitenabständen, aber welches VZ gäbe es denn, wen
Motorrad und KFZ allgemein getrennt werden sollten ?

Zeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge und Zeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

Habe ich etwas verpasst, oder gibt es real doch kein Symbol "
Überholverbot "
, dass Motorräder und PKW sinnbildlich
unterscheidet ?

Wozu soll es eines geben?

Im Überholverbot dürfte es selbst für einen Motorradfahrer
etwas eng mit dem Überholen anderer KFZ werden.

Nö, er darf ja auch nur einspurige Fahrzeuge überholen, keine Autos, keine Motorräder mit Beiwagen.

U.P. sagte nichts zur " Erkenntnis ", dass ein KFZ allgemein
nicht von hinten anhand des amtlichen Kennzeichens erkannt
werden konnte.

Kann ich schon. Mofa und Mockik, Leichtkraftrad und Motorräder.

Darfst Du mit einem Motorrad ein anderes Motorrad im
Überholverbot überholen ? ( Frage an die Mototrradfahrer … )

Dürfen dät ich scho. Kenne meistens net. Fahr zu schlecht.

Weil Details seitens des U.P. fehlen, vermute ich dennoch
allgemein, dass dieser " erkannte Roller " weder F-Rad, Mofa
oder " Fuchs " war.

Motorrad oder Dreirad, kommt darauf an.

Gruß

Nostra

Überholverbot Z 276 - noch einmal von vorn
Meine Absicht war, die Frage so deutlich wie mir möglich zu stellen.

Noch einmal anders:
Z 276 bedeutet, mehrspurige Kfz dürfen nicht überholt werden.
Daraus ergibt sich logisch,

  • mehrspurige Kfz dürfen einspurige Kfz überholen.
  • einspurige Kfz dürfen einspurige Kfz überholen.

Von einer durchgezogenen Linie habe ich nichts geschrieben, die hat jemand dazu gedichtet.

Motorräder sind gegenüber Kleinkrafträdern und Mopeds selbstverständlich am Kennzeichen erkennbar zu unterscheiden. Ich meinte hier nur Krafträder.

Noch ein dazugedichteter Einwand:
Es gibt auch Motorradfahrer, die bei schönem Wetter sehr langsam (ich sage mal 30 - 40) bei erlaubten 100 oder auch 70 dahinbummeln. In einem kilometerlangen Überholverbot.
Ob das nun in der Praxis selten vorkommt, hat mit meiner Frage sachlich nichts zu tun.

Jetzt kommt ein Pkw und sieht vor sich ein Kraftrad. Kennzeichen erkenntlich. Aber nicht von hinten zu erkennen ist, es handelt sich hier um ein neumodisches Ding mit zwei Vorderrädern. Das kann - wenn überhaupt - erst neben dem Kraftrad erkannt werden. Ist aber zu bezweifeln. Bitte die optische Sichtachse bedenken.

Ist meine Frage so schwer zu verstehen?
Juristisch ist das ein glatter Verstoß. Denn gerade wegen der Mehrspurigkeit darf dieses Ding mit Pkw-FS gefahren werden.
Fällt aber im juristischen Recht vollständig aus dem Rahmen.

Gruß, R

Bitte die
optische Sichtachse bedenken.

Hallo,

die ist völlig irrelevant, es zählt was in der Zulassung steht. Steht Krad drin, darf überholt werden, steht Pkw drin darf nicht überholt werden.

Ist meine Frage so schwer zu verstehen?

Die ist klar verständlich. Da kann nur gesagt werden, es kommt eben darauf an was in der Zulassung steht. Es gibt die Dinger mit Pkw-Zulassung, und mit Krad-Zulassung. Es gibt kein klares ja oder nein solange man nicht weiß ob Krad oder Pkw.

Juristisch ist das ein glatter Verstoß. Denn gerade wegen der
Mehrspurigkeit darf dieses Ding mit Pkw-FS gefahren werden.
Fällt aber im juristischen Recht vollständig aus dem Rahmen.

Fällt es nicht, bei der nächsten Führerscheinnovelle werden wahrscheinlich alle dreirädrigen Fahrzeuge den Motorradklassen zugeordnet. Und nochmal, mit schmaler Spur ist es ein Krad und darf mit Pkw-FS nicht gefahren werden.

Um mal einen Vergleich zu bringen, mit Klasse 3 dürfen einachsige Anhänger angehängt werden. Es gibt aber Anhänger mit Tandemachse bei der die Achsen weniger als 1000mm auseinander sind. Diese zwei Achsen sind rechtlich eine Achse.

Es geht nicht darum was real vorhanden ist, zwei oder drei Räder, eine oder zwei Achsen, sondern wie rechtlich das zu sehen ist. Da werden aus zwei Rädern mal schnell ein Rad, aus zwei Achsen mal schnell eine Achse.

Aus einem Dreirad wird mal schnell ein mehrspuriges Fahrzeug, genauso schnell ein einspuriges Fahrzeug. Um Genau zu sein, ich hoffe die Zahl stimmt, sind die Räder weniger als 465mm auseinander ( Aufstandsfläche ) ist es ein Rad, darüber sind es zwei Räder.

Was den Verstoß betrifft falls im Überholverbot überholt wird, bei unter 465mm Abstand Aufstandsfläche ist es kein Verstoß, darüber ist es ein Verstoß und kann sanktioniert werden. Und versuche nicht mit gesundem Menschenverstand das nachzuvollziehen, es geht nicht.

Gruß

Nostra

Mir scheint, wir sprechen unterschiedliche Sprachen.

die ist völlig irrelevant, es zählt was in der Zulassung
steht. Steht Krad drin, darf überholt werden, steht Pkw drin
darf nicht überholt werden.

Vor dem Überholen also erst einmal den Vorfahrenden um die Zulassung bitten? :wink:)
Lass es einfach sein, es wird mir zu dumm.

Hallo,

Und damit ist Zeichen 276 weiterhin nicht mit anderen Zeichen vergleichbar, da ein Motorrad ein KFZ lt. Definition bliebe.

Auch " 251 " kannst Du nicht 1:1 mit „276“ gleichstellen.
" 251 " dürfte dann minnigens ein Zusatzzeichen beinhalten.

Daher bleibt mein Unwissen bzgl. Motorrädern an der Zwischenfage an die Biker.
Die müßten es als Biker wissen. ( Z: 276 …Überholverbot )

Beim PKW war es Mindestabstand beim Überholen und " Nichtüberfahren " einer Fahrstreifenmarkierung.

( Selbst dann unter Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen die gestrichelte Linie )

Hätte Roller X ( Vorrausfahrender ) Platz machen müssen, wenn sein FZG den Anforderungen der Streckenführung zumindest in der offiziellen Zulassungsart entsprach ?

( Zugelassene Geschwindigkeit )

Die Geschichte mit dem Kennzichen wurde schon gennnt.
Beim Rest lehne ich mich mal aus dem Fenster und vermute bei KFZ mal einen Mindestabstand de Überholens.

( Füchse und MoFas sind durch U.P. ausgeklammert…da würde ohnehin eine andere Regelung greifen )

mfg

nutzlos

Und damit ist Zeichen 276 weiterhin nicht mit anderen Zeichen
vergleichbar, da ein Motorrad ein KFZ lt. Definition bliebe.
Auch " 251 " kannst Du nicht 1:1 mit „276“ gleichstellen.
" 251 " dürfte dann minnigens ein Zusatzzeichen beinhalten.

logisch, das liegt in der Natur der Sache

Daher bleibt mein Unwissen bzgl. Motorrädern an der
Zwischenfage an die Biker.
Die müßten es als Biker wissen. ( Z: 276 …Überholverbot )

Weshalb ist der Gesetzestext denn so unverständlich?
An sich ganz klar ausgedrückt
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/g…
Auszug der relevanten Teile
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen

**Einspurige Kfz dürfen also überholt werden.
Kfz darf Krad überholen
Krad darf Krad überholen

In einem Fahrschul-Blatt fand ich jetzt eine Aussage bezüglich Motorrad mit Anhänger. Ein mehrspuriger Anhänger am Krad ändert nicht den einspur-Status des Krades, darf also überholt werden.
Eventuell könnten diese neuen Motorräder ebenfalls unter so eine Regelung fallen. Gefunden habe ich einen Gesetzestext oder eine DVO bisher nicht.**

Hallo,

hat jemand dazu gedichtet.

Ja, (teilweise) ich und zwar nicht als Antwort auf deine Frage sondern auf eine andere Antwort.

Aus der Brettbeschreibung:
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch…

Cu Rene

Hallo,

Einspurige Kfz dürfen also überholt werden.
Kfz darf Krad überholen
Krad darf Krad überholen

So war es allgemein auch durch eigene Recherchen die vertretene Meinung.

Eventuell könnten diese neuen Motorräder ebenfalls unter so
eine Regelung fallen. Gefunden habe ich einen Gesetzestext
oder eine DVO bisher nicht.

Gut , aber der Hersteller des anfangs verlinkten Rollermodells weist zumindest in seiner detaillierten Modellbeschreibung darauf hin, bezüglich Spurbreite und damit verbundener FE - Klasse 2 verschiedene Modelle anzubieten.

Wenn dann ein Bußgeldbescheid käme, wäre die eindeutige Kennzeichnung / Erkennbarkeit des ( exakten ) vorderen Achsabstandes gewiss ein Argumentationspunkt für einen Widerspruch.

Mit den passenden Argumenten ausformuliert sollte der " Michel " damit normalerweise auch erst mal ins Grübeln kommen.

mfg

nutzlos