Bitte die
optische Sichtachse bedenken.
Hallo,
die ist völlig irrelevant, es zählt was in der Zulassung steht. Steht Krad drin, darf überholt werden, steht Pkw drin darf nicht überholt werden.
Ist meine Frage so schwer zu verstehen?
Die ist klar verständlich. Da kann nur gesagt werden, es kommt eben darauf an was in der Zulassung steht. Es gibt die Dinger mit Pkw-Zulassung, und mit Krad-Zulassung. Es gibt kein klares ja oder nein solange man nicht weiß ob Krad oder Pkw.
Juristisch ist das ein glatter Verstoß. Denn gerade wegen der
Mehrspurigkeit darf dieses Ding mit Pkw-FS gefahren werden.
Fällt aber im juristischen Recht vollständig aus dem Rahmen.
Fällt es nicht, bei der nächsten Führerscheinnovelle werden wahrscheinlich alle dreirädrigen Fahrzeuge den Motorradklassen zugeordnet. Und nochmal, mit schmaler Spur ist es ein Krad und darf mit Pkw-FS nicht gefahren werden.
Um mal einen Vergleich zu bringen, mit Klasse 3 dürfen einachsige Anhänger angehängt werden. Es gibt aber Anhänger mit Tandemachse bei der die Achsen weniger als 1000mm auseinander sind. Diese zwei Achsen sind rechtlich eine Achse.
Es geht nicht darum was real vorhanden ist, zwei oder drei Räder, eine oder zwei Achsen, sondern wie rechtlich das zu sehen ist. Da werden aus zwei Rädern mal schnell ein Rad, aus zwei Achsen mal schnell eine Achse.
Aus einem Dreirad wird mal schnell ein mehrspuriges Fahrzeug, genauso schnell ein einspuriges Fahrzeug. Um Genau zu sein, ich hoffe die Zahl stimmt, sind die Räder weniger als 465mm auseinander ( Aufstandsfläche ) ist es ein Rad, darüber sind es zwei Räder.
Was den Verstoß betrifft falls im Überholverbot überholt wird, bei unter 465mm Abstand Aufstandsfläche ist es kein Verstoß, darüber ist es ein Verstoß und kann sanktioniert werden. Und versuche nicht mit gesundem Menschenverstand das nachzuvollziehen, es geht nicht.
Gruß
Nostra