Überkreuz Kauf und Vermietung Eigentums Wohnung

Guten Tag,
habe eine Frage zum Immobilen Kauf mit folgender, untypischen Konstellation:

In einem Neubauobjekt wollen mein Bruder und ich je eine Eigentumswohnung kaufen. Mein Bruder kauft Wohnung A, in die ich einziehen werde und ortsübliche Miete zahlen werde. Ich wiederum, kaufe Wohnung B, in die mein Bruder einzieht und auch ortsübliche Miete zahlen wird. Jeder von uns besitzt demzufolge also eine vermietete Eigentumswohnung und bringt diese auch steuerlich zur Geltung bei der Einkommenssteuererklärung.

Frage: Kann das Finanzamt die Anerkennung ablehnen nach dem Motto „warum zieht nicht jeder selbst in die gekaufte Wohnung ein? Will nur auf Nummer sicher gehen, damit das FA nicht später sagt, geht nicht!

Vielen Dank.
Carl Niehme

Hallo und guten Abend Herr Niehme,

genau Ihre Befürchtung wird zutreffen, denke ich.

So etwas „kann“ funktionieren, wenn unterschiedliche Namen UND Adressen im Spiel sind.

Meines Wissens gibt es einschlägige Musterprozesse zum Nachteil des Steuerpflichtigen - wir hatten uns auch vor 4 oder 5 Jahren mit mehreren Leuten (3 Parteien) zu einer Art „Ringtausch“ von Eigentumswohnungen entschlossen, es aber nach Prüfung dann doch gelassen…

Das Risiko, es verworfen zu bekommen - und teilw. Ärger obendrein, war uns zu groß.

Alles nach bestem Wissen und Gewissen,
viel Erfolg und Grüße

A.Schüler