Überkronen ohne Lückenversorgung

Hallo zusammen!

Ist es zutreffend, dass ein Zahn nicht überkront werden darf (also die Behandlung von der Kasse nicht übernommen wird), wenn eine Lücke neben diesem Zahn nicht mitversorgt wird?
Was ist denn, wenn man sich die paar hundert Euro für die Versorgung der Lücke schlicht nicht leisten kann?

Danke schonmal!

Um das zu beantworten müsste ich den genauen Befund wissen.
Gruß

Hallo,

kann ich so nicht bestätigen. Habe auch einen Zahn überkronen lassen, neben dem eine Lücke ist. Brücke war mir zu teuer, außerdem stört die Lücke nicht (und stellt lt. Zahnarzt auch kein Problem dar).

Gruß,
Doro

Eben ist Situations- ( Befund-bedingt)

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Um das zu beantworten müsste ich den genauen Befund wissen.
Gruß

Nach FDI fehlt 24 und 25 müsste überkront werden

Hallo,

In diesem - wie in allen anderen ähnlichen Fällen - hängt es davon ab, ob unabhängig von den Kosten eine Versorgungsnotwendigkeit der Lücke besteht. Wenn schlüssig begründet werden kann, dass die bestehende Lücke nicht versorgt werden muss (z.B. Lücke ist stark verengt) , dann kann auch eine Einzelkrone neben der Lücke gemacht werden.
Es darf dann natürlich nur der Zuschuss für die Krone und nicht der Zuschuss für die Versorgung der Lücke abgerechnet werden :wink:.
Probleme gibts natürlich dann, wenn Du dich nach einiger Zeit doch entschließt, dass die Lücke geschlossen werden soll - und dafür wieder einen Zuschuss beantragst.

Grüße Christian