Überlange Pause

Wie lange Pausen mindestens sein müssen, ist hinreichend bekannt.

Muss aber ein AN eine 5-stündige Pause, zw. 10.00h-15.00h (dazu noch samstags), ertragen, also z.B. 4 Stunden morgens (ab 06.00h) und 4 Stunden abends (bis 19.00h) arbeiten?

Wohlgemerkt, es geht um das MUSS. Warum solch eine Arbeitszeit nicht angenehm ist, ist offensichtlich: 13 Stunden des Tages werden effektiv belegt, obwohl die Tages-Arbeitszeit nur 8 Stunden beträgt.

P.S. Die 5 Stunden Pause werden nicht vergütet, der AN darf in diesen Stunden tun und lassen, was er kann (keine Bereitschaft).

Hallo Frank,

dafür gibt es das Arbeitszeitgesetz. Und wie unter § 5 (1) beschrieben wird, muß von Dienstende des einen Tages bis zum Dienstanfang des nächsten Tages ein Abstand von 11 Stunden liegen. Wenn im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag?) nichts über die Arbeitszeiten festgeschrieben ist, wird hier wohl Weisungsrecht gelten.

Liebe Grüße

Karin

Arbeitszeitgesetz

§ 5

Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

(4) Soweit Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer geringere Mindestruhezeiten zulassen, gelten abweichend von Absatz 1 diese Vorschriften.

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Hallo!
Je nach Branche ist das normal, frag mal Service- oder Küchenpersonal in der mittleren bis oberen Gastronomie, denen geht es so… oder gehörste zufällig genau zu dieser Branche?

Das Arbeitszeitgesetz u.a. regeln „nur“ die Mindestpausenzeiten und wann sie spätestens genommen werden müssen…

Grüße, Jogi

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Muss aber ein AN eine 5-stündige Pause, zw. 10.00h-15.00h
(dazu noch samstags), ertragen, also z.B. 4 Stunden morgens
(ab 06.00h) und 4 Stunden abends (bis 19.00h) arbeiten?

Frank, es kommt erst mal darauf an, was konkret (Vertragswortlaut!) zur Arbeitszeit vereinbart wurde. Wenn sowohl die tägliche Höchstarbeitszeit als auch die Ruhezeit eingehalten wird (was nach meinen kurzen Durchrechnen der Fall zu sein scheint), dann spricht gesetzlich nichts dagegen.

MfG

Je nach Branche ist das normal, frag mal Service- oder
Küchenpersonal in der mittleren bis oberen Gastronomie, denen
geht es so… oder gehörste zufällig genau zu dieser Branche?

Pflegeberuf

Mir kommt es eher auf das Prinzip an. Der konkrete Fall ist nicht extrem, da diese besondere Schicht nur 3-wöchig stattfindet.

Im Prinzip und theoretisch könnte es sich also recht „schikanös“ für einen AN gestalten. Man bedenke nur, wie man die Betreuung der Kinder organisieren müsste, hätte man tagtäglich eine 5-stündige Pause.

Den AG kann man übrigens gut verstehen: Da einige AN zu gewissen geschickt gewählten Zeiten eine überlange Pause nehmen müssen, ist die Arbeitslast/AN (pro AN) konstant, nämlich am oberen Limit. Stoßzeiten werden geglättet, indem man die gesammte Arbeitszeit eines jeden ANs zur Stoßzeit macht.

Mich erinnert das, wenn es ausgenützt würde, ein wenig an Verhältnisse in der industriellen Revolution (max. Optimierung des einen zu Lasten ses anderen).

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Mir kommt es eher auf das Prinzip an.

Welches Prinzip? Das Grundprinzip ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz und dem Weisungsrecht des AG http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html
Wenn man solche Arbeitszeiten nicht gewollt hätte, dann hätte man da nicht anfangen dürfen. Übrigens teilt dieses Schiksal die AN mit tausenden von Arzthelferinen … bei denen das nicht nur alle 3 Wochen vorkommt, sondern täglich. Da sind Arbeitszeiten von 8/9-12/13 Uhr und 14/15/16-18/19/20 Uhr was ganz normales.

Den AG kann man übrigens gut verstehen: Da einige AN zu
gewissen geschickt gewählten Zeiten eine überlange Pause
nehmen müssen, ist die Arbeitslast/AN (pro AN) konstant,
nämlich am oberen Limit. Stoßzeiten werden geglättet, indem
man die gesammte Arbeitszeit eines jeden ANs zur Stoßzeit
macht.

Ja und? Soll man dem AG vorwerfen, dass er die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes voll auslastet und die Firma so organisiert, dass sich halt solche Arbeitszeiten ergeben. Okay, er könnte auch sagen: „Nö mach ich anders. Ich stell nur noch Teilzeitkräfte ein.“

Mich erinnert das, wenn es ausgenützt würde, ein wenig an
Verhältnisse in der industriellen Revolution (max.
Optimierung des einen zu Lasten ses anderen).

Mich erinnert das an die real existierende Arbeitswelt von Arzthelferinnen, Theatermitarbeitern, Verkäufer|nnen und wenn ich noch ne Weile nachdenk, fallen mir bestimmt noch paar andere Tätigkeiten ein bei denen sowas - wie bereits erwähnt - nicht nur 1 x alle paar Wochen vorkommt.

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