Überlassen der Mietsache an dritte - allgemein

Hallo,
nach meinen Recherchen gibt es für Vermieter drei Gründe, eine Untervermietung abzulehnen:

  • die Person, die einzieht, passt ihm nicht (wichtiger Grund)
  • die Wohnung wäre dann überbelegt
  • dem Vermieter kann die Überlassung aus anderen Gründen nicht zugemutet werden (???)

Wenn nun ein Mieter für sechs Monate ins Ausland geht und will über die Zeit die Wohnung untervermieten, um die Miete auszugleichen (=wirtschaftliches Interesse, Mietzahlungen laufen wie gehabt per Dauerauftrag an den Vermieter weiter) - welche anderen Gründe könnte eine Hausverwaltung anführen und wie könnte der Mieter daraufhin argumentieren?

Danke, Helge

Hallo,

falls das bei den Recherchen nicht vorkam:
http://www.rechtsanwaltkoch.de/artikel_3.html
http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?nr=4
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,449,-mietvert…
Es besteht nämlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung.
Der Mieter muss die Herrschaft über die Wohnung weiter ausüben können.

Der Mieter sollte sich auch unbedingt über die Konsequenzen (für Mieter und Vermieter) im Klaren sein, was passieren kann, wenn der Untermieter Mist baut zB die Mietsache beschädigt, keine Miete zahlt oder nachher einfach nicht mehr ausziehen will…

Ein Beispiel: Etwaige Räumungstitel gegen den Mieter reichen zB nicht aus um damit gleichzeitig den Untermieter vor die Tür zu setzen, obgleich der Vermieter grundsätzlich auch gegen den Untermieter einen Räumungssnspruch hätte, den er dann aber separat durchsetzen müsste…die Kosten dafür würde ein Vermieter natürlich versuchen ebenfalls beim Mieter wieder herein zu holen…so denn etwas zu holen wäre.
Der Vermieter steht mit dem Untermieter ansonsten in keinem Vertragsverhältnis. Ansprechpartner ist und bleibt der Mieter.

Gruß
M.

Danke
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