Überlassen von Gegenständen an den Arbeitnehmer

Hallo zusammen!

Wie sieht das mit Gegenständen aus, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer „überlassen“ hat?
Kann er diese zurück fordern?

Gibt es eine „Verjährung“?

Konkreter Fall:
Ich durfte mir im Rahmen der GWG (Geringwertige Güter) 2008 etwas über den Arbeitgeber bestellen. Heute fragt er an, ob er es wieder haben kann!

Kann er dies einfordern? Es gibt nichts schriftliches in diesem Fall! Rein mündliche Absprache, dass die Bestellung für mich war!

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
Was haben denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbart? Wenn eine Rückgabe der Sache an den Arbeitgeber vereinbart wurde, dann handelt es sich um eine Leihe. Dies ist wohl immer dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Sache bezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer den Kaufpreis bezahlt hat, ist das etwas anderes.
Im Übrigen: Wer etwas mündlich ausmacht, muss damit rechnen, dass er keinen Nachweis hat.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

es ist immer besser wenn man ausergerichtlich sich einigt. die anwälte wollen nur durch euer streit verdienen

Kann leider nicht helfen

Hallo lieber „saustall“

es ist dem Arbeitgeber sein gutes Recht etwas zurückzufordern das er dir für deine Tätigkeit besorgt hat.
Das wäre wie wenn ein KFZ MEchaniker für seinen Werkzeugkasten einen Hammer bestellt, diesen der AG bezahlt und der MEchaniker meint er könne ihn nun behalten.

Es war/ist dem AG sein Geld das hier benutzt wurde und somit ist es auch sein Eigentum.
Lasse dich nicht auf einen Streitfall ein, wenn es möglich ist, gib ihm die SACHE zurück wenn es nicht machbar ist, versuche eine Gütige Einigung mit ihm zu finden"!