Ich gehe bis Jahresende, also vom 1.9.bis 15.12. ins Ausland. Kann ich während meiner Abwesenheit einem Bekannten die Wohnung überlassen oder ist dafür die Zustimmung des Vermieters notwendig?
Ich gehe bis Jahresende, also vom 1.9.bis 15.12. ins Ausland. Kann ich während meiner Abwesenheit einem Bekannten die Wohnung überlassen oder ist dafür die Zustimmung des Vermieters notwendig?