Hallo Zusammen,
muß nach einer hälftigen Überlassung eines landw. Anwesens an die Ehefrau diese dann bei der Bank für eine bestehende Grundschuld nachträglich unterschreiben?
Denn die Grundschuld ist ja weiterhin mehr als Ausreichend über den verbleibenden halben Besitz gesichert.
Danke
Hallo!
Also, auch wenn ich mich für das Gebiet als „Experte“ gemeldet habe…das ist ja schon eine Experten x3 Frage!
)
Aber ich denke ja, sie muss unterschreiben, denn sie wird Notariel in das Grundbuch eingetragen!
Gruß
Thomas
Hallo,ich habe das so verstanden,dass Du Alleineigentuemer bist und im
Rahmen einer Scheidung das Vermoegen teilen mußt. Bei einer solchen Aktion ist dann ein Notar im Spiel der allein Umschreibungen bei Gericht be-antragt.Hierbei wird vorher ein Vertrag aufgesetzt wobei alle Rechte und
Pflichten von beiden Parteien zur Hälf
te zu übernehmen sind.Das bedeutet aber auch,dass die Hypothek dann von Beiden zu tragen ist,darauf wird die Bank großen Wert legen,da Du vorher alleiniger Eigentuemer warst.Wenn Du das nicht willst,dann übertrag alles Deinen Kindern,für die rackerst Du ja und laß Dir ein lebenslanges NIESSBRAUCHRECHT einräumen,was erst nach Deinem Tod erlischt und setz Dich mit Deiner Frau an einen Tisch es darum zwei Menschen nach einer Trennung durch eine Immobilie weiter zu binden.Lg Kirchröderin
Hallo Lodar,
meines Wissens muß die Ehefrau unterschreiben, da sie ja nicht nur das Recht über das 1/2 Anwesen hat, sondern auch die Pflichten und das ist eben auch die Verpflichtung der Grundschuld.
Es könnte ja sein, dass der Ehemann insolvent wird und die Schulden nicht mehr begleichen kann; die Bank hätte dann keine Möglichkeit die Schulden einzutreiben, da ein Verkauf aufgrund der Teilung nicht möglich wäre. Also muss die Ehefrau ran - wenn sie die Schulden nicht zahlen könnte, müsste eben das Objekt verkauft/ versteigert werden und die Bank erhält ihr Geld.
Alles Gute,
Ines