Überlassung von Arbeitnehmer keine zeitarbeit

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer ist seit mehr als 5 Jahren unbefristet beschäftigt in einem Unternehmen. (Keine Zeitarbeit!!!)

Seit 10/2012 wird dieser Arbeitnehmer in einem Tochterunternehmen eingesetzt.

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „verleihen“ in ein Tochterunternehmen?
wenn ja gibt es eine zeitliche Beschränkung dafür?

Was passiert in einem Falle eines Arbeitsunfalles ist der AN dann versichert?
(Betreten von „Fremden“ Betriebsgelände)

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ein Arbeitnehmer ist seit mehr als 5 Jahren unbefristet beschäftigt in einem Unternehmen. (Keine Zeitarbeit!!!)
Seit 10/2012 wird dieser Arbeitnehmer in einem Tochterunternehmen eingesetzt.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „verleihen“ in ein Tochterunternehmen?

Grundsätzlich ja. Regelungen können sich im Arbeitsvertrag sowie in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen finden lassen.

wenn ja gibt es eine zeitliche Beschränkung dafür?

Wenn es vertraglich so vereinbart ist, ja.

Was passiert in einem Falle eines Arbeitsunfalles ist der AN dann versichert? (Betreten von „Fremden“ Betriebsgelände)

Nein, verliehene Arbeitnehmer haben sich das ja selbst ausgesucht und machen das auf eigenes Risiko. Wie kommt man auf so eine Frage? Jeder Arbeitnehmer ist auf Arbeit von Gesetzes wegen in der Unfallversicherung, vollkommen egal wie und wo ihn der Arbeitgeber einsetzt. Hunderttausende Arbeitnehmer verlassen täglich für ihre Arbeit das eigene Betriebsgelände und werden auf „fremdem“ Betriebsgelände tätig. Dafür braucht man weder Zeit- noch Leiharbeiter zu sein.

Grüße

Hallo,

ein Arbeitnehmer ist seit mehr als 5 Jahren unbefristet beschäftigt in einem Unternehmen. (Keine Zeitarbeit!!!)
Seit 10/2012 wird dieser Arbeitnehmer in einem Tochterunternehmen eingesetzt.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „verleihen“ in ein Tochterunternehmen?

Grundsätzlich ja. Regelungen können sich im Arbeitsvertrag
sowie in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen finden
lassen.

Kann der AN sich nicht dagegen wehren,( Außer der letzte Schritt Kündigung) wenn dieser das nicht so möchte, weil er sich in der Tochterfirma nicht „wohl fühlt“

Was passiert in einem Falle eines Arbeitsunfalles ist der AN dann versichert? (Betreten von „Fremden“ Betriebsgelände)

Nein, verliehene Arbeitnehmer haben sich das ja selbst
ausgesucht und machen das auf eigenes Risiko. Wie kommt man
auf so eine Frage? Jeder Arbeitnehmer ist auf Arbeit von
Gesetzes wegen in der Unfallversicherung, vollkommen egal wie
und wo ihn der Arbeitgeber einsetzt. Hunderttausende
Arbeitnehmer verlassen täglich für ihre Arbeit das eigene
Betriebsgelände und werden auf „fremdem“ Betriebsgelände
tätig. Dafür braucht man weder Zeit- noch Leiharbeiter zu
sein.

Grüße

Ok sehe ein, dumme Frage …

Gruß

Hallo,

Kann der AN sich nicht dagegen wehren,( Außer der letzte Schritt Kündigung) wenn dieser das nicht so möchte,

Kommt darauf an, ob Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag etc. pp. irgendwas hergeben. Ansonsten zunächst erstmal mit den Vorgesetzten reden. Hilft das nicht, dann nir noch solche Spielereien wir krankfeiern. Kann aber in der Konsequenz auch auf eine Kündigung hinauslaufen.

weil er sich in der Tochterfirma nicht „wohl fühlt“

Das dürfte nicht ausreichen.

Grüße