Hallo,
ein Arbeitnehmer ist seit mehr als 5 Jahren unbefristet beschäftigt in einem Unternehmen. (Keine Zeitarbeit!!!)
Seit 10/2012 wird dieser Arbeitnehmer in einem Tochterunternehmen eingesetzt.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „verleihen“ in ein Tochterunternehmen?
Grundsätzlich ja. Regelungen können sich im Arbeitsvertrag sowie in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen finden lassen.
wenn ja gibt es eine zeitliche Beschränkung dafür?
Wenn es vertraglich so vereinbart ist, ja.
Was passiert in einem Falle eines Arbeitsunfalles ist der AN dann versichert? (Betreten von „Fremden“ Betriebsgelände)
Nein, verliehene Arbeitnehmer haben sich das ja selbst ausgesucht und machen das auf eigenes Risiko. Wie kommt man auf so eine Frage? Jeder Arbeitnehmer ist auf Arbeit von Gesetzes wegen in der Unfallversicherung, vollkommen egal wie und wo ihn der Arbeitgeber einsetzt. Hunderttausende Arbeitnehmer verlassen täglich für ihre Arbeit das eigene Betriebsgelände und werden auf „fremdem“ Betriebsgelände tätig. Dafür braucht man weder Zeit- noch Leiharbeiter zu sein.
Grüße