Hallo,
ich suche die Benennung der Verordnung (oder ist es gar ein Gesetz?) nachdem ein Netzbetreiber (beispielsweise die Telekom) ihre Infrastruktur auch anderen Internet-Anbietern (z.B. 1&1 oder …) zugänglich machen muss.
Ich dachte immer das heißt „Netzüberlassungspflicht“ aber zu meiner großen Überraschung gehts da um Strom-Netze …
rätselnd (und ich hab schon eine ganze Reihe Suchbegriffe durchgegoogelt),
mΔx